Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

giös für eine Welt, die Nationalhymnen in erster Li- nie für Fussball-Länderspiele brauche; sie lasse ausserdem jedwelchen mitreissenden Charakter vermissen. Deutschland hat es mit seiner seit 1922 gelten- den Hymne «Deutschland, Deutschland über alles» ebenfalls nicht leicht. Einerseits wird vorgeworfen, sie hätten dem Nachbarland Österreich Haydns Kaiserhymne weggenommen und anderseits wird der Text im In- und Ausland als Machtanspruch in- terpretiert. Der Kuriosität halber sei erwähnt, dass eine Grup- pe von Frauenrechtlerinnen den Zorn braver ame- rikanischer Bürger und ausgewanderter Engländer herausforderten, als sie in Philadelphia am 17. Okto- ber 1795 (!) im «Court of Apollo» unter dem Titel «Rights of Woman» zur Melodie von «God Save Ame- rica» - der amerikanischen Version von «God Save the King» - das nachfolgend zitierte Gedicht veröf- fentlichten: 
tieferen Männerstimmen. Die liechtensteinische Regierung erteilte mir daher im Frühjahr 1983 den Auftrag, eine für alle singbare Fassung auszuarbei- ten. Als Entscheidungsgrundlage lieferte ich an- fangs Mai 1983 der Regierung ein Tonband mit den Aufnahmen von drei verschiedenen Bearbeitungen und Instrumentierungen. An der Regierungssit- zung vom 21. Juni 1983 wurde die erste der einge- reichten Bearbeitungen zur offiziellen Fassung der Landeshymne erklärt. Die Hymne wurde in einer Fassung für Harmoniemusik und in einer Fassung für grosses Orchester gedruckt. Der 1963 geneh- migte Text wird dazu einstimmig gesungen.48 God save each Female's right Show to her ravish 'd sight Woman is free. Nicht der Text war schuld an der Aufregung, son- dern die Tatsache, dass diese jedem Briten und US- Amerikaner heilige Melodie für eine solche Propa- ganda-Aktion benutzt worden war. Die Schwierigkeiten mit den Texten und deren wechselnder Interpretation hat mehrere Staaten dazu veranlasst, ihre Nationalhymnen nur noch in- strumental ohne Text aufzuführen. 1983: EINHEITLICHE FASSUNG DES MUSIKALISCHEN SATZES Die Blasmusiken, Orchester oder Kammermusiken- sembles spielten bei offiziellen Anlässen die Hymne in sehr unterschiedlichen Bearbeitungen. Die ge- wählten Tonarten variieren erheblich. In einer C- Dur-Fassung war der höchste Melodie-Ton «a'», also eine Höhe, die selbst für geübte Soprane schwierig zu erreichen ist, geschweige denn für die 50
	        

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