DIE EUROPÄISCHE INTEGRATION NIKOLAUS VON LIECHTENSTEIN St—-^-ra^m • — •
Hl «»II« II einem JA oder NEIN der Schweiz folgen würde. Un- ter tatkräftiger Führung des Landesfürsten gab es aber dann einen breiten politischen Konsens, auch im Falle eines schweizerischen NEIN's, den liech- 10) Zum Zeitpunkt der EWR-Vorhandlungen und in den Jahren da- vor umfasste die EFTA folgende sechs Mitgliedstaaten: Finnland, Is- land, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz. Liechtenstein, ohne Mitgliedstatus, war der Assoziation zu dem Zeitpunkt durch ein Son- derprotokoll von 1960 angeschlossen. 11) Sven Norberg et al.: EEA Law, a Commentary on the EEA Agree- ment. Fritzes, 1993. 12) Liechtenstein wurde ab diesem Zeitpunkt in allen gemeinsamen Erklärungen und Schlussfolgerungen der ministeriellen Treffen und hohen Verhandlungsgruppen als eine der sieben Verhandlungspar- teien auf EFTA-Seite aufgeführt.
Anlässlich der Unterzeich- nung des EWR-Abkom- mens in Portugal: die Minister der EFTA-Staaten (links) und die Minister der EU-Staaten (rechts). An den vorhergehenden Verhandlungen über das EWR-Abkommen im Zeitraum von 1989 bis 1992 hatte Liechtenstein als gleichberechtigter und anerkannter Partner teilgenommen. 159