Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

SOUVERÄNITÄT ALS STANDORTFAKTOR CHRISTOPH MARIA MERKI «im Inland weitgehend verschwiegen und unter- drückt» werde.92 Ab 2000 Offenbar gingen die Umgestaltungen der 1990er Jahre nicht weit genug. Im Sommer 2000 wurde Liechtenstein von der FATF, einem bei der OECD an- gesiedelten Gremium zur Bekämpfung der Geldwä- sche, auf die Liste der «nicht kooperativen» Staaten gesetzt. Erst nachdem Liechtenstein sein Sorgfalts- pflichtgesetz verschärft und eine staatliche Stelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei eingerichtet hatte, wurde es wieder von dieser Liste gestrichen. Mit den Gesetzen über die Sorgfaltspflicht bei Finanzge- schäften hat sich Liechtenstein auf eine heikle Grat- wanderung begeben bzw. begeben müssen. Auf der einen Seite dieses Grates steht das Bestreben, krimi- nelle Gelder fern zu halten; auf der anderen Seite geht es um jene regulatorische Liberalität, welche den Finanzplatz auszeichnet und ihn so attraktiv macht. Der Druck aus dem Ausland wird mit Sicherheit an- halten. Der von den Hochsteuerländern eingeläute- te Kampf gegen den «schädlichen Steuerwettbe- werb» richtet sich gegen die Fiskalpolitik der Steu- eroasen (zu denen Liechtenstein gerechnet wird) und möchte diese unter anderem dazu bringen, bei grenzüberschreitenden Steuerdelikten die für die Verfolgung nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier besitzt Liechtenstein mit der Schweiz einen wichtigen Verbündeten, denn das Wohlerge- hen des Finanzplatzes Schweiz beruht zu einem grossen Teil ebenfalls auf dem Bankgeheimnis. Ob sich dieses Bankgeheimnis in seiner traditionellen Form beibehalten lässt, ist allerdings fraglich. 
87) Dazu: Kleine-Hartlage, Michael: Der Währungsvertrag Schweiz- Liechtenstein. Bamberg, 1988. 88) LLA, RF 319/155, Notiz, über die Besprechung des Regierungs- chefs und des Regierungschef-Stellvertreters mit Bundespräsident Furgler und Bundesrat Chevallaz in Bern am 16. Juni 1977. 89) In der Antwort auf eine Motion der Freisinnig-demokratischen Fraktion vom 14. Juni 1990 (LLA. RF 343/31). 90) Die Liechtensteiner Banken weigerten sich bis 1993 mit Erfolg, die Revisionsberichte ihrer Institute der mit der Aufsicht der Banken beauftragten Kommission vorzulegen (vgl. u.a. LLA, RF 352/32 und LLA, RF 331/80). 91) Schreiben vom 7. März 1986 an die Regierung (LLA, RF 336/3, hier S. 10). 92) Ebd. 84) LLA, RF 290/72/19 (vierseitiges Aide memoire o.D.). 85) Ebd., S. 3. 86) Eine liechtensteinische Anstalt namens Texon diente dazu, italie- nische Schwarzgelder anzulegen. Als sie 1977 zahlungsunfähig wur- de, geriet die Schweizerische Kreditanstalt (heute: Credit Suisse) in den Strudel hinein und musste Abschreibungen in Milliardenhöhe vornehmen. 99
	        

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