Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

LEBENSENTWURF 3 Frau D. wurde Ende der 1930er Jahre als zweite von drei Töchtern geboren und wuchs in Balzers auf. Die Eltern des Vaters hatten eine «Burnerei». Er hatte gute Noten und war ein guter Ministrant, so dass der Pfarrer ihn gerne im Priesterseminar gesehen hätte und ihn entsprechend förderte. Er konnte das Gym- nasium in Feldkirch besuchen und entschied sich schliesslich, Lehrer zu werden und keine geistliche Laufbahn einzuschlagen. Die Möglichkeit das Semi- nar zu besuchen, kam nur zu Stande, weil er bei ei- nem Onkel in Feldkirch wohnen und essen konnte. - Er fand eine Stelle als Dorflehrer in Balzers. 1935 heirateten Frau D.'s Eltern. Ihre Mutter stammte ebenfalls aus einer Bauernfamilie. Sie war das einzige Mädchen neben fünf Buben. Sie besuch- te die Volksschule und arbeitete dann als «Haus- mädchen» zu Hause im Haushalt und auf dem Flof ohne Lohn. Ihre Brüder hingegen machten eine Ausbildung, einer durfte sogar ein Studium absol- vieren. Als sie sich ein eigenes «Rad» (Fahrrad) wünschte, ging sie einen Winter lang in die Fabrik, um das Geld dafür zu verdienen. Der Lehrberuf des Vaters genoss hohes Ansehen. Er erhielt einen regelmässigen und für die damali- gen Verhältnisse guten Lohn, was auch Neider her- vorrief. So wurde beispielsweise seiner Frau «vor- geworfen», wie gut sie es doch habe, eine Lehrer- wohnung und soziale Leistungen, wie z.B. eine Krankenversicherung und Pensionskasse. Frau D. machte die fünfte und sechste Klasse gleichzeitig, da sie unterfordert war, wie sie sagte. Die achte Klasse absolvierte sie in einem Institut in der Westschweiz. In diesen eineinhalb Jahren lernte sie französisch und belegte diverse Flandelsfächer. Sie wäre gerne Lehrerin geworden, was aus finan- ziellen Gründen nicht möglich gewesen sei. Als sie noch im Institut war, rief eines Tages ihr Vater an, um ihr mitzuteilen, dass in einem Grossbetrieb in ihrem Heimatdorf eine Stelle als Telefonistin ausge- schrieben sei. Sie bewarb sich, erhielt aber eine Ab- sage. Die Stelle erhielt eine andere Frau, da diese, laut Frau D., dem Abteilungsleiter besser gefallen habe. Frau D. hatte aber offensichtlich beim Kon-zernleiter 
einen guten Eindruck hinterlassen und wurde trotzdem eingestellt. In den folgenden zwei Jahren war sie in den verschiedenen Abteilungen als «Bürofräulein» tätig. Der Lohn betrug 250 Fran- ken, welchen sie selbstverständlich zu Hause abgab. Die zwei Jahre in diesem Betrieb seien für sie wie Lehrjahre gewesen. Dann wurde eine Stelle in der Regierungskanzlei ausgeschrieben. Es habe elf Bewerberinnen gege- ben.52 Sie musste eine Prüfung machen und obwohl sie sich keine Chancen ausrechnete, da ihr die Er- fahrung fehlte, schrieb sie die beste Prüfung und wurde eingestellt. Von 1956 bis 1964 arbeitete sie in der Regierungskanzlei. Bevor sie jedoch eingestellt werden konnte, musste der Landtag einen Kredit für diese Stelle bewilligen. Dabei sei es zu heftigen Dis- kussionen gekommen. Einige der Abgeordneten sei- en der Meinung gewesen, dass die Stelle nicht not- wendig sei und dass die Herren der Regierungs- kanzlei ihre Briefe gefälligst selber tippen sollten. Frau D. stieg schliesslich mit einem Gehalt von 450 Franken im Monat als «Verwaltungsgehilfin» ein. Das sei für sie sehr viel Geld gewesen. Im Ver- gleich zu ihrer vorherigen Arbeitsstelle war das eine Gehaltssteigerung von fast 100 Prozent. Sie gab wei- terhin ihr Gehalt zu Hause ab. Dies sollte sich erst bei ihrer Vermählung ändern. Da es keine weibli- chen Beamten oder weiblichen Staatsangestellten gab, war zu Beginn nicht klar, in welche Gehalts- klasse sie eingestuft werden sollte. Frauen seien in den Bestimmungen der Gehaltsklasse nicht erwähnt gewesen. Darum habe man sie auf die gleiche Ge- haltsstufe gesetzt wie einen damaligen Staatsange- stellten, der als Sonderling galt.53 Erst später be- merkte sie, dass sie auch betreffend die Sparversi- cherung anders als die männlichen Mitarbeiter des Staates behandelt wurde. Es wurde ihr zwar gleich viel vom Gehalt abgezogen wie den Männern, doch war nicht ersichtlich wie und ob sie jemals ihre Ren- te erhalten würde.54 Sie setzte sich mit begrenztem Erfolg für eine Klärung dieser Gesetzeslücke ein. Frau D. machte für die damalige Zeit eine unge- wöhnliche «Karriere». Sie stieg in ihrer Staatsange- stellten-Laufbahn von der Verwaltungs-Gehilfm über die Verwaltungs-Angestellte zur Verwaltungs- 30
	        

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