Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

FürstJohannII.(1840- 1929) auf der ersten liech- tensteinischen Briefmarke von 1912. Johann II. re- gierte Liechtenstein von 1858 bis 1929, folglich auch in der Zeit des Ersten Weltkriegs. Aufgrund der Nähe des Fürstentums zu Österreich wurde von alli- ierter Seite die Neutralität Liechtensteins im Ersten Weltkrieg angezweifelt. 
gen aus Österreich-Ungarn stockten, musste die Re- gierung neue Bezugsquellen in der Schweiz er- schliessen. Die Schweizer Behörden sagten im Feb- ruar 1915 mit Rücksicht auf die Neutralität Liech- tensteins die Lieferung von Weizen zu gleichen Preiskonditionen zu wie in der Schweiz. Gegen Ende 1915 begann sich die Haltung der Schweiz zu ändern, da sie selbst in Versorgungs- schwierigkeiten geriet. Im Februar 1916 informier- te die französische Regierung den Schweizerischen Bundesrat, dass sie die Auffassung vertrete, dass Liechtenstein, weil es der Kontrolle und der Autori- tät des Feindes unterworfen sei, nicht in der Lage sei, seine Rechte zu wahren oder die Verpflichtun- gen eines neutralen Staates zu erfüllen. Die franzö- sische Regierung betrachtete deshalb Liechtenstein, solange es sich innerhalb der Zollgrenzen von Öster- reich-Ungarn befand, hinsichtlich des Handelsver- kehrs als feindlichen Territorien gleichgestellt. Die Folge dieser Erklärung Frankreichs war, dass die Schweiz ihre Warenlieferungen nach Liechtenstein ab dem Frühjahr 1916 einstellte. Da der Staat und die Gemeinden nicht auf einen langen Krieg vorbereitet waren, sahen sie sich nun gezwungen, verschiedene Massnahmen zu ergrei- fen, um die sich abzeichnende Krise zu bewältigen. Der Landtag bestellte im Dezember 1914 eine Lan- desnotstandskommission und im Dezember 1916 Lokalnotstandskommissionen, um auf Landes- und Gemeindeebene die anstehenden Probleme besser in den Griff zu bekommen. Diese Probleme wirkten sich in den Bereichen der Arbeitslosigkeit, der Teue- rung und der Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen aus. Mit Gesetzen und Verordnungen versuchten Landtag und Regierung diese Probleme in den Griff zu bekommen. Vorschriften zu Höchst- preisen, Exportbeschränkungen und -verboten, Vergrösserung der landwirtschaftlichen Anbauflä- che und der Viehhaltung sowie Rationierungsmass- nahmen wurden erlassen. Die Regierung versuchte mit staatlichen Unter- stützungsmassnahmen wie Notstandsarbeiten (Stras- senarbeiten, Rüfeverbauungen), Abgabe von verbil- ligten Lebensmitteln, Beschlagnahmungen von Le- bensmitteln etc. die Krisensituation zu bekämpfen. 14
	        

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