Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

DIE ERSTEN BEKANNTEN HEXEN MANFRED TSCHAIKNER nen gewählten Gerichtsleuten durchdrangen sich aber finanzielle Interessen und Hexenglauben so stark, dass diese Beweggründe nicht auseinander gehalten werden können. Dies erkannten bereits Zeitgenossen der Hexenprozesse, die aus verfolgten Familien stammten und grosses Leid hatten erdul- den müssen: Katharina Wagner aus Schaan zum Beispiel meinte, es sei landkundig, dass die Amtleu- te die Reichen aus Gier nach ihrem Geld, die Armen aber «aus allerhand Neid, Hass und Rachgierigkeit» aus dem Weg geräumt 
hätten, dahero niemand wis- sen khönde, welcher schuldig oder unschuldig ge- storben sei. Hätte man die Begüterten allein wegen des Geldes und die Armen nur aus Hass beseitigt, wäre deren Unschuld doch eindeutig festgestanden. Beide Verfolgungsmotive erschienen jedoch un- trennbar mit ernst genommenen Vorwürfen der He- xerei verbunden. Dies gilt auch, wenn Andreas Reinberger Ende 1681 
erklärte, wann er so reich were gewest alß der Johannes Walßer, so wehre er auch schon lengst verbrent worden.40 Reichtum oder Hass förderten die Verfolgungen massgeblich, als unschuldig galten deren Opfer zumeist jedoch nicht. 34) Vorarlbcrger Landesarchiv. Stadtarchiv Bludcnz, 134/75. 35) Kaiser (wie Anm. 8), S. 442 f. 36) Bernd Marquardt: Über jedem Fürston und Grafen ein höherer Richter: Frühneuzeitliche Reichse.xekutionen am Alpenrhein. In: Montfort 54 (2002). S. 216-235. hier S. 220 f. 37) Tschaikner. Teufel (wie Anm. 13). S. 21. 38) Kaiser (wie Anm. 8). S. 445. 39) Ebenda. S. 447. 40) Liechtensteinisches Landesarchiv. AS 1/ 2. fol. 71b. 81
	        

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