denreformgesetzes von den fürstlich-liechtensteini- schen Gütern abzuwenden.63 Ein letzter Versuch, der von der fürstlichen Güterverwaltung unternom- men werde, sei eine Konferenz von liechtensteini- schen und tschechoslowakischen Vertretern mit Beteiligung eines Schweizer Delegierten. Trotz der inständigen Bitte von Fürst Johann II. sah Bundesrat Motta keine Möglichkeit, weitere Schritte zu Gunsten Liechtensteins zu unterneh- men, da die Tschechoslowakei alle bisherigen Ver- mittlungsvorschläge abgelehnt hatte. Die Prager Regierung sprach sich auch gegen eine schweizeri- sche Beteiligung bei einer vorgesehenen Bespre- chung zwischen Vertretern der liechtensteinischen Zentraldirektion und den tschechoslowakischen Be- hörden aus. Prag bedauerte, aus prinzipiellen Gründen keinen Schweizer Vertreter zu einer sol- chen Besprechung einladen zu können.64 Bundes- rat Motta verständigte Fürst Johann II. darüber, dass der schweizerische Bundesrat die Gesetzge- bung der Tschechoslowakei in der Enteignungsan- gelegenheit zwar fraglich finde und er deshalb die Bestrebungen des Eidgenössischen Politischen De- partementes auf Milderung der tschechoslowaki- schen Massnahmen gebilligt habe.65 Den Bestre- bungen des Eidgenössischen Politischen Departe- mentes sei jedoch leider kein Erfolg beschieden ge- wesen. Da die Tschechoslowakei aus innenpoliti- schen Gründen auf die schweizerischen Vermitt- lungsvorschläge nicht eintrete, würden weitere Schritte des Eidgenössischen Politischen Departe- mentes «wohl nicht in Betracht kommen.» Motta stellte aber in Aussicht, die Schweiz werde ihre Dienste neuerdings zur Verfügung stellen, wenn eine nochmalige Intervention möglich und ange- bracht erscheinen sollte. Als weitere flankierende Massnahme versuchte Prinz Franz in Paris seine Verbindungen einzuset- zen. Er beabsichtigte, mit Aussenminister Aristide Briand eine Aussprache wegen der Enteignungen in der Tschechoslowakei zu führen.56 Prinz Franz wollte Briand veranlassen, Benes im Sinne eines Entgegenkommens auf die Wünsche des Fürsten von Liechtenstein zu beeinflussen. Prinz Franz scheiterte jedoch mit seinem Vorhaben. Er wurde
lediglich von Generalsekretär Philippe Berthelot empfangen. Prinz Franz machte gegenüber dem schweizerischen Botschafter in Paris, Alphonse Du- nant, seiner tiefen Verärgerung Luft. Er bezeichne- te die Mitglieder der Prager Regierung, jede diplo- matische Höflichkeit ausser Acht lassend, als «Ban- diten von Prag». Der Enteignungsvorgang liess sich trotz aller Anstrengungen von Seiten des Hauses Liechten- stein, seiner Verwaltung und der Regierung und ih- rer diplomatischen Dienste nicht mehr aufhalten. In verschiedenen Enteignungs- und Veräusse- rungsaktionen verlor das Haus Liechtenstein in den Jahren 1921 bis 1938 von rund 160 000 Hek- tar Grundbesitz 91500 Hektar. Dies entsprach ei- nem Verlust von 57,18 Prozent des Gesamtbesitzes in der Tschechoslowakei.67 Dabei gilt es zu beach- ten, dass die Entschädigungspreise nach den Durchschnittspreisen der Jahre 1913 bis 1915 be- rechnet wurden, «so dass der Entschädigungspreis nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes des Grundbesitzes ausmachte.»68 Die Durchführung der Bodenreform in der Tsche- choslowakei hatte für das Haus Liechtenstein zwei- felsohne schwerwiegende Auswirkungen. Wenn dadurch auch nicht die materielle Existenz insge- samt gefährdet wurde, so waren die Verluste an Grundbesitz doch erheblich und der Ausfall an Ein- kommen empfindlich spürbar. Durch das sowohl von Seiten des Fürstenhauses als auch vom Land Liechtenstein wiederholt vorgebrachte Argument, dass der Vermögensverlust sich auch für das Land nachteilig auswirken würde, sollte auf die Durch- führung der Bodenreform eingewirkt werden. Es zeigte sich jedoch auch in diesem Fall, dass der Kleinstaat Liechtenstein ohne Unterstützung von aussen gegen die Interessen anderer Staaten nicht aufkommen konnte. Auch die Schweiz, welche Liechtenstein grosses Verständnis entgegenbrach- te, konnte in der Frage der Bodenreform keine Ver- änderung der Haltung der tschechoslowakischen Regierung bewirken. Es war für die Schweiz letzt- endlich ein rationales Abwägen, wieviel Einsatz sie für den Kleinstaat Liechtenstein bringen wollte, oh- ne das Verhältnis zu anderen betroffenen Staaten 124