Wassersucht erkrankt, erlitt sie dort, mit den Sa- kramenten wohl versehen, einen «sanfften und ge- linden Todt». Ihr Leichnam wurde am 21. Februar 1670 mit «mit solennitet und ahnsehlicher con- duit» über Feldkirch nach Hohenems überführt und dort abends in der Gräflichen Gruft beigesetzt. Am selben Tag wurden Kondolenzschreiben an den verschwägerten Grafen von Harrach und die gräfli- chen Familien von Sulz, Baden und Hohenzollern- Hechmgen verschickt. Am 25. Februar 1670 fan- den in Vaduz nach katholischem Gebrauch feierli- che Exequien unter Teilnahme der Beamten- und Priesterschaft statt. Am 17. März 1670 nahm der kaiserliche Notar Dr. iur. utr. Georg Christian'' in Vaduz in der Wit- wenbehausung der verstorbenen Gräfin, und zwar in der unteren Wohnstuben «gegen der gassen», in Gegenwart des Grafen Karl Friedrichs von Hohen- ems und zweier Zeugen, nämlich des Oberamt- manns von Llohenems Johann Jakob Anfang und des Landvogts zu Vaduz Christoph Köberle, ein Verlassenschaftsinventar auf. Dieses Inventar, das im Folgenden im Wortlaut abgedruckt und mit kur- zen Erläuterungen versehen ist, gewährt tiefe Ein- blicke in die Persönlichkeit dieser adligen Dame und ihren Lebensstil in Vaduz. Es stellt eine wert- volle Quelle zum Alltagsleben in der Zeit nach dem Dreissigjährigen Krieg dar. Vereinzelt sind in dem Inventar später Hinweise über den Verbleib einzelner Gegenstände ange- bracht worden; diese Hinweise wurden mit einem kleineren Schriftgrad in die Edition des Inventars aufgenommen. Bei manchen Gegenständen, vor al- lem den Edelsteinen, wurde auch nur
ein deest (fehlt) hinzugefügt. Offenbar haben sich einzelne der hoch verschuldeten Erben hier selbst bedient, zumal man solche Pretiosen leicht verschwinden lassen konnte. Der Kommentar zu den einzelnen Positionen des Inventars wurde möglichst kurz gehalten. Vor al- lem wurden zum besseren sprachlichen Verständ- nis Hinweise gegeben auf Leo Jutz,7 Vorarlbergi- sches Wörterbuch, Hermann Fischer,8 Schwäbisches Wörterbuch, sowie Jakob und Wilhelm Grimm,9 Deutsches Wörterbuch.
6) Der Notar Georg Christian aus St. Gerold studierte 1637-39 an der Universität Graz die philosophischen Fächer und schloss mit dem Grad eines Lizentiaten der Philosophie ab; danach widmete er sich in Ingolstadt dem Studium der Rechte, das er mit dem Doktorat beider Rechte beendete. 1655-80 wirkte er als Stadtschreiber und kaiserli- cher Notar in Fcldkirch, 1665-80 auch als Landrichter in Rankweil. Seine Devise war DEUS 0MN1A VIDET (Gott sieht alles). 7) Leo Jutz: Vorarlbergisches Wörterbuch mit Einschluss des Fürs- tentums Liechtenstein. Bd. 'J-2. Wien, 1960/65. 8) Hermann Fischer: Schwäbisches Wörterbuch. Bd. 1-6/2. Tübin- gen, 1904/36. 9) Jakob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 1-33. Nachdruck. München. 1999. 196