Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

DIE RHEINBUND-AKTE Angekommen auf seinem Weg durch die Zeit, be- gegnet der Besucher der Ausstellung im Loggia- Raum des Landesmuseums dem Faksimile der Rheinbund-Akte, die am 12. Juli 1806 durch die Fürsten der Rheinbundstaaten - ausser von Fürst Johann I. von Liechtenstein - unterzeichnet wurde. Demzufolge erhielt Liechtenstein keine Originalur- kunde, sie fehlt als grundlegendes Dokument der liechtensteinischen Souveränität in unseren Archi- ven. Da Fürst Johann I. weiterhin in militärischen Diensten des Kaisers Franz I. von Österreich stand, sieht Art. 7 der Rheinbund-Akte vor: «Les Princes devront necessairement etre independants de toute puissance etrangere ä la Confederation et ne pour- ront consequemment prendre du Service d'aucun genre que dans les etats confederes ou allies ä la Confederation. Ceux qui, etant dejä au service d'au- tres puissances, voudront y rester, seront tenus de faire passer leur principaute sur la tete d'un de leurs enfants».1 Fürst Johann I. übertrug demzufol- ge die Regentschaft seinem erst dreijährigen Sohn 
Karl, behielt aber dessen Vormundschaft. Wie leicht hätte Napoleon das damalige Reichsfürstentum Liechtenstein zusammen mit dem Land Vorarlberg im neu errichteten Königreich Bayern aufgehen lassen können. Fürst Johann I. war jedoch nicht nur Generalissimus der kaiserlichen Armee, son- dern eben auch ein hervorragender Diplomat, der durch geschickte Friedensverhandlungen sowohl das Ansehen des österreichischen Kaisers wie des- sen Kontrahenten Napoleon genoss. Zudem dürfte er 1805 die Ära Napoleons bereits als vergängliche Episode betrachtet haben, ein Stern, der mit der Schlacht bei Waterloo 1815 endgültig gesunken war. Als erstaunliches Faktum der Geschichte gilt es fest- zuhalten, dass von den ursprünglichen 16 Rhein- bundstaaten einzig das Fürstentum Liechtenstein als souveräner Staat bis heute überdauert hat. Alle an- deren sind in grösseren Staatengebilden aufgegan- gen. Da das Originaldokument der Rheinbund-Akte sowohl in den fürstlichen wie staatlichen Archiven fehlt, hat das Liechtensteinische Landesmuseum ein Faksimile in kleinster Auflage ediert. Als Vorla- 292
	        

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