Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2009) (108)

DIE GRENZREGION GRAUBÜNDEN AM ENDE DES ERSTEN WELTKRIEGS / MARTIN BUNDI teilweise, nachdem der Bund 1925 eine weitere wichtige Forderung des Oltener Komitees aner- kannte, nämlich die Schaffung einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung, die nun in der Bun- desverfassung verankert wurde. Mit dem bedingten Bekenntnis der Sozialdemokraten 1935 zur Landes- verteidigung und mit dem Friedensabkommen in der schweizerischen Metall- und Uhrenindustrie von 1937 zeichnete sich eine Annäherung der Standpunkte ab, die sich vor allem im Hinblick auf die Bedrohungen von Norden und Süden als bedeu- tungsvoll erwies.5 In Graubünden hatte der Landesstreik wegen der hier schwach ausgeprägten industriellen Wirt- schaftsstruktur bei weitem nicht jenen Stellenwert wie in den schweizerischen Wirtschaftszentren. Die Arbeiterschaft, organisiert im sogenannten kanto- nalen Gewerkschaftskartell, unterstützte im allge- meinen die nationale Streikparole. Schwerpunkte des Streiks waren hier Davos und Chur. Am ge- schlossensten befolgten die Arbeiter der Rhätischen Bahn, das SBB-Personal und die Typografen den Streikaufruf. Es wurde aber auch in einer Anzahl von privaten Betrieben gestreikt. - Die Reaktion un- terschied sich in Graubünden nicht stark von an- derswo. Die bürgerliche Presse bezeichnete die Streikenden als Aufwiegler, Verräter, Bolschewiki, Revolutionäre und Vaterlandsfeinde. Der Ruf nach Ruhe und Ordnung schallte weitherum. Die Regie- rung bot am 12. November die Landsturmkom- pagnie 11/82 in Chur zum «Sicherungsdienst» auf. Am Donnerstagmorgen verhaftete das Militär einen streikenden Arbeiter. Als daraufhin die Spitzen von Gewerkschaft und Sozialdemokratie (darunter Grossrat und Redaktor Dr. Christian Hitz-Bay) beim Platzkommando die sofortige Freilassung ihres Ka- meraden verlangte, liess der Regierungspräsident (Dr. Josef Bossi) die ganze Gruppe verhaften und ins kantonale Gefängnis Sennhof abführen; ebenfalls wurde in Davos der führende Mann der Arbeiter- schaft, Rechtsanwalt Dr. Moses Silberroth, in Haft gesetzt. Während des Generalstreiks tagte der Bündner Grosse Rat in Chur. Er erliess am 14. November eine in radikalem Pathos 
gefasste Resolution, in der er in 
«Übereinstimmung mit dem ganzen Bündnervolke» sein Bedauern über den grossen materiellen und moralischen Schaden äusserte, den die Streikenden mit der Niederlegung der Arbeit verursacht hätten. Er sah «die Grundlagen unserer Demokratie gefähr- 4) Quellen, funtaunas, fonti, S. 260: Die Grippeepidemie von 1918. - Metz, Geschichte (wie Anm. 3). S. 29 f. 5) Zum Landesstreik vgl. oben erwähnte Literatur; ferner: Gautschy, Willi: Der Landesstreik 1918. - Schmid-Ammann: Die Wahrheit über den Generalstreik von 1918. - Zu Graubünden insbesondere: Cahan- nes, Graubünden während Krieg (1914-1918) und Landesgeneral- streik, S. 180-195. - Bundi, Martin: Arbeiterbewegung und Sozialde- mokratie in Graubünden, S. 46 f. RESOLUTION DES BÜNDNER GROSSEN RATES ZUM GENERALSTREIK Der Grosse Rat in Übereinstimmung mit dem ganzen Bündnervolke: - bedauert den Streik des RhB-Personals, der grossen materiellen und moralischen Scha- den verursacht - verlangt, den geordneten Bahnbetrieb wie- der herzustellen - appelliert an das Bündner Volk, die Gesetze einzuhalten und zu den gewählten Behör- den zu stehen - warnt vor den Wogen des Aufruhrs jenseits der Grenzen und fremden Wühlern im In- nern - erinnert an die Lehre der Geschichte, dass Auflehnung und Zwiespalt ein Volk dem Untergang zuführt, Einheit und Tatkraft aber einen Staat erhalten. Erlassen in Chur am 14. November 1918. 117
	        

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