Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

Lehrstühle der österreichischen Universitäten so- wie ein faktisches Monopol der Vor- und Nachzensur übertragen worden. Wegen des schwach entwickel- ten Buchdrucks in Österreich bedeutete die Zensur insbesondere, an Messen, in Buchhandlungen und bei den Grenzeinfuhren anhand von Verbotslisten Kontrollen durchzuführen.79 1749 wurde den Jesuiten das Bildungs- und Zensurmonopol abgesprochen und diese Aufgabe staatlichen Institutionen übertragen. Vorausgegan- gen war eine jahrzehntelange Kollision zwischen Interessen der Staatsräson und der theologischen Lehrautorität.80 Die Zensur von theologisch-philo- sophischen, juristischen und medizinischen Bü- chern wurde gegen den Widerstand des Wiener Erzbischofs neu auf jeweils sachlich kompetente Vollzugsorgane übertragen und die Zensur einer Behörde in staatlicher Verantwortung übertragen, die als Zensurkommission mit Mehrheitsentscheid organisiert wurde.81 Die Neuordnung des Zensurwesens war ein Teil der Staatsreform unter Kaiserin Maria Theresia. 1754 wurde einstmals der <Catalogus librorum re- jectorum per concessum censurae> gedruckt, wel- cher eine verbindliche Richtlinie für die gesamten österreichischen Erblande darstellte.82 Die kriege- rischen Auseinandersetzungen um die Vorherr- schaft zwischen Österreich und Preussen im Sie- benjährigen Krieg (1756-1763) fanden eine Fort- setzung im Wetteifer zwischen Berlin und Wien, das kulturelle und wissenschaftliche Zentrum zu repräsentieren.81 Den Takt gab dabei Preussen un- ter der Führung Friedrichs II.84 an, welcher im Sin- ne der Aufklärung eine weitgehende Pressefreiheit, Folterverbot, Lockerung der Leibeigenschaft und weitere Reformen einführte und gleichzeitig mit seinen Erfolgen auf dem Schlachtfeld Preussen in den Kreis der Grossmächte Europas führte. Das 18. Jahrhundert wurde auch das «Jahrhun- dert des Zeitschriftenjournalismus», nachdem die ersten Zeitschriften bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erschienen waren.8f' Neben den Tischgesellschaften und dem Theater entstand so eine neue Ebene der Öffentlichkeit und der öf- fentlichen Diskussion, die erst allmählich von ihrer 
ursprünglich kulturellen in eine politische Richtung wechselte. Die Massenwirkung des Schriftgutes wurde dabei zusätzlich in dem Masse gesteigert, wie die deutsche Sprache die lateinische ablöste, nichttheologische Schriften - insbesondere auch li- terarische und unterhaltende Werke - zunahmen und insgesamt der Publikationsumfang wuchs.86 Inwieweit die Publikationsflut auf ein lesefähiges Publikum stiess, ist spekulativ. Grobe Schätzungen für Mitteleuropa gehen von rund 0,5 Prozent Aka- demikern, insgesamt aber immerhin von 15 Pro- zentpotentiellen Lesern (um 1770) beziehungswei- se 25 Prozent (um 1800) aus.87 Der Begriff «Presse- freiheit» ist erstmals im Jahr 1774 im deutschspra- chigen Raum nachgewiesen.88 Mit Maria Theresias Sohn und Nachfolger Jo- seph IL, einem Vertreter des aufgeklärten Absolu- tismus, wurde in Österreich 1781 eine Zensurre- form durchgeführt und die Zensur gelockert. Der konfessionelle Aspekt spielte in der Zensur nur noch eine untergeordnete Rolle, während aufklärungs- feindliche Alchimisten, Quacksalber und Abergläu- bische, aber auch Gegner der staatlichen Ordnung streng kontrolliert wurden. Die Revision des <Cata- logus> spricht diesbezüglich eine klare Sprache. Der alte Katalog wurde stark entrümpelt, insbeson- dere von Büchern, die ohnehin nicht mehr erhält- lich waren oder die unbedeutender gewordene kirchliche Auseinandersetzungen zum Inhalt hat- ten, in welche vielfach die Jesuiten als Angreifer oder Angegriffene involviert waren. Die Liste der verbotenen Bücher schrumpfte im neuen «Verzeichnis aller bis 1 ten Jenner 1784 ver- bothenen Bücher» von ehedem 4615 auf 900 Bücher.89 Die grösste Gruppe waren die Bücher mit erotischen Inhalten, gefolgt von Büchern mit aber- gläubischem Gedankengut. Die drittgrösste Gruppe waren Bücher antiklerikalen Inhalts, aber auch philosophische Schriften wie David Humes «Essays and JYeaties on Several Subjects» (London 1753) und - wiederholt - eine deutschsprachige Ausgabe von Voltaire.90 In der vierten Gruppe folgten litera- rische Titel, etwa Klopstocks Ode «An den Kaiser». Verboten war auch Goethes «Die Leiden des jungen Werther». Das Verbot wurde jedoch von Joseph IL 150
	        

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