Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DIE URBARE DER GRAFSCHAFT VADUZ DORIS KLEE Schriftstück handelte, welches Hohenems und Va- duz zugleich betraf. Die «schlechte» Abschrift dage- gen, bei der es sich um eine ungenaue oder lediglich um eine schlichte Abschrift handeln konnte, gelang- te wohl zusammen mit der neuen, beglaubigten Ab- schrift in das Vaduzer Archiv. LOKALISIERUNGS-BERICHT VON HOFRAT GEORG HAUER (1808) Die «Localisierungs-Relation» von Hofrat Georg Hauer an Fürst Johann I. von Liechtenstein ist in der lokalen Geschichtsschreibung bekannt als Lokali- sierungs-Bericht.142 Hauer unternahm 1808 eine Reise in das Fürstentum Liechtenstein, um dessen Verwaltung kennenzulernen und Vorschläge für eine Optimierung auszuarbeiten. Die Reise diente ihm gleichzeitig dazu, in der Schweiz Kühe für die Rindviehzucht zu kaufen. Hauer reiste von Wien aus nach Ulm, wo er die Schiffe für den Viehtransport organisierte, und erreichte am 19. Juni 1808 Vaduz. Während des Aufenthalts im Fürstentum Liechten- stein, welcher bis am 5. Juli 1808 dauerte, verfasste er zwei Berichte. Derjenige vom 30. Juni 1808 be- schreibt das Oberland, die ehemalige Grafschaft Va- duz, derjenige vom 4. Juli 1808 das Unterland, die ehemalige Herrschaft Schellenberg. In seinem Bericht äusserte sich Hofrat Hauer kri- tisch zur Organisation der Kanzlei: Deren «Stube gleichet dem elendesten Kerker und die Unordnung hierin ist unglaublich.»143 Mit dem Archiv war er in- sofern mehr zufrieden, als dieses «bis auf gegen- wärtige Zeiten den Materien nach fasciculiert und mit einem Index versehen» wurde. Doch weise das Archiv keine «alphabetische Ordnung» auf, sondern sei lediglich den «Materien» nach eingeteilt in: «1. Principaliora, 2. Regalien und Cameralien, 3.Ter- ritoralien oder JurisdiCtionalien, 4. Polizey, 5. Land- schaft, 6. Gemeinden [und] Unterthanen.»144 Dies erschwerte das Aufsuchen der einzelnen Dokumen- te. Hauer empfahl deshalb in seinem Bericht, eine Überarbeitung der Registratur nach dem Vorbild Wiens vorzunehmen.145 Hofrat Hauers Bericht trug anscheinend Früchte. Noch im selben Jahr wurde 
unter Landvogt Franz Xaver Menzinger das neuge- ordnete Archiv vom Schloss in die Landvogtei, dem heutigen Verweserhaus, überführt.146 Llofrat Hauer verweist in einer Beilage zu seinem Bericht über das Oberland verschiedentlich auf Ur- bare.147 Im Zusammenhang mit den Herrschafts- grenzen nennt er «Urbarien», in denen die Grenze einerseits durch den Rhein, andererseits durch die in Felsenköpfe gehauenen Steine markiert seien.148 Bei der Erbsteuer weist Hauer daraufhin, dass die- se im Land nicht gesetzlich eingeführt ist, sondern lediglich «nach dem Urbarium und Landsbrauch» gehandhabt werde.149 Einige Zeilen später erläutert er «nach dem Urbario» die Düngerlieferung für die Weingärten in Triesen und Vaduz150 und notiert die Fischereirechte im Rhein, welche von alters her von den Schweizern beansprucht werden, obwohl «laut 136) Das Original des Vertrages befindet sich im Fürstlich-Liechten- steinischen Familienarchiv in Wien. Im Folgenden wird Bezug ge- nommen auf die Edition bei Carl von In der Maur: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein. In: JBL 1 (1901), S. 51-61. 137) Zum Verkauf der Herrschaft Schellenberg vgl. Kaufvertrag der Herrschaft Schellenborg 1699. hrsg. vom Liechtenstein-Institut, bearbeitet von Claudius Gurt. Vaduz, 1999. 138) In der Maur, Gründung (wie Anm. 136), S. 53. 139) Ebenda, S. 55. 140) Ebenda, S. 56. 141) Ebenda, S. 58 f. 142) Die folgende Zitierweiso bezieht sich auf die Edition von Paul Vogt (Hrsg.): Der Lokalisierungs-Bericht von Hofrat Georg Hauer aus dem Jahre 1808. In: JBL 83 (1983). S. 71-149. 143) Vogt, Lokalisierungs-Bericht (wie Anm. 142), S. 85. 144) Ebenda, S. 126. 145) Ebenda. 146) Paul Vogt: Das Liechtensteinische Landesarchiv. Aufbau, Bestände. Erschliessung. In: Arthur Brunhart (Hrsg.): Historiogra- phie im Fürstentum Liechtenstein. Grundlagen und Stand der Forschung im Überblick. Zürich, 1996, S. 35-47, hier S. 36. 147) Vogt, Lokalisierungs-Bericht (wie Anm. 142), Beilage 4. 148) Ebenda, Beilage 4, Punkt 9. S. 128. 149) Ebenda, Beilage 4, Punkt 20, S. 131. 150) Ebenda, Beilage 4, Punkt 29. S. 133. 155
	        

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