Der Landtagsbeschluss von 1963 Kranz in Schaan, der sich über viele Jahre für die Abänderung des Hymnentextes eingesetzt hatte, mit der Bitte um Auskünfte. Von ihm erhielt er am 15. Oktober 1963 folgenden Brief: «... Um die Abänderung der Volkshymne habe ich mich verschiedentlich bemüht. Was im (Liechten- steiner Volksblatt> darüber zu lesen war, dürfte manches von mir stammen. Mit fürstl. Rat Josef Ospelt habe ich mich um das Einschreiten des Hi- storischen Vereins in Sachen Text unserer Volks- hymne bemüht... Als ich im Jahre 1938 das Oberklasslesebuch bearbeitete, wollte ich in ihm einen abgeänderten Text derselben unterbringen. Als die entsprechen- de Fahne aus der Druckerei hinausgegangen war, wackelte darob das liechtensteinische Naziturn. Dr. Otto Schaedler protestierte bei der fürstlichen Re- gierung gegen das eigenmächtige Vorgehen dieses heimattreuen Gangsters in Schaan. Regierungs- chef Dr. Josef Hoop legte mir nahe, den abgeänder- ten Text herauszunehmen und ihn durch den ur- sprünglichen zu ersetzen.»41 Zu diesem Brief gehörte auch die Kopie eines zwei Seiten langen Briefes eines Hamburger Rechtsan- walts, der mit Dr. Ludwig Marxer befreundet war und heftig für die Beibehaltung des alten Textes plädierte. Seine Argumentation gipfelt in den Sät- zen: «Somit bedeutet heute Liechtensteins Stellung <im deutschen Vaterland> keine staatliche Zugehö- rigkeit mehr, sondern eine hohe Aufgabe innerhalb der deutschen Gesittungsgemeinschaft, die sich aus Volkstum und Sprache entwickelt hat. ... Auch hier können die Liechtensteiner mehr geben, als man es vielleicht <a.n den Alpenhöhen droben am deutschen Rheim zu würdigen vermag.»
Es scheint uns heute schwer begreiflich, dass es trotz diverser Vorstösse bis 1963 dauerte, bis ein Antrag der Regierung zur Abänderung der Hymne an den Landtag gerichtet wurde. In der Landtags- sitzung vom 18. Dezember 1963 war es dann end- lich so weit. Landtagspräsident Martin Risch ver- wies in der Landtagsdebatte darauf, dass die Volks- hymne zu einer Zeit entstanden sei, als Liechten- stein Mitglied des Deutschen Bundes gewesen sei, dass aber infolge der weiteren geschichtlichen Ent- wicklung sowie des neueren Gebrauchs in der Pra- xis die alte Formulierung «Oben am deutschen Rhein» nun überholt sei. Die Regierung schlage folglich, in Absprache mit dem Landesfürsten, eine entsprechende Änderung vor. 14 von 15 Abgeord- neten stimmten der Regierungsvorlage zu, und seither gilt der nachstehende Hymnentext:42 Oben am jungen Rhein lehnet sich Liechtenstein an Alpenhöh'n. Dies liebe Heimatland, das teure Vaterland hat Gottes weise Hand für uns erseh n. Hoch lebe Liechtenstein blühend am jungen Rhein glücklich und treu. Lloch leb' der Fürst vom Land, hoch unser Vaterland, durch Brüderliebe Band vereint und. frei. Bemerkenswert und erstaunlich an diesem Parla- mentsbesehluss ist aber, dass die Annahme der Textänderung nicht einstimmig erfolgte und die Hymne abermals nicht durch ein Gesetz geschützt wurde. 46