Diese Lithografie aus der Zeit um 1840 karikiert die vormärzlichen Produkti- onsverhältnisse von Tages- literatur: dem zipfelmützi- gen Hedakteur (der da- durch bereits seine Unge- fährlichkeit bekundet) wird von oben die Feder geführt, zwei beaufsichti- gende Polizeidiener stut- zen ihm die Schreibfedern zurecht.
dert die wohl rigoroseste Zensur. In der Zeit von 1835 bis 1848 führte Österreich eine Liste mit 5000 verbotenen Büchern, welche Werke von Fich- te, Rousseau, Spinoza, Heine, Lessing, Goethe und Schiller enthielt. Das waren gemäss Polizeistatistik von 1840 etwa 20 Prozent aller Bücher.112 Die Zensursabstufung umfasste die Freigabe für alle Leserkreise (<Admittur>) bis hin zum Verbot für alle (<Damnatur>), aber auch Zwischenabstufungen wie den freien Verkauf bei Werbeverbot (<Tran- seat>) oder die ausschliessliche Zulassung für aus- gewählte Berufsgruppen (<Hrga Schedam>).113 Das behördliche Repertoire zur Kontrolle der Presse im 19. Jahrhundert bestand in der Vergabe von Lizenzen und der Vorzensur von Zeitungen, der Nachzensur, sowie der Hinterlegung einer Kau- tion und der Besteuerung des Zeitungswesens."4 Die Pressefreiheit wurde zu einer zentralen For- derung in der bürgerlichen Aufbruchbewegung Mitte des 19. Jahrhunderts. In Österreich fand dies seinen erfolgreichen Niederschlag im Pressegesetz vom 31. März 1848, der <Preßordnung> vom 27. Mai 1852, schliesslich dauerhaft im <Preßgesetz> vom 17. Dezember 1862, nachträglich noch weiter abgesichert durch die Verankerung der Pressefrei- heit in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes vom 21. De- zember 1867."-"' Die Pressefreiheit war nun weitge- hend garantiert, 1894 wurde auch die Kaution für Zeitungen abgeschafft. Die deutschen Länder standen Österreich in der Zensur nicht weit nach. Insbesondere auch Schrif- ten und kleinere Bücher, die vom einfacheren Volk verstanden wurden und eine Wirkung erzielen konnten, wurden verfolgt. Das prominenteste Bei- spiel sind die Schriften der Bewegung des «Jungen Deutschland», namentlich von Ludwig Börne und Heinrich Heine.1"' Der Deutsche Bund verbot 1835 ausdrücklich die Schriften des Jungen Deutschland - ein Bundesbeschluss, der auch für Liechtenstein Gültigkeit hatte."7 Aus dem Fortdauern der Nachzensur schliesst Goldstein, dass vor dem Jahr 1914 in Deutschland und Österreich keine Pressefreiheit existierte. Die 154