Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

FÜSTLICHER JUSTIZRAT GERARD BATLINER 1928 BIS 2008 Ehrenmitglieder des His- torischen Vereins anlässlich der Festversammlung vom 17. Februar 2001. Von links nach rechts: Gerard Batli- ner, Robert Allgäuer, Adulf Peter Goop und Rudolf Rheinberger. Seite 8: Handschriftliche Reflexionen von Gerard Batliner über Zukunfts- fragen zu Liechtenstein; 7. Juli 2006. hen des Instituts beigetragen». Als schöpferischer Mensch konnte er auf wissenschaftlicher Ebene ge- stalten, was auf dem glitschigen Niveau der Alltags- politik nicht immer gelingen wollte. Insbesondere suchte Gerard Batliner durch die eigenen und die von ihm betreuten Arbeiten dem Kleinstaat Liech- tenstein im Gerangel mit den grösseren Staaten Platz durch Recht und Ordnung zu verschaffen. Da- hinter wirkte eine unzerstörbare Liebe zur Heimat. Und wer schon erfahren hat, wie demütigend he- rablassend Vertreter von Kleinstaaten auf dem in- ternationalen politischen Parkett bisweilen behan- delt werden, denkt mit Respekt an den totalen Ein- satz des Verstorbenen für den Nachweis der Exis- tenzberechtigung des Kleinstaates in einer mehr und mehr globalisierten Welt. Er verstand es, die Vorzüge des Kleinstaates in der aktuellen politi- schen Grosswetterlage darzustellen, forderte aber, die eigene Situation dauernd zu überprüfen und notwendige Entscheide und Anpassungen zu tref- fen. Um im internationalen Kontext als Staat beste- hen zu können, müssen besonders im Kleinstaat die gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen im 
Inneren, im Sinne einer demokratischen Grundord- nung für Verfassung und Recht stimmen. Er artiku- lierte deshalb seine Vorbehalte und Bedenken gegen die mit grossem Volksmehr 2003 angenommene Verfassung Liechtensteins. Die kirchliche Trennung Liechtensteins von der traditionsreichen Mutterdi- özese Chur empfand er als Missgriff, der zur religiö- sen Verarmung der neuen Erzdiözese führe. Gerard Batliner vertrat seine Ansichten und Empfehlungen in der Öffentlichkeit auch ohne Rücksicht auf per- sönliche Vorteile. Aufgrund seines politischen In- stinkts vermochte er durch seine Interventionen bri- sante Situationen, wie jene konfliktgeladene Lage im Vorfeld der EWR-Volksabstimmung vom Oktober 1992, zu entschärfen. Ehren und Ehrungen trafen den unablässig ar- beitenden Juristen wie Lichtfelder in einer nebligen Landschaft. Alle Auszeichnungen aufzureihen bekä- me einen seriellen Anschein. Es sei nur erwähnt, dass Gerard Batliner 1975 zum Fürstlichen Justiz- rat ernannt wurde. 1994 wurde er Ehrenmitglied des Historischen Vereins. Die Universität Basel er- nannte ihn 1988 zum Ehrendoktor und die Univer- 9
	        

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