1862, auf 1300 im Jahr 1882 und auf 4500 im Jahr 1912. Dennoch blieb die Presse in dieser Zeit und bis zum Ende der Monarchie nicht von Zensur- massnahmen verschont.139 In Liechtenstein wurde die Pressefreiheit zur Zeit der Märzrevolution in den fürstlichen Erlassen und konstitutionellen Übergangsbestimmungen der Jah- re 1848/49 nicht eingestanden.'40 Liechtenstein kannte im 19. Jahrhundert allerdings auch kein be- deutendes Verlags- und Druckwesen. Die erste Zei- tung Liechtensteins erschien erst 1863.141 Die Zen- sur wirkte vor allem indirekt durch entsprechende Massnahmen in den Nachbarländern. Im Umfeld der bürgerlichen Revolution von 1848 kam es dann allerdings kurzfristig zu einem tat- sächlichen Zensurakt in Liechtenstein. Es ging um Peter Kaisers «Geschichte des Fürstenthums Liech- tenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätiens Vorzeit». Das Buch wurde 1847 von Friedrich Was- sali in Chur verlegt. In Liechtenstein wurde es vom Löwenwirt Walser in Schaan vertrieben.142 Beim Erscheinen wurde es für kurze Zeit vom Oberamt konfisziert. Mitte Januar 1848 teilte aber die fürst- liche Hofkanzlei dem Oberamt in Vaduz den Be- schluss des Fürsten mit, das Buch wieder frei zu geben sowie die eingezogenen Bücher den Besit- zern zurückzugeben, um das Interesse des Publi- kums nicht zusätzlich zu steigern. Zum «öffentli- chen Debit oder zum Gebrauch der Schulen» wollte der Fürst dieses «seichte Product» jedoch nicht ge- statten.143 In der konstitutionellen Verfassung vom 26. Sep- tember 1862 wurde schliesslich die weiter oben skizzierte Entwicklung in Österreich teilweise mit- oder nachvollzogen. In Paragraph 8 heisst es: «Die Freiheit der Person und der äusseren Religions- ausübung wird durch dieses Grundgesetz garan- tiert. Die Freiheit der Gedankenmittheilung durch das Mittel der Presse wird durch ein besonderes Gesetz normirt.»'44 Ein gewisses Mass an Presse- freiheit war somit grundsätzlich vorgesehen. Das Pressegesetz wurde jedoch nie erlassen.145 Stattdessen wurde durch den ersten Redaktor des 1878 gegründeten Liechtensteiner Volksblattes,
Johannes Franz Fetz, eine freiwillige Selbstzensur geübt.I4f' Da das Volksblatt auch Amtsblatt war, ver- suchte der Landesverweser Karl von In der Maur zusätzlich, auf den Inhalt der Zeitung Einfluss zu nehmen. Er teilte 1886 dem Volksblattredaktor mit, dass im Amtsblatt keine Artikel erscheinen durften, die der Regierung nicht genehm waren. «Die Pres- sezensur», so Vogt, «war damit eingeführt, sie wur- de aber nicht öffentlich eingestanden.»'47 1894/95 kam es zu einer ernsthaften Krise, weil der Landesverweser Friedrich Stellwag von Carion Zensur ausübte. Es ging um die Publikation eines Landtagsberichtes, welcher dem Landesverweser missfiel. Die Redaktion des Liechtensteiner Volks- blattes schrieb darauf am 23. November 1894: «Von nun an muss das (Liechtensteinische Volksblatt> bevor es zur Ausgabe kommen darf, der Hohen fürstl. Regierung zur Censur vorgelegt werden und kann infolgedessen erst mit einer Post später beför- dert werden.» Der Landtagspräsident sowie der Landtag insgesamt protestierten heftig gegen diese Massnahme und es wurde ein Kompromiss gefun- den, indem künftig die Landtagsberichte im Ein- vernehmen zwischen Regierung und Landtag ver- öffentlicht werden sollten und zudem der Landtag die Protokolle der Landtagssitzungen veröffentli- chen konnte.148 ERSTER BIS ZWEITER WELTKRIEG Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde am 25. Juli 1914 in Österreich gleichzeitig mit der Mobilmachung die Suspendierung der staatsbür- gerlichen Rechte angeordnet. Mit absolutistischen Massnahmen sollte sichergestellt werden, «dass die österreichische wie die ungarische Kriegsregie- rung die innere Ordnung im gesamten Staatsgebiet aufrechterhalten, alle politischen und nationalisti- schen Äusserungen unterdrücken und der Arbeit der Kriegsverwaltung einschliesslich der gesamten Kriegswirtschaft, Ernährung und Ausrüstung des Heeres zum Erfolg verhelfen konnten.»149 Durch die Zollunion mit Österreich war auch Liechten- stein teilweise in die Kriegsmassnahmen eingebun- 158