REZENSIONEN / LIECHTENSTEIN UND DER INTER- NATIONALE KUNSTMARKT 1933-1945 Wer von Tisas Bericht sensationelle Enthüllun- gen im Hinblick auf die Verschiebung von Raubgut nach oder über Liechtenstein während des Zweiten Weltkriegs erwartet, wird enttäuscht. Die diesbe- züglichen Gerüchte gehen, so eine These von Tisas Arbeit, «auf die Evakuierung der Sammlung des Fürsten aus Wien und ihren abenteuerlichen Ab- transport nach Vaduz zurück», vor allem auch auf die Beteiligung zweier NS-naher Akteure in dieses Unternehmen und deren Grenzübertritt im März 1945. Tisa betont, dass es sich bei diesem oft als spekta- kulär beschriebenen Transfer eindeutig nicht um die Verschiebung von Raubkunst, sondern im Ge- genteil, um Fluchtgut gehandelt hat. Das Fürsten- haus zählte nicht zum Kreis der Verfolgten, doch war während des NS-Regimes der Abtransport der fürstlichen Sammlungen zunächst durch eine Verfü- gung der Wiener Denkmalbehörde im Jahr 1938 und durch die Verzeichnung der 2 700 wichtigsten Objekte auf der «Reichsliste» national wertvoller Kulturgüter Mitte 1944 untersagt worden. Erst als die Sammlungen aus strategischen Gründen zwei- geteilt wurden, konnte gegen Ende 1944 eine Aus- fuhrgenehmigung für den weniger wertvollen Teil erwirkt werden. Im März 1945 wurde dann die Be- willigung zur Evakuierung der kunsthistorisch und materiell wertvollsten Stücke auf die Bodenseeinsel Reichenau erteilt, von wo aus sie illegal nach Liech- tenstein gelangten. Erst seit den 1970er Jahren sind die fürstlichen Sammlungen wieder im Wachsen be- griffen. Ihr Sitz befindet zwar nach wie vor auf Schloss Vaduz, wo ein Grossteil der Objekte im De- pot gelagert ist. Die Spitzenwerke sind heute jedoch wieder in Wien der Öffentlichkeit zugänglich - im 2004 eröffneten «Liechtenstein Museum». Auch wenn Tisas Studie überzogene Vorstellun- gen von einer gross angelegten Verschiebung von NS-Raubkunst nach Liechtenstein korrigiert, ge- winnt man in keiner Weise den Eindruck, dies resul- tiere aus einem Bemühen um Beschönigung oder Exkulpierung. Die Sprengkraft liegt nämlich in den zahlreichen Details, die die Autorin akribisch zu- sammengetragen hat. Ihre Recherchen über die fürstliche Sammlungspolitik während der Kriegs-jahre
sowie über eine Reihe von Neubürgern ma- chen klar, dass das Fürstentum den Umgang mit NS- nahen Akteuren weder während des Krieges noch danach gescheut und dass es sich vielfach auch op- portunistisch verhalten hat. Im Gegensatz zur Schweiz war Liechtenstein in den 1930er und 1940er Jahren ein wirtschaftlich wenig entwickeltes, agrarisch geprägtes Land mit geringer Kaufkraft und ohne prägende internatio- nale Bindungen. Zwischen 1930 und 1945 wurden 394 Personen eingebürgert, unter ihnen sowohl jü- dische Verfolgte als auch Kapital- und Steuerflücht- linge. Wegen der hohen Kosten der Einbürgerung hatten mittellose Flüchtlinge kaum Chancen, in Liechtenstein Aufnahme zu finden. Liechtenstein eignete sich - auch aufgrund der latent vorhande- nen «Anschluss»-Gefahr - nicht als Fluchtort oder als Absatzmarkt für Fluchtgut kultureller Natur. Kunstsammlungen, Hausrat und Umzugsgut jegli- cher Art fanden hier kaum Absatz. Den Neubürgern sollte die liechtensteinische Staatsbürgerschaft in erster Linie als Sicherheit dienen, in der Regel Les- sen sie sich nicht im Land nieder. Der neue Pass er- möglichte zwar einzelnen von ihnen die Ausreise in ein sicheres Drittland, bot jedoch keinen effektiven Schutz für ihre im NS-Bereich verbliebenen Vermö- genswerte. Liechtenstein, das unter der Wirtschaftskrise litt, begann ab den 1920er und verstärkt in den 1930er Jahren seinen Staatshaushalt durch eine volkswirt- schaftliche Nischenpolitik - unter anderem durch Fi- nanzeinbürgerungen und die Einnahmen von Domi- zilgesellschaften - zu sanieren. Von der Existenz ei- nes Kunstmarkts kann im Hinblick auf diesen Zeit- raum dagegen nicht die Rede sein. Während in der benachbarten Deutschschweiz private wie öffentliche Sammlungen internationalen Ausmasses existierten, gab es im Fürstentum - mit Ausnahme des Postmu- seums - nur einige wenige, ausschliesslich auf liech- tensteinisches Kulturgut ausgerichtete Sammlungen, keine Galerien und kaum Kunsthändler. Erst durch die Einbürgerung kunstinteressierter Ausländer in der Nachkriegszeit sowie die Über- führung der fürstlichen Sammlungen nach Liech- tenstein 1944/45 war der Grundstein für die Aus- 259