Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2006) (105)

Die multilateralen Bemühungen Liechtensteins matischer Beziehungen mit Liechtenstein erfolgen sollte. Konkrete Fortschritte konnten also aus liech- tensteinischer Sicht nur im Rahmen und Umfang eines Gesamtpakets an Lösungen erzielt werden. Die beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei hielten ihrerseits an der Position fest, es seien zu- erst die diplomatischen Beziehungen aufzuneh- men, anschliessend könnten alle (anderen) offenen Fragen in den Beziehungen der drei Staaten zuein- ander geklärt werden. Die liechtensteinische Position beinhaltete im- mer auch das Argument, dass die Verantwortung gegenüber Liechtenstein von der früheren Tsche- choslowakei an die beiden Nachfolgestaaten über- gegangen sei, was von diesen beiden Staaten - so- weit ersichtlich - grundsätzlich nicht bestritten wur- de. Dementsprechend hatte die liechtensteinische Regierung die identischen Fragen und Probleme ursprünglich mit der Tschechoslowakei und ansch- liessend mit den beiden Nachfolgestaaten - und mit diesen dann auf separatem Weg und mit unter- schiedlichen bilateralen Kontakten - behandelt.22 Eine Annäherung der Standpunkte ist bisher im Wesentlichen ausgeblieben. 
Für die beiden Nachfolgestaaten der Tschechoslo- wakei hatte ihre Selbständigkeit zur Folge, dass sie (neu) um Aufnahme in diejenigen internationalen Gremien ansuchen mussten, in welchen die Tsche- choslowakei vor ihrer Auflösung bereits Mitglied gewesen war. Parallel zum bilateralen Vorgehen war die liech- tensteinische Regierung darauf bedacht, in interna- tionalen Organisationen, schon vor der Teilung der Tschechoslowakei und vor allem auch nachher, in geeigneter Weise auf die offenen Fragen in den Be- ziehungen Liechtensteins zur Tschechischen und zur Slowakischen Republik hinzuweisen. Die jewei- ligen Verfahren zur Aufnahme der beiden Staaten in internationale Institutionen boten daher Liech- tenstein die Gelegenheit, auf die offenen Fragen in den Beziehungen zu diesen beiden Staaten auf- merksam zu machen. DIE AUFNAHME DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN REPUBLIK IN DIE KSZE Liechtenstein erhob daher gegen die Aufnahme der Tschechischen Republik unter anderem in die da- malige KSZE23 (die heutige OSZE24) Widerspruch.25 Liechtenstein verweigerte den in der KSZE üb- lichen Konsens (es gibt keine eigentlichen Abstim- mungen) nicht, konnte aber erreichen, dass beim Dritten Treffen des KSZE-Rates auf Ministerebene vom Dezember 1992 in Stockholm in einer Erklärung der Vorsitzenden26 die betroffenen Staa- ten27 aufrief, ihre offenen Fragen mit Liechtenstein einer Lösung zuzuführen. Liechtenstein benützt anlässlich der jährlich stattfindenden Wirtschaftsfo- ren der OSZE in Warschau die Gelegenheit, auf die ungelösten offenen Fragen hinzuweisen. Die tsche- chische Seite reagierte bisher darauf, sei es münd- lich, sei es schriftlich, mit nicht immer identischen Argumenten.28 Im Verlauf der Jahre wurde die ent- schädigungslose Enteignung vor allem mit den fol- genden zwei Argumenten begründet: Das Potsda- mer Abkommen hätte eine genügende völkerrecht- liche Grundlage für die entschädigungslose Enteig- nung auch von Drittstaatangehörigen geliefert bzw. 136
	        

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