Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

sonen beherrscht, die nicht dort wohnen. Sitzun- ternehmen dürfen in Liechtenstein keine Inlands- geschäfte tätigen, weil sie sonst ihre Steuerprivile- gien verlieren würden. Die einheimischen Vertreter der Sitzunternehmen konnten sich bis 1963 mit dem Weiterleiten der Briefpost begnügen. Deshalb hiessen die Sitzunternehmen auch Briefkastenfir- men - eine Bezeichnung, die der Volksmund noch heute gerne verwendet. In Liechtenstein spricht man von dem Gesellschaftswesen, wenn man die Gesamtheit aller Holding- und Sitzunternehmen meint bzw. die Branche, die sich mit deren Grün- dung und Verwaltung beschäftigt. Wer die Geschichte des Gesellschaftswesens er- forscht, wird mit zahlreichen Problemen konfron- tiert. Die wirklich spannenden Quellen bleiben dem Historiker in der Regel vorenthalten. Die Akten in den Archiven der Banken und Treuhänder fallen unter das Bank- und Geschäftsgeheimnis.41 Die Treu- handbranche ist an der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit nicht gerade heftig interessiert. Im wissensdurstigen Historiker sieht man schnell ei- nen Schnüffler, der den Finanzplatz in Verruf brin- gen will. Auch die Literaturlage ist unbefriedigend. Zwar gibt es viele juristische Untersuchungen zum liechtensteinischen Handelsrecht. Über die sozio- ökonomischen Auswirkungen rechtlicher Verände- rungen wird jedoch kaum nachgedacht.42 Auch die Regierung hält viele Informationen unter Ver- schluss. Das verbreitete Nicht-Wissen hat im übri- gen Methode, ist es doch Ausdruck jener Anonym- ität, mit der ausländische Geschäftsleute in Liech- tenstein seit jeher rechnen dürfen. Die Anfänge des Finanzplatzes Liechtenstein wur- zeln in der turbulenten Zeit nach dem Ersten Welt- krieg. Die Habsburgermonarchie, mit der Liechten- stein seit 1852 in einem Zoll- und Währungsver- trag verbunden war, hatte den Krieg verloren und löste sich in ihre einzelnen Bestandteile auf. In den Nachfolgestaaten wütete eine Hyperinflation, die alle in Kronen angelegten Vermögen entwertete. 1919 kündigte das Fürstentum Liechtenstein den Handels- und Zollvertrag mit Österreich auf und orientierte sich neu Richtung Schweiz. Der Schwei- zer Franken trat seit 1917 an die Stelle der öster-reichischen 
Krone, mehrere Jahre bevor die Schweiz 1924 mit dem Zollvertrag das Plazet zu seiner Übernahme gab.43 In Liechtenstein suchte man nach Auswegen aus der wirtschaftlich desolaten Situation, insbesonde- re nach Investoren aus dem Ausland. Im August 1920 wurde zusätzlich zu der staatlichen Spar- und Leihkasse, der heutigen Landesbank, ein zweites Geldinstitut zugelassen: die Bank in Liechtenstein (BiL). Für die österreichischen, englischen und holländischen Investoren, die hinter der Gründung der BiL standen,44 ging es um die Rettung gefährde- ter Vermögen aus dem zusammenbrechenden Kro- nenraum. Der Schweizer Franken galt ihnen als si- cherer Hafen, weil er nicht durch Kriegsausgaben zerrüttet war. Damals hielt das Gespenst der kom- munistischen Weltrevolution ganz Europa in Atem - einzig in Liechtenstein wurde es gar nicht erst hereingelassen. In der letzten deutschsprachigen Monarchie, die nach dem Weltkrieg übrig geblie- ben war, musste man sich als Investor nicht vor So- zialisierungsmassnahmen fürchten. Bei der Bank in Liechtenstein fanden neben den Vermögen selbst auch die ersten Holdinggesell- schaften Unterschlupf. Es handelte sich dabei um Unternehmen, die durch den Zerfall der Habsbur- germonarchie auf mehrere Staaten zersplittert worden waren und die nun wieder unter einem ge- meinsamen, liechtensteinischen Dach zusammen- gefasst werden konnten.45 Auch Steuererleichte- rungen spielten bei der Ansiedlung der Sitzunter- nehmen von Anfang an eine wichtige Rolle. Schon 1920 wurde die Möglichkeit der so genannten Pau- schalierung geschaffen.46 Ausländisch beherrschte Gesellschaften, die in Liechtenstein selbst geschäft- lich nicht aktiv werden durften, kamen fortan in den Genuss einer Sonderbehandlung. Der Steuer- betrag, den sie jährlich zu entrichten hatten, wurde auf Jahre hinaus festgelegt oder eben: pauscha- liert.47 Die damit verbundene Planungssicherheit war viel wert in einer Zeit, in der sich die Steuer- verwaltungen verschiedener Länder darin überbo- ten, neue Einnahmequellen zu erschliessen. Seit April 1921 hatte die liechtensteinische Regierung das Recht, mit jedem Sitzunternehmen einen Steu- 90
	        

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