Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

FRAUENERWERBSARBEIT IM LIECHTENSTEIN DER NACHKRIEGSZEIT / JULIA FRICK DIE ÖFFENTLICHE LÖSUNG: EINE KAUFMÄNNISCHE LEHRE 1960 bewarb sich eine junge Frau bei den liechten- steinischen Banken für eine KV-Lehre. Ihre Bewer- bung wurde abgelehnt mit der Begründung, Banken bildeten keine weiblichen Lehrlinge aus. Dank der Fürsprache des damaligen Regierungschefs konnte die junge Frau dann ihre KV-Lehre bei der Landes- verwaltung in Vaduz absolvieren.96 Allgemein findet man bis zu Beginn der 1960er Jahre wenige weibliche Lehrlinge. Im Rechenschafts- bericht der Regierung schienen 1955 erstmals acht weibliche Lehrlinge im kaufmännischen Bereich auf. Aber auch in anderen Berufsbranchen waren es wenige: 1945 begannen zehn junge Frauen eine Lehre: sechs als Damenschneiderinnen, zwei als Verkäuferinnen und zwei als Coiffeusen, dies neben insgesamt 125 jungen Männern, die unter 32 Beru- fen auswählen konnten, darunter befanden sich sie- ben männliche KV-Lehrlinge. 1950 war die Situati- on ähnlich. Sieben zukünftige Damenschneiderin- nen und eine zukünftige Verkäuferin kamen auf 171 Lehrlinge, die sich auf 31 Berufe verteilten. 1960 erlernten 17 Frauen den kaufmännischen Beruf. Zwar waren es immer noch mehr junge Män- ner, die die KV-Lehre machten, aber ab diesem Zeit- punkt zeichnete sich langsam eine Kehrtwende ab. Immer mehr junge Frauen entschieden sich für eine kaufmännische Lehre und die Betriebe stellten ver- mehrt weibliche Lehrlinge ein. 
KEINE CHANCENGLEICHHEIT IM BILDUNGSWESEN Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Mädchenbildung im Untersuchungszeitraum ganz nach damaligem katholischem Weltbild auf die Vor- bereitung der Rolle als Hausfrau und Mutter be- schränkte. Eine höhere Bildung wurde in den meis- ten Fällen weder erwartet noch gefördert, noch den jungen Frauen zugetraut, wie auch folgender dama- lig landläufiger Ausspruch bestätigt: «Wenn a Frau amana Fuader Höh uswiha ka, denn langets.»97 Erst ab den 1960er Jahren des 20. Jahrhunderts verbreitete sich auch in Liechtenstein die allgemei- ne Erkenntnis, dass die Mädchen Anspruch auf Chancengleichheit im Bildungswesen besitzen. Es wurde auch zunehmend realisiert, dass eine gebil- dete und geschulte weibliche Bevölkerung die liech- tensteinische Gesellschaft erheblich bereichern wür- de, wenn auch nach Meinung vieler nur wegen der 88) Vgl. 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein, S. 39 und S. 56-61. 89) Zum Landesvoranschlag 1952. in: LVolksblatt, 24. Dezember 1952. § 6. 90) Vgl. Martin, Bildungswesen, S. 211. 91) Ebenda, S. 210. 92) Ebenda, S. 98. 93) Ebenda, S. 211. 94) Aus den statistischen Angaben wird das Geschlecht nicht er- sichtlich. 95) Diese Ansicht vertrat auch der Staatsgerichtshof', welcher in ei- nem Gutachten über die Frage nach der Bedeutung dos verfassungs- rechtlichen Grundsatzes der Gleichheit des Landesbürgor vor dem Gesetze auch seine traditionell konservative Familiensicht beschrieb: «Der Normalfall in einem Haushalt ist der. dass der Haushaltsvor- stand, der Ehemann und Vater, dem Erwerbe nachgeht und die Hausfrau und Gattin die Kinder erzieht, den Haushalt führt und ihrem Manne nach Möglichkeit beim Erwerbe mithilft. Es ist doch das Normale im Bauernbetrieb oder im Kleingewerbe, dass die Hausfrau neben ihren hausfraulichen Pflichten noch in der Land- wirtschaft mithelfen muss, ohne dafür einen Lohn zu beziehen.» Entscheide Liechtensteinischer Gerichte (ELG). Gutachten vom 11. August 1960, S. 178. 96) Vgl. Marxer/Hilti, Inventur, S. 82. 97) Wenn eine Frau einem Wagen Heu ausweichen kann, dann reicht das. 43
	        

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