Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

Verhältnisse aber gebessert. So hatte die eidgenössi- sche Tagsatzung am 6. Dezember 1499 in Frauen- feld beschlossen, die Brüder Ludwig und Sigmund II. von Brandis in die Herrschaftsrechte zu Vaduz und Maienfeld wieder einzusetzen und die dortigen Untertanen aus den Eiden, die sie den Eidgenossen geschworenen hatten, wieder zu entlassen.89 Und am 13. Dezember 1499 wurde dieser Beschluss der Tagsatzung ausgeführt: Die in Frauenfeld versam- melten eidgenössischen Sendboten und Ratsherren übergaben dem Ludwig von Brandis die Grafschaft Vaduz und verpflichteten die Untertanen, dem Brandiser erneut zu huldigen, nachdem sie diese aus ihren gegenüber den Eidgenossen geleisteten Eiden entlassen haben.90 Am 14. Januar 1500 gewährte die Regentschaft des Bistums Chur dem Hans Nikolaus Brandis und seinen drei Begleitern einen 
Aufenthalt in des stiffts oberkait ain monat ze wonen, um seine Angelegen- heiten zu regeln. Ist iuncker Hans Nigkenn Brandis- ser uff sin und 3 person, die er ungevarlich mit im bringt, sinfry sicherhait und gelaitt zuozeschriben, in des stiffts oberkait ain monat ze wonen, sin Sa- chen guetlich und rechtlich ze hanndeln und ußze- tragenn und wider darus an sin gewarsam, in ge- mainer form -, doch das er sich gelaittlich halt, mit gebott, dz man das gelaitt by eren und aiden an im haltenn wolle. Mit alt custers Joachim und Anselm insigeln.9^ Die Aufforderung an Hans Nick, sich auf gütliches und rechtliches Handeln zu beschränken und sich innerhalb der üblichen Erwartungen, die man mit einem Geleit verbunden hat, zu bewegen, zeigt, dass man anderes von ihm gewohnt war und man ihm noch nicht ganz traute. Es ist kennzeichnend für sei- nen etwas unberechenbaren Charakter. DER GEPLANTE VERKAUF VON MAIENFELD AN KÖNIG MAXIMILIAN I. Hans Nick von Brandis wurde auch als Bote tätig bei dem geplanten Verkauf von Maienfeld an König Ma- ximilian I. Der Schwabenkrieg hatte 1499 zwei Schwachstellen der Verteidigung Tirols blossgelegt: 
Maienfeld und Vaduz. Der König zeigte daher nach dem Krieg grosses Interesse daran, die Schlösser von Maienfeld und Vaduz stark auszubauen und in das Verteidigungssystem einzubauen. Das führte ei- nerseits zum Vaduzer Öffnungsvertrag von 1505, andererseits aber auch zu Bemühungen, Maienfeld unter die Herrschaft Österreichs zu bringen. Trotz hoher österreichischer Anzahlungen konnte der er- strebte Ankauf der Herrschaft Maienfeld nicht um- gesetzt werden, da die Erben Sigmunds II. von Brandis Maienfeld 1509 an Graubünden verkauf- ten. 1504 bis 1507 gewährte der König dem Frei- herrn Sigmund II. von Brandis für einen Kauf von Maienfeld eine Anzahlung von 2200 Gulden.92 Da- von quittierte Hans Nick am 21. November 1504 eine Rate von 600 Gulden.93 DER ÖFFNUNGSVERTRAG FÜR VADUZ 1505 Am 2. Mai 1505 hatten Ludwig von Brandis und Kö- nig Maximilian I. einen ewigen Öffnungs- und Erb- schirmvertrag geschlossen, durch den Ludwig sich verpflichtete, gegen eine jährliche Zahlung von 200 Gulden dem König sein Schloss Vaduz offen zu hal- ten. Die ausbedungenen Zahlungen wurden erst 1616 eingestellt. Das 1499 zerstörte Schloss Vaduz wurde mit österreichischer Hilfe wieder aufgebaut. Die Zahlungen aus dem Vaduzer Öffnungsvertrag gingen später an Graf Rudolf V. von Sulz über, den Rechtsnachfolger Ludwigs von Brandis. Gezahlt wurde 1510 teilweise in Form 
von seydem gwandt.94 In diesen Zusammenhang gehört es, wenn Hans Nick am 10. März 1509 von der Tiroler Kammer eine Abschlagszahlung von gelt, seydn vnd tuech im Wert von 24 Gulden sowie gnadenhalber 7 Gulden Reisekosten nach Innsbruck und zurück erhalten hat.95 Vermutlich hat Hans Nick anstelle seiner 1507 verstorbenen Brüder Ludwig und Sigmund II. von Brandis zuhanden von deren Erben das Öffnungs- geld entgegen genommen. 176
	        

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