Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

buch unter dem Einbezug von kommunikationsge- schichtlichen Überlegungen betrachtet.11 Dabei tra- ten Fragen nach der Kommunikation zwischen Her- ren und Untertanen und damit verbunden nach dem Schrifthandel in der Herrschaftspraxis in den Vor- dergrund. Für wen und weshalb werden Schriftstü- cke überhaupt hergestellt? Wie werden sie in der Herrschaftsvermittlung verwendet, und wie werden sie aufbewahrt? Dies sind Fragen, auf die Schriftstü- cke und somit auch Urbare Antwort geben können. Auch in der vorliegenden Arbeit wird basierend auf dem urbarialen Schriftgut der Grafschaft Vaduz der Frage nach der Herstellung (<making>), der Verwen- dung (<using>) und der Aufbewahrung (<keeping>) nachgegangen. In der Grafschaft Vaduz wurden mindestens zwei Herrschaftsurbare hergestellt. Das eine trägt in der lokalen Geschichtsforschung den Namen «brandi- sisches Urbar», das andere «sulzisch-hohenemsi- sches Urbar». Aufgrund von quellenimmanenten In- dizien wird das brandisische Urbar in das frühe 16. Jahrhundert datiert, in die Zeit des Herrschafts- übergangs von den Freiherren von Brandis zu den Grafen von Sulz 1510.12 Das Urbar ist heute nicht mehr vollständig erhalten, obwohl es in gebundener Form vorliegt. Zu ihm gehören noch weitere Blätter, die der lokalen Forschung als «Fragmente» bekannt sind. Das zweite Urbar, das sulzisch-hohenemsische Urbar, entstand kurz nach dem Herrschaftswechsel von den Grafen von Sulz zu den Grafen von Hohen- ems, welche die Grafschaft Vaduz im Jahr 1613 übernahmen.13 Von diesem Urbar liegen mehrere Fassungen vor, die im 17. und 18. Jahrhundert ent- standen und teilweise nicht identisch sind.14 Auszüge der beiden Urbare der Grafschaft Vaduz wurden bereits 1906 von Johann Baptist Büchel pu- bliziert und erläutert.15 Nebst dem herrschaftlichen Güterbesitz und den daraus resultierenden Einnah- men interessierten dabei vor allem die in den Urba- ren erwähnten Geschlechts- und Flurnamen. Voll- ständig ediert wurden die beiden Urbare von Georg Malin im Rahmen des liechtensteinischen Urkun- denbuches in den Jahren 1963 bis 1965.16 Die vorliegende Darstellung gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel wird das urbariale 
Schriftgut der Grafschaft Vaduz vorgestellt. Daran anschliessend folgen Hinweise zur Datierung, bevor die Urbare einander gegenübergestellt und mitei- nander verglichen werden. Im darauffolgenden Ka- pitel stehen Fragen nach der Herstellung und der Verwendung der Urbare und somit nach der Flerr- schaftspraxis im Vordergrund. Daran anschliessend wird anhand von drei Fallbeispielen die Aufbewah- rung der Urbare erörtert, bevor abschliessend die Ergebnisse kurz diskutiert werden. 134
	        

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