Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

KEINE GESETZLICHE EINFÜHRUNG DER LANDESHYMNE Staatssymbole wie Fahnen, Wappen und die Natio- nalhymne werden in der Regel von den Regierun- gen oder Parlamenten durch Gesetz, Edikt oder wenigstens Verordnung eingeführt. Sie gemessen dann auch den Schutz durch das Gesetz. Die Liech- tensteinische Volkshymne mit dem Text von Kaplan Jakob Josef Jauch, gesungen auf die englische Me- lodie von «God Save the King (Queen)», ist in Liech- tenstein nie durch Gesetz zur Volkshymne erklärt worden. Die anderen Staatssymbole hingegen wer- den durch das Wappengesetz vom 30. Juni 1982 genau bestimmt und geschützt. Das Volk hat sich also seine Hymne selbst angeeignet. DIE SUCHE NACH EINER EIGENEN HYMNE Ab den Neunzigerjahren des 19. Jahrhunderts und im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts gab es in Liechtenstein vielfältige Bestrebungen, eine eigene Hymne zu schaffen. Daneben aber liefen auch An- strengungen, einfache patriotische Lieder zu schaf- fen, die von der ganzen Bevölkerung gerne gesun- gen würden. Die Texte orientierten sich meist an den aus Deutschland bekannten Liedern, die oft mit grossem Pathos einem übertriebenen Patriotis- mus huldigten. 1895 hat sich Prälat Johann Baptist Büchel an Josef Gabriel Rheinberger in München gewandt, um ihn zur Vertonung von patriotischen Gedichten zu bewegen. Das Resultat waren zwei der schön- sten Liechtenstein-Lieder: «0 Heimatland in weiter Fern» mit dem Text, von Johann Baptist Büchel und «Dort wo am jungen Rhein», getextet von Josef Gassner. Diese beiden Stücke gehören zu den Lie- dern, welche die Zeit überdauert haben. Rheinber- ger, erfreut über Büchels Anfrage und Resonanz, schrieb diesem am 28. Juni 1896 folgenden Brief: 
«Sehr geehrter Herr Pfarrer! Es freut mich, dass das kleine Lied Ihren Beifall gefunden. Heute erhalten Sie das Liechtensteiner Lied> mit dem Gassner'schen Text, der sich ebenso wie ihr eigenes Gedicht vortrefflich für volksthüm- liche Vertonung eignet. Ich hebe diesen Vorzug schon deswegen heraus, weil er sich selten findet. Für den Fall. Sie sich dafür interessieren, lege ich Ihnen auch meine im verflossenen Jahr erschiene- ne (Deutsche Hymne>z4 bei. Hrn. Prof. Gassner bitte ich Sie zu grüssen; ich wünsche, dass Sie und er das (Liechtensteiner Lied> freundl. aufnehmen mö- gen. Mit Hochachtungsvollen Grüssen Jos. Rheinberger». Nur wenige der mehreren Dutzend in dieser Zeit entstandenen Liedtexte waren wirklich poetisch und hatten sprachliches Format. Gewisse Stereoty- pen durchziehen die meisten Texte. Text und Melo- die mehrerer dieser Lieder weisen daraufhin, dass sie vom Verfasser in der Absicht geschrieben wur- den, eine eigene Nationalhymne zu schaffen. Die- ser Erfolg blieb allen versagt. Sie wurden später zwar in die Liederbücher der Schulen aufgenom- men und vorwiegend von den Schulklassen, den Pfadfindern, gelegentlich auch von den Chören ge- sungen, aber zum echten Volksgut, zu einem Volks- lied, wurde keines. Heute werden einzelne Lieder, besonders die von Rheinberger, gelegentlich bei Staatsfeiern aufgeführt oder auch bei Veranstaltun- gen, bei denen ein musikalischer Bogen über meh- rere Länder gezogen werden soll. Für einen Hymnenwettbewerb, der einer mündli- chen Überlieferung zufolge 1912 oder 1916 stattge- funden haben soll, konnte ich keinerlei Belege fin- den. Wahrscheinlich hat ein Zeitungsartikel von Gustav Alfons Matt im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 22. September 1918, in dem er den Vorschlag eines Wettbewerbs macht, diese Fama begründet. Er schreibt: «Vielleicht könnte auch die Vertonung einiger für den angestrebten Zweck geeignet befun- dener Texte ausgeschrieben werden». 34
	        

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