nicht. In seiner ersten Publikation, den «Nodi pon- tificiorum soluti» (Rothenburg 1665) führte auch Johann Romarich Brügler dieses Adelsprädikat noch nicht, vielleicht deswegen, weil es der Familie erst später verliehen wurde. Soweit ersichtlich, be- gegnet uns dieser Namenszusatz erstmals 1678 in Brüglers Werk «Cura vulneratae religionis» sowie im Bludenzer Ratsprotokoll vom 18. März 1678. Seither nannte er sich mit grösster Konsequenz stets «von Herkulesberg». Auf den ersten Blick mag dieser Titel etwas grosssprecherisch klingen. Das ist aber wohl nicht der Fall. Denn in dem sprechen- den Wappen der Brügler erscheint in Übereinstim- mung mit dem Namen ein Tannenbaum gleichsam als ein Prügel oder eine Keule. Und die Keule ist nun mal nach der antiken Überlieferung das vor- rangige Attribut des mythologischen Helden Her- kules; das Löwenfell ist ein weiteres Attribut dieses Helden; bereits in den antiken Vasenmalereien trägt Herkules ein Löwenfell über die Schultern. Das Prädikat «von Herkulesberg» ist einfach vom Namen «Brügler» und dem aus dem Namen abge- leiteten Wappeninhalt bedingt.
soll, zugleich ihm aber einen Verweis geben soll, «dass er hierunter Romarico Brüglen und nicht Universitati selbst zuegeschrieben».28 Man könnte daraus folgern, dass Johann Romarich Brügler in einer untergeordneten Schreiberstelle in Diensten der Universität gestanden ist. Daneben setzte er sein Rechtsstudium in Frei- burg fort und promovierte hier schliesslich 1665 oder kurz vorher zum Dr. utr. iur. Mit grosser Si- cherheit darf man auch annehmen, dass sich die Studien Brüglers auch auf die Theologie gerichtet haben, zumal er in biographischen Werken dezi- diert als katholischer Theologe ausgewiesen wird.29 Es muss auch festgehalten werden, dass selbst sei- ne Feinde Brügler eine solide Bildung zuerkannt und ihn als einen «wohlgelehrten» Mann bezeich- net haben. So sahen 1665 die Rothenburger in Brügler ei- nen in Rechtsfragen äusserst bewanderten Mann. Schliesslich hinterlassen auch Brüglers Werke den Eindruck eines sehr belesenen Gelehrten und eines in der Jurisprudenz und in der Theologie hochge- bildeten Mannes. DAS STUDIUM DER ARTES UND DER RECHTE IN FREIRURG Im Alter von 18 Jahren begann Johann Romarich Brügler am 31. Oktober 1651 seine Studien in sei- ner Heimatstadt Freiburg zunächst mit der Rheto- rik. Besondere Eile scheint er nicht gehabt zu ha- ben, jedenfalls begegnet er uns noch 1657 und 1658 in den Senatsprotokollen, hielt sich also im- mer noch in Freiburg auf, wo ja zur gleichen Zeit auch alle seine Verwandten Johann Christoph, Franz Joseph und Theobald Christoph nachweis- bar sind. Johann Romarich Brügler ist am 17. Au- gust 1657 zusammen mit einem Karl Braun Zeuge bei einem Promotionsakt des Dr. med. Johann Lud- wig Hueber aus Rheinfelden, dazu von dem Univer- sitätsnotar Johann Franz Schmid herangezogen.27 Im Senatsprotokoll vom 15. November 1658 ist da- von die Rede, dass man dem Schaffner von Wald- see wegen eines Betrages von 20 Gulden schreiben
RRÜGLER IN ROTHENRURG OR DER TAURER,1665 Johann Romarich Brügler tauchte am 20. Oktober 1665 überraschend in Rothenburg ob der Tauber auf. Zu diesem Zeitpunkt war er immerhin schon 32 Jahre alt und noch unverheiratet. An diesem Tag fand am weithin bekannten und aus ganz Deutsch- land besuchten Gymnasium in Rothenburg ein fest- licher Schulakt statt. Nachdem hier zunächst der Rektor des Gymnasiums Magister Johann Ludwig Hartmann (1640-1680) eine Festrede gehalten hat- te, übergab er das Wort dem fremden Doctor Juris Romaricus Brügler, den niemand in Rothenburg kannte. In einer lateinischen Rede, die sich mit den Irrtümern des Papsttums auseinandersetzte, wider- rief Brügler seinen katholischen Glauben und be- kannte sich offen zu der in Rothenburg herrschen- den evangelischen Religion. So berichtet uns der Chronist Sebastian Dehner (1612-1679), der nach 160