Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2008) (107)

Stenografieunterricht an der Höheren Töchterschule St. Elisabeth in Schaan. halt einer Lehrschwester an einer staatlichen Volks- schule Liechtensteins betrug Anfang der 1960er Jahre 400 Franken monatlich,235 dasjenige der männlichen Lehrerkollegen gut 1000 Franken im Monat.236 Leistete infolge des Lehrerinnenmangels - ebenfalls Anfang der 1960er Jahre - eine Handar- beitslehrerin, die an ihrer Schule noch nicht voll ausgelastet war, Mithilfe an einer anderen Schule, so wurde dies nicht zusätzlich bezahlt. Der damalige Regierungschef Alexander Frick237 war der Ansicht, dass solche Unterrichtsstunden nur dann entschä- digt werden sollten, wenn dadurch eine Mehrbelas- tung über das ordentliche Pensum hinaus entstehen würde, und dass ihr eigentlich nur die Fahrtspesen vergütet werden sollten.238 Mitte der 1970er Jahre herrschte Religionslehrermangel an den Schulen. Ordensschwestern unterstützten folglich die Pfarr- herren in ihrer Tätigkeit im Religionsunterricht. Während dem Pfarrer 1975 für den erteilten Religi- onsunterricht eine Stundenentschädigung - je nach Schulstufe - zwischen 31.85 Franken und 43.65 Franken ausbezahlt wurde, bekamen die Ordens- schwestern für die gleiche Tätigkeit 20 Franken pro Stunde.239 Sr. Mathild, die die Schlussphase der Hö- heren Töchterschule als Schulleiterin erlebte, erin- nerte sich an die Lohndiskussionen mit den staatli-chen 
Behörden: «Sie sind früher immer von dem Gedanken ausgegangen, Schwestern brauchen kein Geld. Schwestern machen das alles um Gottes Lohn. Und sie sahen das einfach nie, dass wir auch leben müssen, dass wir das Schulhaus unterhalten müs- sen, dass wir das Kloster unterhalten müssen, dass wir auch alte Schwestern haben, dass wir AHV be- zahlen müssen, dass wir Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen.»240 Für die Gehälter der vom Schulamt seit Anfang der 1970er Jahre an der Höheren Töchterschule an- gestellten weltlichen Lehrer hatte nicht die Schwes- ternkongregation aufzukommen, sondern sie wur- den direkt aus der Landeskasse bezahlt.241 Im Ge- genzug konnte die Schulleitung am Institut St. Eli- sabeth die weltlichen Lehrer aber nicht in einem eigenen Auswahlverfahren aussuchen, sondern ihr wurden diese vom Schulamt in gegenseitiger Ab- sprache «zugeteilt».242 58
	        

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