Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

LIECHTENSTEIN IN ALTEN SCHILDERUNGEN NORBERT W. HASLER ter Linie österreichische und Wiener Grandseig- neurs, mit dem besonderen Schmuck einer kleinen hinzugefügten Souveränität in ihrer hochadligen Krone. Fürst Johann Josef, der 1805 bis 1836 re- gierte, war aktiver österreichischer General und Feldmarschall, der sich gegen Napoleon wohlver- dienten Ruhm erwarb und den Sieg von Aspern ent- scheiden half; er hat dann für Österreich den Wiener Frieden vom 14. Oktober 1809 abgeschlossen. Auch er war, wie schon die Vorfahren und wie sein heute lebender und regierender Enkel, ein kunstsinniger Mann, der manches für die Bereicherung der in Wien angesammelten Kunstschätze des Hauses und auch sonst für die Künste getan hat. Man braucht nur daran zu erinnern, wie oft in den zueignenden Widmungen der grosse Wiener Musiker der klassi- schen Zeit der Name Liechtenstein neben denen des übrigen Hochadels wiederkehrt. So war es fast selbstverständlich, dass das Fürs- tentum in den Zollbeziehungen und ähnlichen Din- gen nicht gegen Österreich Ausland zu spielen ver- suchte. Zu der Zolleinigung mit dem Kaiserstaate treten ähnliche Zusammenschlüsse und Abkommen hinzu. Man kauft in Vaduz seine Zigarren wohl oder übel in der k. k. Tabaktrafik, die Verzehrungssteuer schliesst das Ländchen an Vorarlberg, die höchste richterliche Instanz ist das Oberlandesgericht in Innsbruck, und von Geld und Postwesen sprachen wir schon. Suchen wir in wenigen Worten ein Bild des Lan- des zu gewinnen. Da ist zunächst der schöne und fruchtbare Talabschnitt des jungen Rheins. Freilich bildet der Fluss mit seinen herabbrausenden grau- grünen Schmelzwassern im Frühjahr eine stete Überschwemmungsgefahr, an welche die von ihm aufgeschichteten gewaltigen hellen Kiesmassen nicht minder beständig denken lassen, wie anderseits die Werke der Menschen, Kanalisierung und mit allen Kräften wohlgehütete Dämme. Dann steigen mäh- lich vom Tal die unteren Abhänge an, mit Wein, mit viel Obst, mit Äckern und schönen Wiesen. Und mit nicht wenigen Burgen, wie sich von selber versteht an einer im Mittelalter so viel befahrenen Verkehrs- strasse, da ja der obere Rhein der Ausgang von den ehemals sehr wichtigen Graubündnerpässen - Splü-gen, 
Septimer, Julier - zum Bodensee war. Endlich das wald- und weidereiche alpine Mittelgebirge, das sich zu Köpfen und Kämmen von zirka 2500 Metern erhebt. So sind Getreide, Viehprodukte, Obst und Wein die LIaupterzeugnisse des Landes, und als Ge- werbe kommt vornehmlich die Holzindustrie hinzu. Bei der sehr geschützten Lage und dem milden, rei- nen Klima des Ländchens entsteht hier gewisser- massen ein Musterbild der mannigfaltigsten Ge- birgswirtschaft des Alpengebiets, des nördlichen und des weinreichen südlichen zugleich. Auf den genannten Johann Josef folgte sein Sohn Fürst Aloys (1836-1858) und auf diesen sein 1840 geborener Sohn Johann IL, der heutige Souverän. Bei seinem Regierungsantritt im Jahre 1858 wollten seine getreuen Untertanen zum Ausdruck bringen, dass die Ära der Volkswünsche doch auch an ihnen nicht spurlos vorübergegangen sei. Sie kamen auf die praktische Idee, er möge als ihr Fürst auch stän- dig bei ihnen residieren und sein vieles Geld «im Lande» verbrauchen. Dies tat Johann II. zwar nicht; er beglückte seine klugen und schon ohnehin ganz gedeihlichen Bauern aber in idealerer Weise, indem er ihnen - eine Verfassung verlieh. Das Besitzen ei- ner Verfassung war zwar schon damals kein ganz so wundersam herrliches Himmelsgut mehr, wie um 1819 oder 1830, aber immerhin kam es in dieses freundliche und patriarchalische Stilleben nicht fühlbar verspätet. Denn einzelne «Errungenschaf- ten» hatte das Land schon seit Menschenaltern auf- zuweisen. Zum Beispiel die, dass der Fürst zugesagt hatte, wie man es von ihm verlangte: die Illumina- tionen, die er an seinem Geburtstag wünschte, sel- ber zu bezahlen. Seit der Verfassung von 1862 - damals wurde sie fertig - tritt also jährlich einmal in Vaduz der Land- tag zusammen. Er zählt fünfzehn Mitglieder, wovon drei der Fürst ernennt. Konflikte gibt es durch die- sen Konstitutionalismus nicht. Das tatsächliche Ge- sicht der Landesverwaltung ist trotz Parlamentaris- mus und modernen Zeitformeln die Miene und der Wille des gnädigen Herrn. Genau wie bei Napole- on L, nur ungefährlicher und höflicher, als Napoleon war. Der Fürst wendet viel Geld auf Kirchen und Klerus, aber auch auf Schulen, Strassen und sonstige 307
	        

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