DIE EUROPÄISCHE INTEGRATION NIKOLAUS VON LIECHTENSTEIN EINLEITUNG Geschichtlich hat sich der Souveränitätsbegriff von der Gestalt des Souveräns, des Herrschers abgelei- tet:1 Keine irdische Gewalt gab es über ihn. Souverä- nität wurde und wird somit mit höchster weltlicher Autorität gleichgesetzt. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der Souveränitätsbegriff primär mit dem Na- tionalstaat als solchen verbunden und zunehmend funktional verstanden: Souverän war ein Staat dann, wenn er die Attribute eines Staates hatte - ein Volk, fest umrissene Grenzen und die effektive Kon- trolle mit dem Gewaltmonopol - und von den ande- ren Staaten als solcher anerkannt wurde.2 Aus rechtlicher Sicht kann Souveränität mit der alleini- gen Befugnis letztendlich Recht zu setzen gleich ge- setzt werden. Nach innen ist dann jede Rechtsset- zung und seine Anwendung von diesem einen Staat abgeleitet und nach aussen steht es ihm frei, Bin- dungen einzugehen oder zu lösen. Liechtenstein hat von einer starken Ausformung des Souveränitätsbegriffes in der Zeit der National- staaten profitiert: War man einmal als Staat unter Staaten anerkannt, kam man in den Genuss der grundsätzlich gleichen Achtung, unabhängig von der Grösse.3 Dieses «entweder oder» nationaler Souveränität wird in den letzten Jahrzehnten immer mehr durch zunehmende zwischenstaatliche Interdependenz und die Beachtung effektiver Machtstrukturen auf internationaler Ebene hinterfragt. Auch grosse Staa- ten können einerseits viele ihrer Aufgaben nicht ohne internationale Zusammenarbeit wahrnehmen und anderseits sind sie, je mehr sie solche Abhängig- keiten eingehen, desto weniger bereit, die Gleichbe- rechtigung zwischen ungleich machtgewichtigen Partnerstaaten anzuerkennen.4 Ebenso führt das Entstehen von transnationaler Wirtschaftsmacht - multinationale Konzerne, inter- nationale Investitionsinstrumente usw. welche von einzelnen Staaten nur beschränkt kontrollier- bar ist, zu einer Relativierung des klassischen Be- griffs nationaler Souveränität und fördert zwischen- staatliche Zusammenschlüsse.5
In Europa haben diese Herausforderungen auf- grund gesellschaftlicher und technischer Verände- rungen teilweise eine Antwort in den Einigungsbe- strebungen gefunden: Auch wenn das ursprüngli- che Ziel der EU6 der Erhalt des Friedens zwischen seinen Mitgliedsstaaten ist,7 hat sie ihre Integrati- onsdynamik doch erheblich dem Wunsch ihrer Mit- gliedsstaaten zu einer besseren Wahrnehmung von deren Aufgaben durch «Poolen der Souveränität» zu verdanken. Auch Liechtenstein muss sich dieser Herausfor- derung stellen. Um seine Eigenständigkeit und die heute unabdingbare internationale Aktionsfähigkeit 1) Geoffroy Thomas: Introduction to Political Philosophy. Duckworth. 2000. S. 83 ff. 2) Verdross Alfred/Simma Bruno: Universelles Völkerrecht. Theorie und Praxis, 1984. Berlin S. 224. 3) Symbolisch stark zum Ausdruck kam diese Gleichheit in der Sou- veränität, als 1975 anlässlich des Treffens der Staats- und Regie- rungschefs im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusam- menarbeit in Europa (KSZE) der liechtensteinische Regierungschef turnusgemäss den Vorsitz führte. 4) Bereits das in der UNO-Charta festgelegte Vetorecht der Gross- mächte im Bereich der Sicherheit weist auf diese Problematik hin. In der EU wurde die stärkere Beachtung der Grössenvcrhältnisse der Staaten gegenüber ihrer Gleichberechtigung vor allem anlässlich der Verhandlungen zum Vertrag von Nizza öffentlich sowie bei der Erar- beitung des EU-Verfassungsvertrages thematisiert (siehe dazu auch Norman, Peter: The Accidental Constitution, EuroComment, 2003. S. 136 ff.). 5) Als Beispiel sei auf das Ausmass transnationaler Fusionen verwie- sen. So ging es zum Beispiel beim Übernahmeangebot der indischen Stahlunternehmer Mittal für den europäischen Stahlkonkurrenten Arcelor um einen angenommenen Übernahmepreis von 18.6 Milliar- den Euro (siehe Neue Züricher Zeitung vom 28. Januar 2006). Sol- che Summen entsprechen in etwa dem halben Jahresbudget eines europäischen Staates in der Grösse Belgiens. Zur allgemeinen Pro- blematik der Souveränität im Zeitalter der Globalisierung sei auch auf den Beitrag von Kirt, Romain: Der Kleinstaat im Zeitalter der Globalisierung in Liechtenstein. Politische Schriften, Band 39. ver- wiesen. 6) Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel nur der Begriff der Europäischen Union (EU) verwendet und nicht, je nach histori- schem Kontext oder funktionalen Unterschieden die Begriffe Euro- päische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Gemeinschaf- ten oder Europäische Gemeinschaft (EG) verwendet. 7) Siehe dazu zum Beispiel Monnet, Jean: «L'Europe et l'organisati- on de la paix». Publication du Centre de Recherche Europeen. Lau- sanne, 1964. 155