Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

HISTORISCHER VEREIN FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 2004 Liechtensteinisches Urkundenbuch TÄTIGKEITSBERICHT 2004 ALLGEMEINES In seiner Sitzung vom 27. November 2003 stimmte der Landtag auf Antrag der Regierung dem erfor- derlichen Verpflichtungskredit zur Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB) einhel- lig zu. Damit wurde eine kontinuierliche Weiterar- beit an diesem Grundlagenwerk für die Geschichts- forschung bis zum Juni 2010 gesichert und der Einbezug der in ausländischen Archiven liegenden Liechtenstein relevanten Schriftzeugnisse in das LUB ermöglicht. Im Rahmen dieses Verpflichtungskredites konn- ten die Arbeiten an diesem für die Erforschung der mittelalterlichen Landesgeschichte grundlegenden Quellenwerk mit einem 50-Prozent betragenden Pensum fortgeführt werden. Der in Bearbeitung stehende erste Band des zweiten Teils des Liech- tensteinischen Urkundenbuchs [LUB II/l] wird die Schriftzeugnisse für die Herrschaftszeit der Frei- herren von Brandis (1417-1510) umfassen. Im Be- richtsjahr konzentrierten sich die Editionsarbeiten hauptsächlich auf die in liechtensteinischen Archi- ven liegenden Urkunden. Daneben konnte in der zweiten Jahreshälfte die systematische Sammel- tätigkeit der Schriftquellen für dieses knappe Jahr- hundert brandisischer Machtausübung in der Graf- schaft Vaduz und in den Herrschaften Schellen- berg, Blumenegg und Maienfeld in ausländischen Archiven wieder aufgenommen werden. ARBEITSSTAND Aufgrund der erwähnten Arbeitskonzentration er- fuhr der in der Quellen-Datenbank verzeichnete Bestand der Schriftzeugnisse zur Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis vorerst nur eine ge- ringfügige Zunahme. Die aus den hier verzeichne- ten 1140 Datensätzen aufbereitete Regestensamm- lung ist Interessierten im Internet über die Home- page des Liechtensteinischen Landesarchivs zugäng- lich: http://www.la.llv.li In der ersten Jahreshälfte wurde die zur Verfü- gung stehende Arbeitszeit hauptsächlich für die 
Fertigstellung des diplomatischen Apparates und des Sachapparates für die liechtensteinischen Ur- kunden eingesetzt. Diese Arbeiten konnten bis auf einige wenige noch anstehende Abklärungsarbei- ten zum Sachapparat abgeschlossen werden, so- dass mit dem Auslaufen des vom Landtag am 17. Sep- tember 1997 für einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren gewährten Verpflichtungskredites zur Fort- führung des LUB per Ende Juni 2004 die übernom- mene Aufgabe der editionsmässigen Erschliessung des in den liechtensteinischen Archiven liegenden Urkundenbestandes für die Herrschaftszeit der Frei- herren von Brandis (1417-1510) als erfüllt betrach- tet werden darf. ln der zweiten Jahreshälfte konnte - wie er- wähnt - die Suche nach für Liechtenstein relevan- ten Urkunden in ausländischen Archiven wieder aufgenommen werden. Dabei konzentrierten sich diese Arbeiten vorerst auf die Durchsicht einschlä- giger Regesten- und Quellensammlungen. So konn- ten die diesbezüglichen Abklärungen für die in Fra- ge kommenden Urkundenbestände im Vorarlber- ger Landesarchiv in Bregenz, im Stadtarchiv Mai- enfeld und im Gemeindearchiv Fläsch weitgehend abgeschlossen und Fotokopien der ins LUB in Voll- abdruck aufzunehmenden Urkunden aus dem Vor- arlberger Landesarchiv beschafft werden. Im Ge- meindearchiv Fläsch durfte der Bearbeiter digitale Fotoaufnahmen der betreffenden Urkunden ma- chen, sodass diese für die Transkriptionsarbeiten direkt ab PC vorliegen. Generell darf festgehalten werden, dass die Ar- beiten am LUB II/l - soweit überblickbar - plan- mässig vorangehen. Es ist allerdings erneut an die im Jahresbericht 2000 gemachten grundsätzlichen Überlegungen zu erinnern, wonach eine exakte Terminplanung bei der Erarbeitung eines Urkun- denbuchs auf erhebliche Schwierigkeiten stösst. Insbesondere im Fall des LUB II, wo der schliess- lich zu edierende Quellenbestand erst nach Ab- schluss der Quellensammlung endgültig feststehen wird. 265
	        

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