Liechtensteiner Namenbuch TÄTIGKEITSBERICHT 2007 PERSONELLES Die Mitarbeiter Anton Banzer (mit 40 Prozent) und Herbert Hübe (mit 27 Prozent) haben zusammen zwei Drittel einer vollen Stelle inne. DATENTRANSFER Für die Überführung der Datenbankinhalte in Word- Textfiles musste ein Macintosh-Laptop beschafft wer- den. Die Daten gelangten dann als Word-Datei in Rohform zu uns; darauf folgte die aufwendige Säu- berung und Aufbereitung der Textdateien. DIE TEXTDATEIEN Bei der inhaltlich fertigen Textdatei mit den Vorna- men wurde noch der Feinschliff angebracht: So folgten das Bereinigen der Formatvorlagen, das Ein- setzen der Indexzeilen, die Bearbeitung von Rest- problemen, usw. Die ebenfalls fertig redigierte Datei der Familien- namen ist systematisch überarbeitet worden. Neu se- hen wir vor, die bisherige Sammlung (von über 2000 Namen) um die Neuzugänge in der Liste der Volks- zählung von 1990 zu ergänzen (macht einen Zu- wachs von nochmals rund 800 Namen); dies in An- betracht der vielen Neueinbürgerungen der letzten Jahrzehnte. Das bedeutet eine beträchtliche Mehr- arbeit. Der aus volks- und landeskundlicher Sicht be- sonders reichhaltige Werkteil Ruf- und Sippschafts- namen ist inhaltlich ganz abgeschlossen. Er besteht aus der sehr umfangreichen Materialsammlung so- wie einem ausführlichen analytischen Kommentar- teil aus der Feder des Leiters. Der Registerteil soll alle im Werk erscheinenden Namen rasch auffindbar machen; daneben sind in einem eigenen Lexikonteil alle in den Ruf- und Sipp- schaftsnamen enthaltenen Appellativa (Sachwörter) lexikographisch dargestellt worden (analog zum Ortsnamenbuch, Band 5, jeweils mit Rückverweis auf die Rufnamen, in denen sie enthalten sind). Auch
hier sind wir daran, die letzten Eingriffe vorzuneh- men (Indexzeilen, Bereinigung von Verweismoda- litäten, usw.). RUFNAMEN UND DATENSCHUTZ Aufgrund der Vorgaben des Datenschutzgesetzes musste ermittelt werden, ob die Inhalte des Ruf- und Sippschaftsnamenteils im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte zulässig sind. Auf Empfehlung der Stabsstelle für Datenschutz ist der Werkteil Ruf- und Sippschaftsnamen im Vor- winter 2007 öffentlich aufgelegt worden; zuvor war die Bevölkerung durch Bekanntmachung auf ihre Einsprachemöglichkeit hingewiesen worden. Noch vor dem Beginn der öffentlichen Auflage wurden eine Reihe besonders problematischer (offen an- stössiger) Namen aus der Liste eliminiert. Weitere LIinweise auf heiklere Fälle, die eine Streichung oder Anonymisierung verlangten, erwarteten die Bear- beiter aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevöl- kerung. Die öffentlichen Reaktionen fielen in den Ge- meinden unterschiedlich aus, sie reichten von beifälliger Kenntnisnahme bis hin zu beträchtlicher Aufregung. Diese Sachlage veranlasste uns zunächst, die Auflagefrist zu verlängern, um möglichst allen heiklen Fällen auf die Spur zu kommen. Die einge- gangenen Rekurse sind in persönlichen Schreiben beantwortet und im Sinne der Rekurrenten behan- delt worden. Zusätzlich wurden darauf (im Lichte dieser Erfahrungen) alle weiteren irgend erkenn- baren Problemfälle vorsichtshalber aus der Liste entfernt. In der folgenden Absprache mit dem Da- tenschutzbeauftragten gewann dann allerdings die Beurteilung die Oberhand, dass das zu Anfang als genügend erachtete Vorgehen (öffentliche Auflage mit Einsprachefrist) den Herausgebern doch keine ausreichende rechtliche Absicherung vor künftigen Klagen biete. Vielmehr ist aufgrund der heutigen Rechtslage (Datenschutzgesetz) die vorgesehene Benützung und Verwertung dieser volkskundlich be- deutsamen Daten gesamthaft in Frage gestellt - auch wenn über 95 Prozent des Rufnamenmaterials ganz und gar unverfänglich sind. 140