LIECHTENSTEIN IM VERBANDE DES HEILIGEN RÖMISCHEN REICHES / BERND MARQUARDT Liechtenstein feiert im Jahre 2006 das Jubiläum seiner 200-jährigen Souveränität. Ihre Erlangung stand in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches, das für einen viel längeren Zeitraum, rund neun Jahrhun- derte, das Land am Alpenrhein überwölbt hatte. Will man die Souveränisierung verstehen, so ist das ohne eine vertiefende Betrachtung der Vor- Souveränität nicht möglich. Die Reichsgrafschaft Vaduz, die Reichsherrschaft Schellenberg und das daraus gebildete Reichsfürstentum Liechtenstein stellten nämlich keineswegs nur hochautonome Ge- meinwesen dar, sondern standen ebenso wie einige Hundert weiterer reichsunmittelbarer Herrschafts- gebilde in einer engen Wechselbeziehungen zu ei- ner wichtige Staatsaufgaben wahrnehmenden grös- seren Gesamtheit. Ein Reichsfürstentum ist ohne das Reich nicht denkbar. Dem von aussen kom- menden Verfassungshistoriker drängt sich freilich auch eine andere Betrachtungsweise auf, dass sich nämlich in Liechtenstein ein Überbleibsel des Heili- gen Römischen Reiches, ein letztes Reichsfürsten- tum, über alle Umbrüche des 19. und 20. Jahrhun- derts hinweg behauptet hat.1 1) So auch Mazohl-Wallnig, Brigitte: Sonderfall Liechtenstein: Die Souveränität des Fürstentums zwischen Heiligem Römischen Reich und Deutschem Bund. In: Brunhart, Arthur (Hrsg.): Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. 3. Band. Zürich, 1999. S. 7-42. hier S. 7.