Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

(la) und an der Tibiavorderkante (TV).38 Es dürfen hierbei aber immer nur Bruchstücke mit gleichem Verbrennungsgrad verglichen werden. An den Resten der drei Kinderbestattungen konn- te das Geschlecht nicht bestimmt werden. Bei den erwachsenen Individuen sind recht eindeutig Reste zweier weiblicher und einer männlichen Bestattung zu bestimmen (Gräber 3b, 8 und 13). Für die Indivi- duen aus den übrigen Gräbern und Fundkonzentra- tionen bleibt die Geschlechtsbestimmung unklar. Lediglich die Robustizität gibt tendentiell Hinweise auf das Geschlecht der Verstorbenen. In Grab 8 finden sich eindeutig Reste eines männ- lichen, eines weiblichen Erwachsenen sowie eines Kindes. Die Schwierigkeiten zur genaueren Geschlechts- bestimmung dürften wohl vor allem mit der Klein- heit der Fragmente begründet sein. Das Mass la an den Schädelfragmenten mit Verbrennungsgrad V gibt zusätzliche Hinweise zum Geschlecht der hier Bestatteten. Die Daten sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, denn nach den Erfahrungen von Wahl39 kann kaum mit Sicherheit festgestellt wer- den, ob die gemessenen Fragmente allesamt aus dem oberen Kalottenbereich stammen. Erfahrungs- gemäss werden grazile Männer oft als weiblich be- urteilt. Seltener hingegen werden robuste Frauen als männlich eingeschätzt. Das würde bedeuten, dass sich unter den Frauen in der Regel mehr Män- ner «verstecken» als umgekehrt. Nach dem derzeiti- gen Datenstand sind Dickenmasse unter 2,7 mm mit einiger Sicherheit als weiblich einzustufen. In Grab 3b, 8 und 9 können diese Masszahlen tatsächlich auf weibliche Individuen hinweisen, gibt es doch noch andere Merkmale, welche zu demselben Re- sultatführen. Der Mittelwert von Mass la aller Serien von der Spätbronzezeit bis ins sechste nachchristliche Jahr- hundert liegt für die Männer bei 4,1 mm und für die Frauen bei 3,6 mm. Die Variationsbreite liegt bei 1,7 bis 6,3 mm für weibliche und 2,7 bis 7,6 mm für männliche Individuen. Diese Vergleichszahlen ma- chen deutlich, dass Mass la als geschlechtsspezifi- sches Kriterium eher in Kombination mit anderen Merkmalen verwendet werden sollte. 188 
Mindestindividuenzahl und Repräsentativität Beide Kriterien der Leichenbrände sind im Verzeich- nis der eisenzeitlichen Grabstätten (vgl. S. 206-211) ersichtlich. Die Repräsentativität ist gewährleistet, wenn im Leichenbrand Fragmente aller Körper- regionen enthalten sind, unabhängig vom Leichen- brandgewicht. Die Mindestindividuenzahl bezieht sich auf ver- brannte und unverbrannte Fragmente pro Grab und Fundkonzentration. Sie variiert von eins bis drei oder vier Individuen. Im Zusammenhang mit der Repräsentativität bei den verbrannten Funden vari- iert sie von einem bis drei Individuen. In den Grä- bern 14,19, 21, 23, 24, 25, 27, 28 und 29, sowie den Fundkonzentrationen 6, 8 und 11 ist die Repräsen- tativität nicht gewährleistet. Zusätzlich ist in diesen Gräbern und Fundkonzentrationen die Leichen- brandmenge sehr gering. In den Gräbern 17 und 20 ist der Leichenbrand nicht sicher zuweisbar.40 In drei Gräbern (Grab 3b, 10 und 11) muss davon aus- gegangen werden, dass es sich um Leichenbrand- verschleppung handelt. Die unverbrannten Elemen- te, welche in den Gräbern 4, 6, 9, 10 die Mindestin- dividuenzahl erhöhen, sind den frühmittelalterli- chen Streufunden zuzuordnen. Pathologische Veränderungen und Verschleiss- erscheinungen Auch an kleinen Leichenbrandfragmenten sind oft krankhafte Knochenveränderungen erkennbar, da die Knochensubstanz als solche in ihrer Struktur er- halten bleibt. An Zahnresten konnten folgende Veränderungen beobachtet werden: Grab 4 Stumpf eines Vorbackenzahns (P). Bis auf den Zahnhals abgekaut mit sekundärer Zahnbeineinlagerung. Grab 8 stark abgekauter Eckzahn (C) und Vor- backenzahn (P). Pulpahöhle mit sekundä- rer Zahnbeineinlagerung. Wurzelfrag- ment mit verrundeter Wurzelspitze (Abb. 7b). Grab 10 extrem stark und schräg abgekauter Backenzahn (M). Die Wurzelspitzen sind verschmolzen (Abb. 8).
	        

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