Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

FRAUENERWERBSARBEIT IM LIECHTENSTEIN DER NACHKRIEGSZEIT / JULIA FRICK rung geherrscht habe. Diese Gesetzeslücke, die für weibliche Angestellte zu einer erheblichen Rechts- unsicherheit führte, da sie sich auf keine gesetzli- chen Grundlagen beziehen konnten, war den Be- hörden bereits vor der Einstellung von Frau D. be- wusst.147 Eine Änderung bzw. Gesetzesänderung wurde nicht durchgeführt. «... INSBESONDERE DIE FRAUEN IN VERMEHRTEM AUSMASS EINSTELLEN ...»l4S Die Regierung sah für weibliche Bürohilfskräfte die Einreihung in die Sparversicherung vor. Laut Statu- ten der Pensionskassa und der Sparversicherung149 hatten Vertragsangestellte keinen Anspruch auf die Einreihung in die Sparversicherung, es lag vielmehr in der Kompetenz der Regierung, sie einzugliedern oder nicht. In Zusammenhang mit der Einstellung der ersten weiblichen Hilfskraft brachte die Regierung zum ersten Mal eine definitive Einstellung auf Vertrags- basis zur Diskussion. Dafür war im Landtag die Zeit noch nicht reif. Die neu einzustellenden Frauen wurden definitiv angestellte «Verwaltungsgehilfinnen»150 auf Vertrags- basis. Genehmigt wurde dieser Entscheid, da in der damaligen Hochkonjunktur weibliche Arbeitskräfte auch von der Privatwirtschaft angeworben wurden. Da musste der Staat mindestens eine definitive Stel- le anbieten um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Zum Zeitpunkt der ersten Anstellungswelle weib- licher Hilfskräfte befand sich Liechtenstein in einer Hochkonjunktur, das bedeutete unter anderem, dass mehr Arbeitskräfte in den Wirtschaftprozess eingebunden wurden als bei einer normalen Wirt- schaftslage. Der Verwaltungsbericht der Alters- und Hinterlassenenversicherung von 1956 bestätigte dies und zeigte die Konsequenzen auf: «In einer solchen Situation werden vorerst die Arbeitskräfte der ansässigen Wohnbevölkerung, soweit verfüg- bar, eingesetzt, was erfahrungsgemäss dazu führt, insbesondere die Frauen in vermehrtem Ausmass einzustellen. Infolge der Konjunktur ist auf jeden 
Fall die Feststellung zu treffen, dass heute Frauen arbeiten, welche in normalen Zeiten nicht beruflich beschäftigt würden, bzw. von sich aus keinem Beruf nachgehen würden. Dass diese zusätzlich beschäf- tigten Frauen der AHV eine Mehreinnahme brin- gen, dürfte jedermann klar sein.»151 Frauen konnten also nach Bedarf als Manövrier- masse eingesetzt werden, welche bei einer Normali- sierung des Arbeitsmarktes als erste von den Ar- beitsplätzen verdrängt werden konnten. Möglich war dies unter anderem auch durch die rechtlich schlechtere Stellung der Frauen; sie besassen weder Stimm- noch Wahlrecht und es fehlte ihnen eine po- litische Lobby, die sich in rechtlichen und anderen Belangen für sie einsetzte. Weibliche Erwerbsarbeit galt immer nur als Zusatzverdienst und Frauen wa- ren in erster Linie für die Reproduktionsarbeit zu- ständig. Unter diesen Aspekten wurden auch die Pionierinnen im Staatsdienst eingestellt. Als Aufwertung und positiver Wandel kann die definitive Einstellung der Frauen und wahrschein- lich deren Einreihung in die Sparkasse gewertet werden. 144) Dr. Alois Vogt, Balzers (1906-1988) von Beruf Rechtsanwalt. Funktionen als Mitbegründer des Liechtensteiner Heimatdienstes 1933. Regierungschefstellvertretor (1938-1945), Mitglied des Lan- desschulrates (1945-1950), Verwaltungsratsvizepräsident der Liech- tensteinischen Kraftwerke (LKW) (1947-1953). Aufsichtsrat der Lan- desbank (1950-1954), Verwaltungsratspräsident der AHV (1953- 1964), Regierungsrat (1962-1965), Vizepräsident des Staatsgerichts- hofes (1969-1974), Sekretär und ab 1965 Rechtskonsulent der Indus- trie- und Handelskammer, Landtagsabgeordneter VU (1949-1966). Landtagsvizepräsident (1960-1963). 145) LLA Landtagsakten 1956/S 12/2,33. 146) Gemäss Interview mit Frau D. vom Oktober 2003. 147) Vgl. Landtagsprotokoll vom 5. April 1956 und LLA Landtagsak- ten. 21. Juli 1956. 148) Landtagsprotokoll 1956. S. 7. 149) Vgl. Statuten der Pensionskasse und der Sparversicherung für das Staatspersonal, LLA. LTA 1952/S11, LGB1. Nr.28, 1952. 150) Gemäss Interview mit Frau D. vom Oktober 2003. 151) Landtagsprotokoll 1956. S. 7 (Verwaltungsratsbericht der AHV vom 3. April 1956). 59
	        

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