Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2007) (106)

JOHANN ROMARICH BRÜGLER VON HERKULESBERG KARL HEINZ BURMEISTER DAS INTERROGATORIUM VOM 4. MAI 1679 In der Zeit vom Mai 1679 bis Oktober 1680 führte das geistliche Gericht in Chur ein Kriminalverfah- ren gegen den Kaplan Gerold Hartmann wegen des Zaubereiverdachts durch.54 Im Rahmen dieses Ver- fahrens nahm der Generalvikar Francesco Tini in Begleitung seines Sekretärs Nikolaus Jung eine Zeugenbefragung am 4. Mai 1679 im Amtshaus von Vaduz vor. Unter den Zeugen stand an der Spitze der Landvogt Brügler, der nach voran gegan- gener Vereidigung auf entsprechende Fragen die folgende Aussage machte: Er kenne den angeschul- digten Priester Gerold Hartmann, der in der Graf- schaft Vaduz eine Pfründe als Frühmesser inne- habe, gut und habe oft mit ihm gesprochen. Soweit er wisse, führe er sich gut auf, doch gäbe es gewis- se Querelen, da gegen ihn öffentlich der Vorwurf verbreitet werde, er verstehe sich auf die Kunst der Hexerei. Dieses Gerücht sei seines Wissens darauf zurückzuführen, dass seine ganze Verwandtschaft in einem derartigen Verdacht stehe: die bereits ver- storbene Mutter, der Bruder Christian Hartmann, seine drei Schwestern Anna Maria, Katharina und Barbara Hartmann, sein Neffe Gerold Negele, der gestanden habe, die Hexenkunst von seinem Onkel Gerold Hartmann erlernt zu haben. Auch hätten viele Hexen ihn in ihren Geständnissen denunziert. Er selbst habe dem Bischof einen Auszug dieser Aussagen übersandt, die vor dem Schaaner Pfarrer Johannes Öhre bestätigt worden seien. Die Amtleu- te des Gerichtes Vaduz könnten das bestätigen, na- mentlich Landammann Georg Wolf, Landammann Georg Bürckle und der Zoller Kaspar Schreiber. Brügler verneinte die Frage, ob er noch mehr wis- se, und ebenso verneinte er die Frage, ob zu ir- gendeiner Zeit zwischen ihm und Gerold Hartmann Hass oder Feindschaft geherrscht habe. Auch die übrigen Amtleute machten ihre Aussa- gen. Als jedoch ein Jahr später, Ende August 1680, alle diese Zeugenaussagen wiederholt wurden, stand Landvogt Brügler nicht mehr zur Verfügung. Er habe, heisst es in dem Protokoll, vor einem Jahr die Landvogtei resigniert und sei nach Freiburg 
oder, wie andere glauben, nach Strassburg abge- reist, wo er sich aber aufhalte, sei unbekannt.55 Dieses Protokoll über die Zeugenaussage von Brügler lässt deutlich erkennen, dass Brügler in Wirklichkeit sehr viel mehr wusste als er zugege- ben hat. So ist etwa nicht glaubwürdig, wenn er auf die Eingangsfrage, ob er wisse, warum er geladen worden sei, antwortete, er wisse es nicht und kön- ne sich auch nicht vorstellen warum. Dabei hatte Brügler selbst dem Bischof einen Extrakt über die Aussagen zugeschickt, die ihm während der von ihm seit März 1679 durchgeführten Hexenprozesse zur Kenntnis gelangt waren. Der ganze Prozess ge- gen Gerold Hartmann wurde erst durch diese An- zeige der vaduzischen Amtleute ins Rollen ge- bracht.56 SCHREIREN AN DEN RISCHOF VOM 12. MAI 1679 Lässt schon das Interrogatorium vom 4. Mai 1679 Zweifel an einem gerechten Verfahren erkennen, bei dem Brügler, wenn auch nur als Zeuge, kein gu- tes Bild für jenes «Juste Judicate» abgibt, so wirft der persönliche Brief, den er wenige Tage später am 12. Mai 1679 in Sachen Gerold Hartmann an den Bischof von Chur Ulrich VI. von Mont geschrie- ben hat, ein noch weniger günstiges Licht auf den Charakter Brüglers. Während er sich gegenüber dem Bischof in aller Unterwürfigkeit als dessen «gehorsambster Knecht» äussert und bekennt, ge- gen die Beschuldigten «herzlich gehren» vorgehen zu wollen, schüttet er über die unglückliche Familie Hartmann seinen ganzen Spott aus, der seine For- mulierungen «leyder Gott erbahms» oder vom «ar- men Menschen» gänzlich verlogen erscheinen lässt. Man könnte hier fast glauben, dass seine har- te Position in der Bekämpfung der Hexen ihre Ur- 54} Zur Sache vgl. Tschaikner (wie Anm. 50), S. 186 und passim. 55) Bischöfliches Archiv Chur, Nr. 731.03, S. 15-19. 56) Tschaikner (wie Anm. 50), S. 184. 169
	        

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