Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

den wie Schmuck, Edelmetall oder Aktien und Bank- noten war von den Sowjetbehörden verboten wor- den. Ihr Besitz bestand aus den Kleidern, die sie an- hatten, und den wenigen Habseligkeiten ihres Rei- segepäcks».16 Am 15. Oktober 1918 gründeten Vertreter des Bundes, der Banken und der Russlandschweizer die «Schweizerische Hilfs- und Kreditorengenossen- schaft für Russland», «Secrusse» genannt. Zweck war die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Russlandschweizer und ihrer Firmen. Dossiers und Inventarlisten sollten die Grundlage für Ent- schädigungen durch die Sowjetregierung sein. Diese erklärte jedoch solche Forderungen als «kapitalis- tisch» und lehnte jede Entschädigung ab. - Die Zahl der bündnerischen Forderungen belief sich auf 102, was 4,88 Prozent der gesamtschweizerischen (2090) ausmachte; Graubünden figurierte an 8. Stel- le der Schweizer Kantone, seine Gesamtforderung belief sich auf zirka 54 Millionen Franken (6,4 Pro- zent).17 Grosses Aufsehen erregte die Tat eines Bündner Russlandheimkehrers im Jahre 1923. Es handelte sich 
um Moritz Conradi von Andeer (1896-1947), Sohn des Moritz, Inhabers einer Schokoladen- und Gelatinefabrik in St. Petersburg. Dieser, am Gym- nasium von St. Petersburg geschult, hatte ein Inge- nieurstudium in Chemie absolviert, war 1915 in die russische Offiziersschule eingetreten, zum Haupt- mann avanciert und hatte als solcher bis 1920 in der weissrussischen Armee gedient. Das kommunisti- sche Sowjetregime konfiszierte Teile des Vermögens der Familie Conradi. Der Vater von Moritz, sein On- kel Viktor, ein Vetter und weitere Verwandte wurden von den Bolschewiken erschossen. Moritz, seine Mutter und einige seiner Geschwister konnten sich rechtzeitig in die Schweiz retten. - Moriz Conradi, der seit 1921 unter den russischen Emigranten in der Schweiz verkehrte, schwor Rache. Er erschoss am 10. Mai 1923 in Lausanne im Hotel Cecile den sowjetrussischen Diplomaten Vaclav Worowsky. Der Fall erregte gewaltiges Aufsehen in der Schweiz und auf der internationalen Ebene. Er kam vor ein waadtländisches Assisengericht (Schwurgericht). Dieses taxierte den Mord als normalen Straffall, da 
Worowsky bei der Meerengen-Konferenz nicht ak- kreditiert war. Die Verteidigung führte die Verhand- lungen - in einem von russischen Emigranten und repatriierten Russlandschweizern geprägtem Klima - als politischen Prozess gegen die Sowjetunion und erklärte Conradi als unschuldig (mit einer soge- nannten «minorite en faveur»). Dieser Freispruch wurde in der Folge weitherum als juristisch unhalt- bar bezeichnet; er warf ein zweifelhaftes Licht auf die Schweizer Justiz. Das Urteil schadete der Schweiz als Sitz des Völkerbunds und Gastgeberin internationaler Konferenzen und verschlechterte die Beziehungen zur Sowjetunion weiter - die Schweiz hatte die sowjetische Mission schon am 8. November 1918 ausgewiesen.18 SCHLUSSWÜRDIGUNG Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Schweiz und damit auch die Grenzregion Graubün- den am Ende des Ersten Weltkrieges wirtschaftlich geschwächt darnieder lagen. Der Fremdenverkehr erholte sich nur langsam und erst nach dem Zweiten Weltkrieg wieder wie im Ausmass der Blütezeit um 1900. Heimgekehrte Emigranten belasteten zusätz- lich den Haushalt mancher Gemeinden. Ferner ver- ursachte die Rhätische Bahn, wichtigste Trägerin des umfangreichen Verkehrsnetzes, in den Nach- kriegsjahren grosse Defizite, die dem Kanton schwer zu schaffen machten. Er suchte zunächst vergeblich um eine entscheidende finanzielle Hilfe beim Bund. Eine namhafte Verbesserung trat erst 1959 mit dem Erlass des sogenannten «Tarifan- näherungsbeschlusses» ein. 16) Bühler, S. 434. 17) Ebenda. S. 436. 18) Ebenda, S. 260. - Lexicon istoric retic (LIR): Conradi, Moritz (1896-1947). Das e-LIR (Red.: Adolf Collenberg) umfasst rund 3200 Artikel (Biographien, Orts-, Sach- und Familienartikel) zur Geschich- te Graubündens/Rätiens und der Rätoromanen (Stand: Frühjahr 2009). Das LIR wird von der Stiftung des Historisches Lexikon der Schweiz (HLS) herausgegeben. 126
	        

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