Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

LIECHTENSTEIN UND DIE TSCHECHOSLOWAKEI BZW. DEREN NACHFOLGESTAATEN SEIT 1945 / ROLAND MARXER Haltung solidarisch an und beide Staaten bemühten sich anschliessend, in Absprache mit Liechtenstein, über Verhandlungen einen Kompromiss zu errei- chen.52 Schliesslich beschloss die Regierung in Abspra- che mit Island und Norwegen, im Interesse des Wei- terbestands des EWR und seiner Erweiterung - bei- des wurde von der Regierung nie in Frage gestellt - das Abkommen am 11. November 2003 in Vaduz zusammen mit Island und Norwegen zu unterzeich- nen. Italien als Vorsitzland der EU unterzeichnete zusammen mit der Kommission am gleichen Tag in Brüssel. Der Entscheid der Regierung, die Unterzeichnung vorerst zu verweigern und dann doch am 11. No- vember 2003 durchzuführen, beruhte unter ande- rem auf folgenden Beweggründen: - Die Regierung hatte am 19. August 2003 das am 3. Juli 2003 paraphierte Abkommen zur Kenntnis genommen und die Unterzeichnung des Abkom- mens beschlossen. Die Regierung tat dies im Be- wusstsein der offenen Fragen in den Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Tschechischen Re- publik sowie der Slowakischen Republik, wie sie in den Einseitigen Erklärungen der drei Staaten zu den am 3. Juli 2003 paraphierten Texten zum Ausdruck kamen. - Allen künftigen Vertragsparteien des EWR-Er- weiterungsabkommens wurde das Aide-memoire vom 4. April 2003 verteilt, das die Position Liechten- steins bezüglich der Beziehungen zu den beiden Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowa- kei ausführlich darstellte. Diese Darstellung war so- mit allen Unterzeichnerstaaten des Abkommens zum Zeitpunkt der Paraphierung und Unterzeich- nung des EWR-Erweiterungsabkommens bekannt. Bereits mehrmals vor den Erweiterungsverhand- lungen war von Liechtenstein auf die Problematik hingewiesen worden. So gab der liechtensteinische Aussenminister auf politischer Ebene im Rahmen des EWR-Rates vom 22. Oktober 2002 sowie 15. April 2003 entsprechende Erklärungen ab. - Die im zeitlichen Umfeld der Paraphierung des Abkommens noch optimistischen Perspektiven, auf-grund 
derer zwischen dem hechtensteinischen und dem tschechischen Botschafter Gespräche im Hin- blick auf eine Lösung geführt wurden, wurden von tschechischer Seite abrupt zerstört. Dies war für die Regierung der Anlass, in einem weiteren Aide-me- moire vom 23. September 2003 alle Vertragspartei- en auf die für Liechtenstein gegebene Ausgangslage hinzuweisen. Die Regierung brachte dabei deutlich zum Ausdruck, dass die Funktionsfähigkeit des EWR voraussetzt, dass alle Staaten sich nicht nur wechselseitig als souverän anerkennen, sondern auch bereit sind, diese Anerkennung entsprechend umzusetzen. Die Regierung musste daher darauf bestehen, dass vor der Unterzeichnung der Schluss- akte sowohl die Tschechische Republik als auch die Slowakische Republik vorbehaltlos erklären, dass sie Liechtenstein als einen bereits seit langem aner- kannten und souveränen Staat respektieren. Umge- kehrt erklärte sich die liechtensteinische Regierung bereit, die aus der ehemaligen Tschechoslowakei neu entstandenen beiden Staaten völkerrechtlich erstmals anzuerkennen. Die Einzelheiten der Auf- nahme diplomatischer Beziehungen wurden gemäss Vorschlag Liechtensteins bilateralen Ge- sprächen vorbehalten. Die Regierung hatte zudem vorgeschlagen, die offenen Vermögensfragen einer künftigen Klärung zuzuführen, sofern die beiden Staaten nur bereit wären, in entsprechende Ver- handlungen mit dem Ziel einer ernsthaften Lösung einzutreten. - Die anschliessend mit der Tschechischen Repu- blik geführten Gespräche brachten kein für Liech- tenstein befriedigendes Ergebnis. Die liechtenstei- nische Regierung bemühte sich aber weiterhin um eine Lösung im beiderseitigen Einvernehmen und war dabei zu wesentlichen Kompromissen bereit. - Kurzfristig, am Wochenende vor dem Unter- zeichnungsdatum vom 14. Oktober 2003, teilte die 49) Bericht und Antrag der Regierung Nr. 2/2004, S. 46. 50) Ebenda. 51) Ebenda, S. 47. 52) Ebenda, S. 47 ff. 143
	        

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