DIE LIECHTENSTEINISCHE LANDESHYMNE JOSEF FROMMELT KOMMENTAR ZUM ERGEBNIS Die Tatsache, dass von 600 verteilten Fragebögen 260 zurück kamen, zeigt klar, dass in der Bevölke- rung ein Interesse an der Hymne als Staatssymbol vorhanden ist. Die recht hohe Zahl an fehlenden Antworten auf einzelne Fragen weist aber auch darauf hin, dass Unsicherheiten und eine gewisse Scheu vor offenen Antworten vorhanden sind. In den Antworten auf die Fragen nach den Kenntnissen des Textes und der Melodie fällt auf, dass in der Altersstufe über 50 Jahren nur 2 von 31 Antwortenden angaben, weder Text noch Melo- die der Hymne zu kennen. 22 von 50 Antworten- den im Alter von 26 bis 50 Jahren gaben zu, keine oder nur unvollständige Kenntnisse vom Hymnen- text zu haben. Noch krasser ist das Ergebnis bei den 15 bis 25-Jährigen wo von 50 Antwortenden 28 angaben, den Text nicht oder nur teilweise zu kennen. In der Altersstufe bis 15 Jahren sind es 38 von 95 Antwortenden, die zugaben, über keine oder mangelhafte Kenntnisse vom Hymnentext zu verfügen. Die Hymnenmelodie ist bekannter als der Hymnentext. Doch gerade in der jüngsten Al- terskategorie ist die Melodie nicht mehr vollstän- dig bekannt: 20 der 95 Antwortenden kennen die Melodie nicht. Daraus ergibt sich die Aufgabe für Regierung und Schulamt, Massnahmen zu ergreifen, um die Kenntnisse der Hymne wieder zu verbessern. Immerhin 161 halten den Text der Hymne für unser Land passend. Die Melodie wird sogar von 189 als ideal passend bezeichnet. Die Hymne er- freut sich also immer noch einer recht grossen Ak- zeptanz. In den Antworten auf die Fragen Nr. 4 bis 6 gibt es allerdings zahlreiche Mehrfachantworten, die sich selbst widersprechen, indem zum Beispiel der Text und die Melodie gleichzeitig als ideal passend und veraltet bezeichnet wird. In den Antworten auf die Fragen zur Auffüh- rungspraxis zeigt sich eine gewisse Unzufrieden- heit, die vor allem mit dem Handerheben beim Sin- gen der zweiten Strophe zu tun hat. So wie das Wort «Heil» in den Texten patriotischer Lieder
nicht mehr erträglich ist, verursacht auch die Geste des Handerhebens offenbar zahlreichen Bürgerin- nen und Bürgern ein tiefes Unbehagen. 65