Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

FRAUENERWERBSARBEIT IM LIECHTENSTEIN DER NACHKRIEGSZEIT / JULIA FRICK den Ralf Bosshart in seiner Seminararbeit be- schrieb, drängte Frauen in eine klar eingegrenzte Rolle, Ausweichmöglichkeiten waren rar.1,7 Berufstä- tigen Frauen wurde eine Beschäftigung, die in Ver- bindung zur Hausfrauentätigkeit stand, zugewie- sen. Dies verminderte den eigentlichen Arbeitscha- rakter der Frauentätigkeiten erheblich. Wenn sie schon arbeitete, dann wenigstens in einem dienen- den Beruf. Die weibliche Berufstätigkeit wurde als Ausdehnung des Familienbereichs betrachtet, sie wurde als «Liebesdienst» angesehen und blieb ohne Anspruch auf Entschädigung. Wieso Frauen in solche Arbeitsbereiche, die in enger Verbindung zur Familienarbeit und zur Ar- beit in Haus und Hof standen, gedrängt wurden und Männer nicht, erklären die Historikerinnen Elisa- beth Joris und Heidi Witzig durch den Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft und der daraus folgenden Entstehung von spezifischen Berufen. Da als Berufsarbeit nur diejenige Arbeit galt, die mit Geld entlöhnt wurde, konnte der Tätigkeit der Frau den ökonomischen Charakter der Arbeit aberkannt werden. «Die in diesem Zusammenhang entstande- ne Bezeichnung der Hausfrau im Sinne der zu Hau- se tätigen Ehefrau jedwelcher Schicht ist ein ständi- scher Begriff; er beinhaltet sowohl eine rechtliche und soziale Stellung - und zwar eine minderen Ran- ges - als auch eine ökonomische Tätigkeit:38 Die Hausfrau war dem Ehemann von Gesetzes wegen untergeordnet, und es wurde vorausgesetzt, dass sie zu Hause für die Familie arbeitete bzw. den Haushalt besorgte und die Kinder erzog.»3'1 Dieses ständische Verständnis gegenüber der Frau bezog sich jedoch nicht nur auf die Hausfrau, sondern auf zahlreiche weibliche Berufe oder Er- werbstätigkeiten wie Dienstmädchen, Serviertoch- ter, Schneiderin, Näherin oder Modistin, Verkäufe- rin im hausinternen Laden sowie auch kaufmänni- sche Angestellte, die oft als Bürotochter bezeichnet wurde und im Gegensatz zu männlichen kaufmän- nischen Angestellten auch eine dienende Funktion inne hatte. Diese «ewigen Töchterberufe» waren also vorwiegend Berufe aus dem Dienstleistungs- sektor. Eine wichtige Ausnahme waren die zahlrei- chen Fabrikarbeiterinnen. Diese nicht im gerings-ten 
mit der Hausarbeit verwandte Tätigkeit, welche vor allem gerade in den 1940ern und 1950ern von zahlreichen ledigen Liechtensteinerinnen ausge- führt wurde, galt im gesellschaftlichen Bewusstsein nicht als Beruf, sondern als Ausweg aus dem Elend. Fabrikarbeit wurde als laut und schmutzig und ei- nem dem weiblichen Wesen nicht entsprechende Arbeit angesehen. Sie wurde aber trotzdem von vie- len gewählt und hatte trotz des niedrigeren Status auch Vorteile, wie gesetzlich vorgeschriebene Ar- beitszeiten, regelmässiger Lohn und mehr Schutz vor sexueller Ausbeutung. Laut Joris/Witzig galt die Fabrikarbeiterin in der Schweiz nicht als typisch le- dig und wurde nicht mit den anderen Töchterberu- fen in Verbindung gezogen.40 Anders in Liechten- stein, wie Claudia Heeb-Fleck beschrieb, wo die Fa- brikarbeit der Frauen so stark mit provisorischer Tätigkeit junger, lediger Frauen aus armen Verhält- nissen assoziiert wurde, dass man Fabrikarbeite- rinnen als «Fabrikmädchen» bezeichnete.41 Das heisst, dass in Liechtenstein alle den Frauen zuge- standenen Berufe als «Töchter- oder Mädchenberu- fe» galten. 36) Gesundheitlich nicht mehr gut beieinander, verbraucht. 37) Vgl. Ralf Bosshart, Die Kirche Liechtensteins als Hüterin des bürgerlichen Frauen- und Familienbildes, S. 15. 38) In der ständischen Rechtsordnung entsprach die Hauswirtschaft der «Ökonomie des ganzen Hausos», in welcher «Wohnen und Er- werbstätigkeit» noch nicht getrennt waren, sondern einen ganzheit- lichen Lebenszusammenhang bildeten, wo jedes Mitglied der erwei- terten Familie seine besondere Stellung und Funktion innehatte. Eine Standesbezeichnung impliziert in der Regel immer eine soziale und rechtliche Stellung wie auch einen ökonomischer Tätigkeitsbe- reich. Der gesellschaftliche Übergang von der ständischen zur bür- gerlichen Ordnung vollzog sich gleichzeitig mit der Auflösung der Hauswirtschaft, der sich langsam durchsetzenden Trennung von Wohn- und Arbeitsort, Die Erwerbsarbeit wurde so aus dem gewohn- ten Lebenszusammenhang gerissen und zum Beruf. Als Berufsarbeit galt - und gilt - nur diejenige Arbeit, die durch Geld entlöhnt wurde. Unentgeltliche Arbeit verlor gleichzeitig den Arbeitscharakter. Diese Entwicklung traf in erster Linie die Frau, deren Tätigkeit im Hause der ökonomische Charakter aberkannt wurde. Vgl. Wecker/Schnegg. Frauen, S. 358-359. 39) Joris/Witzig, Frauengeschichte(n). S. 194. 401 Vgl. Joris/Witzig. Fraucngcsclüchte(n). S. 194 und S. 204 ff. 41) Vgl. Heeb-Fleck, Frauenarbeit in Liechtenstein, S. 34. 25
	        

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