Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

Diese Lithografie aus der Zeit um 1840 karikiert die vormärzlichen Produkti- onsverhältnisse von Tages- literatur: dem zipfelmützi- gen Hedakteur (der da- durch bereits seine Unge- fährlichkeit bekundet) wird von oben die Feder geführt, zwei beaufsichti- gende Polizeidiener stut- zen ihm die Schreibfedern zurecht. 
dert die wohl rigoroseste Zensur. In der Zeit von 1835 bis 1848 führte Österreich eine Liste mit 5000 verbotenen Büchern, welche Werke von Fich- te, Rousseau, Spinoza, Heine, Lessing, Goethe und Schiller enthielt. Das waren gemäss Polizeistatistik von 1840 etwa 20 Prozent aller Bücher.112 Die Zensursabstufung umfasste die Freigabe für alle Leserkreise (<Admittur>) bis hin zum Verbot für alle (<Damnatur>), aber auch Zwischenabstufungen wie den freien Verkauf bei Werbeverbot (<Tran- seat>) oder die ausschliessliche Zulassung für aus- gewählte Berufsgruppen (<Hrga Schedam>).113 Das behördliche Repertoire zur Kontrolle der Presse im 19. Jahrhundert bestand in der Vergabe von Lizenzen und der Vorzensur von Zeitungen, der Nachzensur, sowie der Hinterlegung einer Kau- tion und der Besteuerung des Zeitungswesens."4 Die Pressefreiheit wurde zu einer zentralen For- derung in der bürgerlichen Aufbruchbewegung Mitte des 19. Jahrhunderts. In Österreich fand dies seinen erfolgreichen Niederschlag im Pressegesetz vom 31. März 1848, der <Preßordnung> vom 27. Mai 1852, schliesslich dauerhaft im <Preßgesetz> vom 17. Dezember 1862, nachträglich noch weiter abgesichert durch die Verankerung der Pressefrei- heit in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes vom 21. De- zember 1867."-"' Die Pressefreiheit war nun weitge- hend garantiert, 1894 wurde auch die Kaution für Zeitungen abgeschafft. Die deutschen Länder standen Österreich in der Zensur nicht weit nach. Insbesondere auch Schrif- ten und kleinere Bücher, die vom einfacheren Volk verstanden wurden und eine Wirkung erzielen konnten, wurden verfolgt. Das prominenteste Bei- spiel sind die Schriften der Bewegung des «Jungen Deutschland», namentlich von Ludwig Börne und Heinrich Heine.1"' Der Deutsche Bund verbot 1835 ausdrücklich die Schriften des Jungen Deutschland - ein Bundesbeschluss, der auch für Liechtenstein Gültigkeit hatte."7 Aus dem Fortdauern der Nachzensur schliesst Goldstein, dass vor dem Jahr 1914 in Deutschland und Österreich keine Pressefreiheit existierte. Die 154
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.