Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

Liechtensteiner Namenbuch TÄTIGKEITSBERICHT 2006 PERSONELLES Die Mitarbeiter Anton Banzer (mit 40 Prozent) und Herbert Hübe (mit 27 Prozent) leisten zusammen zwei Drittel einer vollen Stelle. Bei beiden ergab sich in der Berichtsperiode ein gewisser zeitlicher Rück- stand, der nun im laufenden letzten Projektjahr kompensiert werden muss. WERKTEIL FAMILIENNAMEN Der grosse Werkteil Familiennamen wurde in der Berichtszeit fertig redigiert (Aufbau, Strukturie- rung, sprachliche Deutung). Damit war er auf Ende Jahr bereit für den Transfer aus der Datenbank in das Textformat (Word); dieser Schritt ist mittler- weile (im Januar 2007) vollzogen worden. WERKTEIL RUF- UND SIPPSCHAFTSNAMEN Auch dieser umfangreiche Werkteil ist inhaltlich ab- geschlossen. Er besteht aus der Materialsammlung (zunächst ebenfalls als Datenbank organisiert, nun aber in das Textformat transferiert), und dem ana- lytischen Kommentarteil. Gegenwärtig noch nicht endgültig geklärt ist eine rechtliche Frage im Bereich der volkstümlichen Rufnamen (in Zusammenhang mit dem Daten- schutzgesetz vom 14. März 2002). Es geht darum, ob und inwieweit unsere Rufnamen zu den schützens- werten persönlichen Daten der Landesbewohner ge- hören, ob hier also ein Interessenkonflikt zwischen Wissenschaftsfreiheit und Privatsphäre vorliege, der vom Gesetz geregelt werden müsste. Wir selber vertreten die Ansicht, dass die Ruf- und Sippschaftsnamen ihrer Natur nach grundsätz- lich nicht persönliche Daten im Eigentum ihres Trä- gers sind, auf deren Schutz dieser ein Anrecht hätte und für deren öffentliche Nennung seine Einwilli- gung (oder die seiner Rechtsnachfolger) einzuholen wäre. Zwar ist der Einzelne wohl Träger eines sol- chen Namens, aber dessen Urheber (Autor) ist er nicht. Vielmehr ist es die Dorfgemeinschaft, die die-se 
Rufnamen (ungefragt) geschaffen hat und zu de- ren kollektivem geistigem Eigentum sie gehören. In- sofern jedenfalls sind sie öffentlich - per defmitio- nem und a priori. Wenn dies richtig ist, dann sollte sich eigentlich der Forschungsfreiheit auf diesem Gebiet und damit auch einer ungefilterten Publikation unserer For- schungsergebnisse kein rechtliches Hindernis ent- gegenstellen. Es versteht sich daneben von selber, dass wir nicht darauf abzielen, jemanden «blossstellen» zu wollen. Daher sind wir in heikleren Fällen durchaus gewillt, die Namenträger in der Anonymität zu belassen. Wir haben die Frage der Fürstlichen Regierung am 28. November 2006 vorgelegt und warten nun auf die rechtliche Beurteilung. Von dieser wird es abhängen, ob wir das Werk in der vorgesehenen Vollständigkeit und im geplanten Zeitrahmen wer- den publizieren können - oder ob aufwendige, den Zeitplan und die Integrität des Werkes in Frage stel- lende Eingriffe unerlässlich sein werden. WERKTEIL VORNAMEN Die inhaltliche Bearbeitung dieses Werkteils (Auf- bau, Strukturierung, Verweisnetz, sprachliche Deu- tung) ist ebenfalls abgeschlossen. In einer Nach- tragskampagne wurde das Vornamenkorpus noch bedeutend erweitert, nachdem ja die bis dahin er- fassten Bestände sich auf diejenigen Namen be- schränkt hatten, die wir den historischen Belegkon- texten entnehmen konnten, bzw. die aus der Daten- bank der Ruf- und Sippschaftsnamen stammten. Der Nachtrag erfolgte durch Auszüge aus den Ein- wohnerlisten (des Amtes für Statistik), die wir bis zu den im Jahre 1950 Geborenen herauf berücksichtigt haben. Die zeitliche Limite zur Gegenwart war da- bei ratsam, um dem völligen Ausufern der Liste (an- gesichts der fast grenzenlosen Vielfalt der moder- nen Namengebung) entgegenzuwirken, Der Leiter führte auch in diesem Werkteil die Schlussredaktion der Deutungen durch. 252
	        

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