Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

zelheiten der Aufnahme diplomatischer Beziehun- gen bilateralen Gesprächen vorbehalten bleiben können. Was die weiteren in dem Aide-memoire vom 4. April 2003 angesprochenen offenen Vermögens- fragen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein ei- nerseits und der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik andererseits anbelangt, so ist das Fürstentum Liechtenstein - wie dies auch in verschiedenen Gesprächen zum Ausdruck gebracht wurde - bereit, diese einer künftigen Klärung auf bi- lateraler Ebene zuzuführen, sofern nur von der tschechischen und slowakischen Seite die Bereit- schaft bekundet wird, in entsprechende Verhand- lungen mit dem Ziel einer ernsthaften Lösung ein- zutreten.» DIE (DEFINITIVEN) ERKLÄRUNGEN IN DER SCHLUSSAKTE ZUM EWR-ERWEITERUNGSAB- KOMMEN VOM 14. OKTOBER 2003 In einer Note vom 9. Oktober 2003 teilte die liech- tensteinische Regierung allen Vertragsparteien des Erweiterungsabkommens mit,49 sie gehe davon aus, dass alle Vertragsparteien Liechtenstein als lange bestehenden souveränen und anerkannten Staat, der im ganzen Ersten und Zweiten Weltkrieg neutral war, anerkennen. Wenn diese Erklärung für alle Vertragsparteien unbestritten und annehmbar sei, sei Liechtenstein in der Lage, das EWR-Erweite- rungsabkommen zu unterzeichnen. Alle Vertragsparteien mit Ausnahme der Tsche- chischen und der Slowakischen Republik erhoben keine Einwände. Die beiden Staaten brachten durch ihre erneuten Erklärungen kurz vor der Unter- zeichnung des Erweiterungsabkommens Vorbehal- te an. Die Erklärung der Tschechischen Republik in der Schlussakte lautet:50 «Die Tschechische Republik begrüsst den Abschluss des Übereinkommens zwischen den Bewerberlän- dern und den Mitgliedern des Europäischen Wirt- schaftsraums als wichtigen Schritt zur Überwin-dung 
der früheren Teilung Europas und zu seiner weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwick- lung. Die Tschechische Republik ist bereit, im Euro- päischen Wirtschaftsraum mit allen Mitgliedstaa- ten zusammenzuarbeiten, einschliesslich des Fürs- tentums Liechtenstein. Gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein hat die Tschechische Republik seit ihrer Gründung ein deutliches Interesse an der Aufnahme diplomati- scher Beziehungen gezeigt. Bereits 1992 übersand- te sie den Regierungen aller Staaten, einschliess- lich des Fürstentums Liechtensteins, Ersuchen um Anerkennung als neues Völkerrechtssubjekt mit Wirkung vom 1. Januar 1993. Während praktisch alle Regierungen positiv reagierten, ist das Fürstentum Liechtenstein bisher eine Ausnahme. Die Tschechische Republik misst Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Gegenstand und dem Zweck dieses Übereinkommens stehen, keine rechtlichen Wirkungen bei.» Die Erklärung der Slowakischen Republik hat fol- genden Wortlaut:51 «Die Slowakische Republik begrüsst den Abschluss des Übereinkommens zwischen den Bewerberlän- dern und den Mitgliedern des Europäischen Wirt- schaftsraums als wichtigen Schritt zur weiteren wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Eu- ropa. Seit ihrer Gründung erkennt die Slowakische Re- publik das Fürstentum Liechtenstein als souverä- nen und unabhängigen Staat an und ist bereit, di- plomatische Beziehungen zum Fürstentum aufzu- nehmen. Die Slowakische Republik misst Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Gegenstand und dem Zweck dieses Übereinkommens stehen, keine rechtlichen Wirkungen bei.» Die Regierung sah sich aufgrund dieser Ausgangsla- ge nicht in der Lage, die Unterzeichnung des Ab- kommens am 13. bzw. 14. Oktober 2003 vorzuneh- men. Darüber informierte sie alle künftigen Ver- tragsparteien am 13. Oktober 2003. Island und Norwegen schlössen sich am 14. Oktober dieser 142
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.