HISTORISCHER VEREIN FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 2004 Liechtensteinisches Urkundenbuch TÄTIGKEITSBERICHT 2004 ALLGEMEINES In seiner Sitzung vom 27. November 2003 stimmte der Landtag auf Antrag der Regierung dem erfor- derlichen Verpflichtungskredit zur Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB) einhel- lig zu. Damit wurde eine kontinuierliche Weiterar- beit an diesem Grundlagenwerk für die Geschichts- forschung bis zum Juni 2010 gesichert und der Einbezug der in ausländischen Archiven liegenden Liechtenstein relevanten Schriftzeugnisse in das LUB ermöglicht. Im Rahmen dieses Verpflichtungskredites konn- ten die Arbeiten an diesem für die Erforschung der mittelalterlichen Landesgeschichte grundlegenden Quellenwerk mit einem 50-Prozent betragenden Pensum fortgeführt werden. Der in Bearbeitung stehende erste Band des zweiten Teils des Liech- tensteinischen Urkundenbuchs [LUB II/l] wird die Schriftzeugnisse für die Herrschaftszeit der Frei- herren von Brandis (1417-1510) umfassen. Im Be- richtsjahr konzentrierten sich die Editionsarbeiten hauptsächlich auf die in liechtensteinischen Archi- ven liegenden Urkunden. Daneben konnte in der zweiten Jahreshälfte die systematische Sammel- tätigkeit der Schriftquellen für dieses knappe Jahr- hundert brandisischer Machtausübung in der Graf- schaft Vaduz und in den Herrschaften Schellen- berg, Blumenegg und Maienfeld in ausländischen Archiven wieder aufgenommen werden. ARBEITSSTAND Aufgrund der erwähnten Arbeitskonzentration er- fuhr der in der Quellen-Datenbank verzeichnete Bestand der Schriftzeugnisse zur Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis vorerst nur eine ge- ringfügige Zunahme. Die aus den hier verzeichne- ten 1140 Datensätzen aufbereitete Regestensamm- lung ist Interessierten im Internet über die Home- page des Liechtensteinischen Landesarchivs zugäng- lich: http://www.la.llv.li In der ersten Jahreshälfte wurde die zur Verfü- gung stehende Arbeitszeit hauptsächlich für die
Fertigstellung des diplomatischen Apparates und des Sachapparates für die liechtensteinischen Ur- kunden eingesetzt. Diese Arbeiten konnten bis auf einige wenige noch anstehende Abklärungsarbei- ten zum Sachapparat abgeschlossen werden, so- dass mit dem Auslaufen des vom Landtag am 17. Sep- tember 1997 für einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren gewährten Verpflichtungskredites zur Fort- führung des LUB per Ende Juni 2004 die übernom- mene Aufgabe der editionsmässigen Erschliessung des in den liechtensteinischen Archiven liegenden Urkundenbestandes für die Herrschaftszeit der Frei- herren von Brandis (1417-1510) als erfüllt betrach- tet werden darf. ln der zweiten Jahreshälfte konnte - wie er- wähnt - die Suche nach für Liechtenstein relevan- ten Urkunden in ausländischen Archiven wieder aufgenommen werden. Dabei konzentrierten sich diese Arbeiten vorerst auf die Durchsicht einschlä- giger Regesten- und Quellensammlungen. So konn- ten die diesbezüglichen Abklärungen für die in Fra- ge kommenden Urkundenbestände im Vorarlber- ger Landesarchiv in Bregenz, im Stadtarchiv Mai- enfeld und im Gemeindearchiv Fläsch weitgehend abgeschlossen und Fotokopien der ins LUB in Voll- abdruck aufzunehmenden Urkunden aus dem Vor- arlberger Landesarchiv beschafft werden. Im Ge- meindearchiv Fläsch durfte der Bearbeiter digitale Fotoaufnahmen der betreffenden Urkunden ma- chen, sodass diese für die Transkriptionsarbeiten direkt ab PC vorliegen. Generell darf festgehalten werden, dass die Ar- beiten am LUB II/l - soweit überblickbar - plan- mässig vorangehen. Es ist allerdings erneut an die im Jahresbericht 2000 gemachten grundsätzlichen Überlegungen zu erinnern, wonach eine exakte Terminplanung bei der Erarbeitung eines Urkun- denbuchs auf erhebliche Schwierigkeiten stösst. Insbesondere im Fall des LUB II, wo der schliess- lich zu edierende Quellenbestand erst nach Ab- schluss der Quellensammlung endgültig feststehen wird. 265