Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2008) (107)

BESTÜNDE DIESE SCHULE NICHT, MÜSSTE SIE GESCHAFFEN WERDEN / MARTINA SOCHIN der Kongregation.230 Die Höhere Töchterschule er- hielt für das Jahr 1973 aufgrund der Anzahl Schüle- rinnen einen Schulgeldbeitrag von 114 000 Fran- ken. Der Schulamtsleiter hatte ausgerechnet, wie viel davon zur Bezahlung der neun vollamtlichen und drei nebenamtlichen ordenseigenen Lehr- schwestern übrig blieb und konstatierte, dass «die- ser Schulgeldbeitrag (z. B. für 1973 114 000 Fran- ken) nicht mehr zur Bestreitung all dieser Kosten ausreicht».231 Die Realschulen des Landes hatten gezeigt, dass für den Gebäudeunterhalt, Lehrmittel und Verschiedenes im Jahr 1973 mit Ausgaben in der Höhe von 75 000 bis 80 000 Franken gerechnet werden musste. Zählt man diesen Betrag von den ausbezahlten 114 000 Franken ab, ergibt das für das ganze Jahr 1973 eine Summe zwischen 34 000 und 39 000 Franken, mit denen die Kongregation die Gehälter und Sozialleistungen der oben genann- ten neun vollamtlichen und drei nebenamtlichen Lehrschwestern zu bezahlen hatte sowie für den Le- bensunterhalt und die Altersvorsorge ihrer pensio- nierten Ordenslehrpersonen aufkommen musste.232 Die Lehrschwestern an den Volksschulen können im ökonomischen Licht betrachtet als günstige Ar- beitskräfte angesehen werden. In Bezug auf den Lohn waren sie auf doppelte Weise diskriminiert, als Frauen und als Ordensschwestern. Die Lehrschwes- tern der Anbeterinnen des Blutes Christi erhielten zum einen - durch die Stellung der Frau im Berufs- leben bedingt - weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen, durch ihr Leben als Klosterfrauen aber auch weniger Lohn als ihre weiblichen Lehrkolle- ginnen und wurden stets in eine niedrigere Katego- rie eingestuft. Zwei Ordensschwestern, die 1972 in der Gemeinde Schaan als Ersatz für einen Kaplan Religionsunterricht erteilten, bekamen 80 Prozent vom Lohn desselben.233 Eine Ende der 1950er Jahre an der Realschule in Eschen als Haushaltslehrerin angestellte Schwester erhielt denselben Lohn wie die Volksschullehrerinnen.234 Das «ordentliche» Ge- 222) Franz Beck (* 21. Juli 1931. t 24. Mai 2003). 1966-1970 und 1982-1986 stellvertretender Landtagsabgeordneter der VU, 1970- 1982 Landtagsabgeordneter. Zudem 1978-1982 VU-Fraktionsspre-cher 
im Landtag. 1983-1984 Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Vgl. auch Beck Franz. In: Historisches Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein, erscheint 2009. 223) LTP vom 30. April 1969. S. 70. 224) Ob nun aber Liechtensteiner Eltern aufgrund dieser Entschei- dung ihre Töchter vermehrt in das Institut St. Elisabeth schickten, kann aufgrund der Schülerzahlen nicht nachvollzogen werden. Da sich in denselben Jahren das Internat auflöste, können keine Rück- schlüsse über einen vermehrten Besuch von Liechtensteiner Schüle- rinnen im Vergleich zu Internatszöglingen gezogen werden. 225) Es wird hier davon ausgegangen, dass das beim Liechtensteini- schen Gymnasium auch der Fall war, da dies das Schulgesotz von 1929 erforderte. 226) LLA, V 102/0123. Protokoll der Prüfungskommission St. Elisa- beth. 18. Februar 1969. 227) LLA, V 102/1055/4, Institut St. Elisabeth an Landesschulrat, 4. November 1966. 228) Graham Martin: Das Bildungswesen des Fürstentums Liechten- stein. Nationale und internationale Elemente im Bildungssystem eines europäischen Kleinstaates. Zürich. 1984, S. 284-285; S. 292. 229) Ebenda, S. 293. Catherine Bosshart-Pfluger, Elisabeth Castellani Zahir und Anne-Francoise Praz haben in einem Artikel zum religiösen Engagement von Frauen in Freiburg (GH) für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ebenfalls festgestellt, dass der Staat und die Gemeinden durch das Engagement der Kongregationen in der Mädchenbildung erheblich sparen konnten. Die Stellung der Ursulinen im Kanton Froi- burg kann als sehr ähnlich zur Situation der ASC-Schwestern in Liech- tenstein beschrieben werden. Diese erhielten über lange Zeit hinweg staatliche Subventionen, einen ersten Lohn für die Lehrschwestern gab es allerdings erst ab 1970. Siehe Catherine Bosshart-Pfluger. Eli- sabeth Castellani Zahir, Anne-Francoise Praz: Religiöses Engagement von Freiburgerinnen 1848-1900. In: FemmesTour (Hrsg.): Mit Geld. Geist und Geduld. Frauen und ihre Geschichte zwischen Helvetik und Bundesstaat. Bern, 1998, S. 88-100. hier S. 90-93. 230) 1973/1974 waren Verlragsvcrhandlungen zwischen der Regie- rung und der Kongregation ASC eingeläutet worden, die in die Verein- barung von 1974 mündeten. Siehe dazu ausführlich Sochin, «Du Mägdlein höre!», S. 155-167. 231) LLA, V 102/1055/5, Amtsvermerk des Schulamtes an die Regie- rung, 18. März 1974. 232) Ebenda. 233) LLA, RF 267/792, Regierungan Schulamt, 18. Oktober 1972; LLA, RF 267/792, Gemeindevorstehung Schaan an Regierung. 13. Ja- nuar 1972. Rupert Quaderer kann in seinen Forschungen dieses Lohn- ungleichgewicht zwischen Volksschullehrern und Lehrschwestern an den Primarschulen für Mitte der 1920er Jahre bestätigen. Eine Lehr- schwester erhielt damals knapp die Hälfte des Lohnes eines Lehrers, der bei rund 3000 Franken im Jahr lag. Siehe dazu Rupert Quaderer: Geschichte Liechtensteins vom Ersten Weltkrieg bis zur innenpoliti- schen Krise von 1926. Forschungsprojekt am Liechtenstein-Institut. Bendern. Publikation in Vorbereitung. 234) LLA, V 102/1055/10, Schulkommissariat an die liechtensteini- sche Landeskasse. 22. November 1958. 57
	        

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