Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

BRANDBESTATTUNGEN AUS DER EISENZEIT VOM «RUNDA BÖCHEL» IN BALZERS / MARIANNE LÖRCHER Die Messungen erfolgten nach den Empfehlungen von Wahl26 mittels einer Schublehre mit einer Mess- genauigkeit von 0,1 mm. Bei den Massen 2, 3c und 4 wurden pro Mass und Leichenbrand wenn möglich drei bis vier, bei Mass la bis sechs und mehr Einzel- messungen an verschiedenen Bruchstücken vorge- nommen und daraus der Mittelwert berechnet. Die- ser wurde dann als Individualwert im Katalog auf- gezeichnet. Da die Masse je nach Verbrennungsgrad vari- ieren, wurde jeweils der Verbrennungsgrad angege- ben. Die maximale Schrumpfung wurde somit nur bei der Verbrennungsstufe V berücksichtigt. Bei der Untersuchung von Leichenbrandserien kann die Beurteilung der Robustizität oder Grazi- lität durchaus auch ein Kriterium zur Geschlechts- diagnose sein: Der Mineralgehalt im Knochen bei Männern ist signifikant höher als bei Frauen. Ent- sprechend tritt bei den Männern eine geringere Schrumpfung auf. «Die Differenz zwischen den männ- lichen und weiblichen Medianwerten der Langkno- chenwandstärke wird durch die disproportionale Wärmeschrumpfung also vergrössert, d.h. der Ge- schlechtsunterschied verstärkt».27 Die Schätzung der Körperhöhe ist nur möglich, wenn grössere Fragmente der proximalen Epiphy- sen von Humerus, Radius und Femur vorhanden sind. Sie beruht - wie auch bei unverbrannten Kno- chen - auf der Korrelation zwischen Gelenksdurch- messer und Gesamtlänge des Knochens. Auch hier ist die durch die Verbrennung verursachte Kno- chenschrumpfung zu berücksichtigen. 
Um von Jugendlichen und Kindern das Alter zu be- stimmen, wurden der Stand der Zahnentwicklung, die Verwachsung der Wachstumsfugen an den Langknochen und der Dickenzuwachs bei Schädel- und Langknochen beobachtet. Die Verwachsung der Sutura frontalis (Knochen- naht zwischen den paarig angelegten Stirnbeinen) und der Wirbelbögen sowie die Ausbildung der Nahtzacken an den Schädelknochen geben weitere Hinweise auf das Sterbealter dieser jungen Indivi- duen. Die Bestimmung des Sterbealters Erwachse- ner ist oft nur annäherungsweise möglich und stützt sich auf folgende Merkmale: - den Verwachsungsgrad der Schädelnähte, wobei zu beachten ist, dass in Verwachsung begriffene Nähte sekundär durch den Brand wieder ge- sprengt werden können; - den Zahnbefund (Weisheitszähne, Abkauung, se- kundäre Einlagerung von Zahnbein in die Pul- pahöhle bei stark abgekauten Zähnen, während des Lebens erfolgter Zahnverlust, Hinweise auf den Zalmwechsel), vgl. Abb. 5; - altersbedingte (degenerative) Erscheinungen an der Wirbelsäule und an Gelenken der Langkno- chen; - die Struktur der Gelenkfläche an der Schambein- fuge am Beckenknochen. Zur Erfassung des Zahnbefundes werden alle an- sprechbaren Zahnfächer im Unter- und Oberkiefer aufgenommen, ebenso die Zahnkronen- und Wur- zelreste. Der Zahnschmelz zerspringt unter der Hit- zeeinwirkung, aber im Bereich des Dentins (Zahn- bein) können dennoch Abrasionsspuren, Karies, Die anthropologische Altersbestimmung folgt der Einordnung in verschiedene Altersgruppen nach Martin:28 00 bis jünger als 1 Jahr neonatus 01 bis 06 Jahre infans I 07 bis 14 Jahre infans II 15 bis 20 Jahre juvenis 21 bis 40 Jahre adultus 41 bis 60 Jahre maturus 61 Jahre und älter senilis 
23) «pars pro toto» bedeutet, dass nach der Kremation nur Kno- chenteile einer ausgewählten Körperregion bestattet worden sind. 24) Im Innern des Knochens befindliches Maschenwerk aus Kno- chenbälkchen. Die Maschenräume enthalten das Knochenmark. Je nach Knochenart. variiert die Dichte dieser Knochcnbälkchen. 25) Gejvall. 1963; Wahl, 1987. 26) Wahl, 1996. 27) Herrmann, 1977. S. 7-12 28) Martin, 1957. 183
	        

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