Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

LIECHTENSTEIN UND DIE TSCHECHOSLOWAKEI BZW. DEREN NACHFOLGESTAATEN SEIT 1945 / ROLAND MARXER Politik der Nichtanerkennung betrieben haben. Der Vorgängerstaat der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik, die Tschechoslowakei, hatte im Jahre 1938 das Fürstentum Liechtenstein als souveränen Staat anerkannt. Das Fürstentum Liechtenstein wiederum unterstützte im Gegenzug die seinerzeitige Exilregierung der Tschechoslowa- kei in London und gehörte zu den wenigen Staaten, die weder das Münchener Abkommen von 1938 noch die damit verbundene Annexion der Tsche- choslowakei durch das Deutsche Reich anerkannt haben. Ungeachtet dessen hat jedoch die Tschecho- slowakei nach Ende des II. Weltkrieges im Jahre 1945 die gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein ausgesprochene Anerkennung nicht fortgeführt, son- dern seit diesem Zeitpunkt eine konsequente Politik der Nichtanerkennung verfolgt. Diese Politik hat dazu geführt, dass liechtensteinische Staatsange- hörige nach dem Krieg sowohl von der Tschechoslo- wakei als auch von den Nachfolgestaaten, der Tsche- chischen Republik und der Slowakischen Republik, bis zum heutigen Tag als Deutsche behandelt wur- den und weiterhin behandelt werden. Auch in den Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein, die vor kurzem stattgefunden haben, hat die Tschechische Republik es erneut abgelehnt, eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass sie das Fürstentum Liechtenstein als einen seit langem souveränen und eigenständigen Staat respektiert. Sie hat vielmehr das Fürstentum Liechtenstein wis- sen lassen, dass sie lediglich eine völkerrechtliche Neu-Anerkennung des Fürstentums Liechtenstein mit sofortiger Wirkung aussprechen könne, ohne sich hierbei von der Politik der Nichtanerkennung in der Vergangenheit zu distanzieren und zugleich si- cherzustellen, dass diese in der Zukunft unter- bleibt. Die Tschechische Republik ist lediglich bereit gewesen, eine Erklärung folgenden Inhalts abzuge- ben: <The Czech Republic noted that the declaration made by the Principality of Liechtenstein on the oc- casion of the conclusion of the agreement between the candidate countries and members of the Euro- pean Economic Area contains an express recogniti- on of the Czech Republic. The Czech Republic assu-mes 
that this Step also expresses the interest of the Principality of Liechtenstein in establishing diplo- matic relations and, as a State maintaining diplo- matic relations with more than 180 countries of the world, member of the United Nations, OSCE, Council ofEurope and NATO awaiting the ratification of the EU accession, welcomes it. The Czech Republic declares that it also recognizes the Principality of Liechtenstein as a sovereign State.>4S Die Funktionsfähigkeit des EWR als ein inte- grierter Wirtschaftsraum setzt aber voraus, dass alle Staaten sich nicht nur wechselseitig als souve- rän anerkennen, sondern auch bereit sind, diese Anerkennung entsprechend umzusetzen. Dies ist bisher nicht gesichert. Das Fürstentum Liechten- stein muss deshalb darauf bestehen, dass vor Un- terzeichnung der Schlussakte sowohl die Tschechi- sche Republik als auch die Slowakische Republik vorbehaltlos erklären, dass sie das Fürstentum Liechtenstein als einen bereits seit langem aner- kannten und souveränen Staat respektieren. Umge- kehrt ist das Fürstentum Liechtenstein seinerseits bereit, die neu entstandenen Staaten, die Tschechi- sche Republik und die Slowakische Republik, völ- kerrechtlich erstmals anzuerkennen, wobei die Ein- 46) Ebenda, S. 43-46. 47) Inoffizielle Übersetzung: «Die Tschechische Republik erklärt hier- mit ausdrücklich, das Fürstentum Liechtenstein ohne Vorbehalt als seit 1806 souveränen und anerkannten Staat zu respektieren. Das Fürstentum Liechtenstein bringt in gleicher Weise die Anerkennung der Tschechischen Republik als souveränen Staat seit dem 1. Januar 1993 zum Ausdruck.» 48) Übersetzung gemäss deutschem Text in der Schlussaktc: «Die Tschechische Republik hat zur Kenntnis genommen, dass die Er- klärung des Fürstentums Liechtenstein aus Anlass des Abschlusses des Übereinkommens zwischen den Bewerberländern und den Mit- gliedern des Europäischen Wirtschaftraums eine ausdrückliche An- erkennung der Tschechischen Republik enthält. Die Tschechische Republik nimmt an, dass dieser Schritt auch das Interesse des Fürs- tentums Liechtenstein an der Aufnahme diplomatischer Beziehungen bekundet, und begrüsst ihn als Staat, der diplomatische Beziehungen zu mehr als 180 Staaten der Welt unterhält, Mitglied der Vereinten Nationen, der OSZE, des Europarats und der NATO ist und die Ratifikation des EU-Beitritts erwartet. Die Tschechische Republik erklärt, dass auch sie das Fürstentum Liechtenstein als souveränen Staat anerkennt.» 141
	        

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