geschrieben haben, eine Landeshymne zu kreie- ren, denn der Sprachrhythmus und die Versform ist genau der englischen Melodie angepasst. Es ist nicht auszuschliessen, dass er die auf Seite 23 er- wähnten Becker'sehen Anweisungen kannte. Sein Gedicht lautet: Oberst am Deutschen Rhein lehnet sich Liechtenstein an Alpenhöhn. Dies liebe Heimatland im deutschen Vaterland hat Gottes weise Hand für uns ersehn. Wo einst Sant Luzien Frieden nach Rätien hineingebracht, dort an dem Grenzenstein und längs dem jungen Rhein steht furchtlos Liechtenstein auf Deutschlands Wacht. Lieblich zur Sommerszeit auf hoher Alpenweid schwebt LIimmelsruh, wo frei, die Gemse springt, kühn sich der Adler schwingt, der Senn das Ave singt der Heimat zu. Von grünen Felsenhöhn freundlich ist es zu sehn mit einem Blick: wie des Rheins Silberband säumet das schöne Land, ein kleines Vaterland, voll stillem Glück. Hoch lebe Liechtenstein, blühend am deutschen Rhein glücklich und treu! hoch leb' der Fürst vom Land, hoch unser Vaterland, durch Bruderlieb Band, vereint und frei!
BELEGE FÜR JAUCHS AUTORSCHAFT DES TEXTES Ausser diesem oben erwähnten Brief hat bisher nur die mündliche Überlieferung Kaplan Jauch als Verfasser des' Hymnentextes genannt. Ein klarer Beweis für Jauchs Autorschaft hat sich nun in ei- nem Briefwechsel zwischen der fürstlich-liechten- steinischen Hofkanzlei in Wien und Landesverwe- ser Karl von In der Maur ergeben. Mit einem Schreiben vom 18. April 1889 bittet Hofkapellmei- ster Peter von Schurowsky aus St. Petersburg die fürstlich-liechtensteinische Hofkanzlei in Wien, ihm baldmöglichst die Hymne von Liechtenstein zu schicken, da ihm eine offizielle Zusammenstellung sämtlicher Nationalhymnen aller Staaten der Welt aufgetragen worden sei. Von der Hofkanzlei geht am 12. Mai 1889 folgendes Schreiben an Landes- verweser Carl von In der Maur nach Vaduz: «Euer Hochwohlgeboren. Die gefertigte Hofkanzlei ist seitens des St. Pe- tersburger Hojkapellmeisters angegangen worden, ihm. die Hymne von Liechtenstein, die allgemein anerkannt und bei offiziellen Ceremonien vorgetra- gen wird, einzusenden. Da hierorts hierüber nichts Genaues bekannt ist, dass eine solche Hymne be- steht, werden Euer Hochwohlgeboren ersucht, der gefertigten Hofkanzlei ein Exemplar dieser Llymne, die dort wohl fassbar sein wird, mit möglichster Beschleunigung einzusenden.» Die Antwort von Landesverweser Karl von In der Maur nach Wien lautete: «Hochwohllöbliche Hofkanzlei! Über die gestellte Anfrage beehre ich mich mit- zuteilen, dass eine allgemein anerkannte und bei offiziellen Ceremonien vorgetragene Hymne von Liechtenstein nicht existiert. Von privater Seite ist einige Male versucht worden, eine solche Llymne einzuführen. So hat der Anfangs der 50er Jahre in Balzers wohnhaft gewesene Priester Jauch, der Er- bauer des Schlosses Gutenberg, eine Hymne ge- dichtet, welche nach der Melodie <Heil dir im Sin- 26