Resümee Besonderheiten In Grab 2 gibt es ein Schädelfragment mit Rostan- haftung, in Grab 3 ein Humerusfragment mit Bron- zeanhaftung und in Grab 6 konnten ein Schädelfrag- ment und einige Fragmente von Langknochen ge- funden werden. Letztere wiesen grün-blaue Verfär- bung und teilweise eine Bronzeanhaftung auf.
Es wurden vom Fundort «Runda Böchel», aus den Arealen Foser, Kaufmann und Strasse Mälsner Dorf Leichenbrandreste aus bronze- und eisenzeitlichen Gräbern untersucht. Von den Arealen Foser und Kaufmann wurden Leichenbrandreste aus 30 Gräbern, fünf Fundkon- zentrationen und diversen Streufunden analysiert und beschrieben. Auf dem Areal Foser konnten in den Leichen- bränden aus 21 Gräbern Bestattungsreste von 22 Individuen diagnostiziert werden. Darunter befan- den sich eine Mehrfachbestattung (drei Individuen) und zwei Doppelbestattungen, wovon eine fraglich ist. In der Fundkonzentration 1 ergibt sich die Re- präsentativität für ein erwachsenes Individuum. Vom Areal Kaufmann wurden eisenzeitliche Lei- chenbrandreste aus neun Gräbern und drei Fund- konzentrationen anthropologisch untersucht. Le- diglich bei drei Individuen können die Bestattungs- reste als repräsentativ betrachtet werden. Die Streufunde in beiden Arealen können den Gräbern nicht eindeutig zugeordnet werden, da sich keine Fragmentanpassung gefunden hat. Die Analysen über Verbrennungsgrad, Frag- mentgrösse und Verteilung (Repräsentativität) der Leichenbrandfunde vom Areal Strasse Mälsner Dorf ergeben, dass es sich hier um Leichenbrand- verschleppungen verschiedenster Ursachen han- deln könnte. Vergleiche mit eisenzeitlichen Gräbern aus der näheren und weiteren Umgebung zeigen, dass die Leichenbrände der Bestattungen vom «Runda Bö- chel» bezüglich Verbrennungsgrad und Fragment- grösse denjenigen von Tamins ähnlich sind. Ähn- lichkeiten im Bestattungsbrauchtum könnten durch die geographische Nähe erklärt werden. Auf dem Areal Kaufmann wurden ausserdem sie- ben bronzezeitliche Brandbestattungen gefunden. Es handelt sich um die verbrannten knöchernen Re- ste von sieben Individuen, wobei nicht alle Grabin- halte der Repräsentativität genügen. Der bronzezeit- liche Leichenbrand unterscheidet sich von den ver- brannten eisenzeitlichen Knochenresten vor allem im Bezug auf den Verbrennungsgrad. Es ist unklar, ob es sich hierbei um Grabungsartefakte handelt. 202