ZENSUR IM GEBIET DES HEUTIGEN FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN / WILFRIED MARXER AUFKLÄRUNG UND ENDE DES ALTEN REICHES Im 17. Jahrhundert hatte sich im Heiligen Römi- schen Reich die Richtung der religiös motivierten Zensur markant verschoben. Anstelle der gegensei- tigen Bekämpfung der Glaubensrichtungen war die Wahrung des Religionsfriedens und der Schutz der christlichen Religion getreten. Im 18. Jahrhundert stand mit der Aufklärung - insbesondere auch dem politischen Gedankengut und Schrifttum aus Frank- reich - eine andere Bedrohung ins Haus, welche der Zensur eine zusätzliche Dimension verlieh.74 Unter dem Eindruck der Französischen Revolution wurde in der Wahlkapitulation Leopolds II. 1790 die Kon- trolle politischer Schriften «wodurch der Umsturz der gegenwärtigen Verfassung, oder die Störung der öffentlichen Ruhe befördert wird» gefordert.75 Plachta bezeichnet die Säkularisierung der Zen- surzuständigkeit, welcher sich auch die geistlichen Territorien des Alten Reiches nicht entziehen konn- ten, als das wohl wichtigste Ergebnis der Zensurge- schichte im 18. Jahrhundert. Sie führte zu einer Territorialisierung der Zensur, sowie vor dem Hin- tergrund einer Auseinandersetzung um die Vor- herrschaft zwischen Österreich und Preussen zu ei- ner Integration der Zensur in den Reformprozess.7'1 Zensur wandelte sich dabei «von einer Instanz der obrigkeitlichen Kontrolle zusehends zu einem In- strument der Unterdrückung, je stärker sich die Forderung des erstarkenden Bürgertums nach Teil- habe an der öffentlichen Meinungsbildung als Kor- rektiv zu Staat und Gesellschaft verstand.»77 Innerhalb des Reiches waren für das Reichsfürs- tentum Liechtenstein infolge der engen Anlehnung insbesondere die Zensurbestimmungen und -mass- nahmen Österreichs relevant.78 In der <Sanctio prag- matica> von 1623 waren den Jesuiten die philoso- phischen Fakultäten und die meisten theologischen 64) Die Reichspolizeiordnung von 1577 wurde im «Landts Brauch» landcsrechllich weitgehend umgesetzt. Der Landsbrauch wurde im nachmaligen Liechtenstein relativ spät schriftlich fixiert. Die ältesten erhaltenen Abschriften stammen aus der zweiten Hälfte des 17. Jahr- hunderts. Die ausführliche Polizeiordnung stellt den vierten Teil der
Bestimmungen des Landsbrauchs dar (Schambergor-Hogl 2002. S. 20-23; zu den Inhalten der Polizeiordnung ebenda, S. 54-73. Ab- schrift des Landbrauchs S. 74-118). Auf diese Bestimmungen stützte sich eventuell auch Kaiser in seinen Ausführungen. 65) Kaiser 1989, S. 376 ff. Bemerkenswert ist dabei die doch eher abergläubische Ansicht, dass das Gotteslästern, Fluchen und Schwö- ren nach Kaiser böse Gewohnheilen darstellten, die «leider bei Jung und Alt, Weibs- und Mannspersonen im Schwünge ist, wodurch Gott, der Allmächtige, schwer beleidigt wird und oft Theurung. Hunger, Mißwachs, Krieg und Krankheit eitsteht.» Kaiser 1989. S. 377. 66) Plachta 1994: 23 f. Zweifel an der Wirksamkeit der Zensur im 16. Jahrhundert äussern auch Wüst 1998, S. 39 und Fitos 1999. S. 219. Letzterer schreibt; «Bei der Zensur im 16. Jahrhundert schien es sich um einen zum Scheitern verurteilten, hilflosen und über weite Strecken planlosen Kampf gegen Druckschriften gehan- delt zu haben.» (ebd.). 67) Tschaikner 1998, S. 12-47 sowie S. 99-106. 68) Ebenda, S. 124. 69) Die Hexenvorfolgung gründete wesentlich auf dem Bestreben der Kirche. Reformation. Ketzertum, Irrlehre, Glaubonsabfall, Teufols- bündc und ähnliche Gefahren für den katholischen Glauben zu eli- minieren. Die verbreitete Annahme, dass die Geistlichkeit die He- xenverfolgung in Liechtenstein unterbinden wollte, ist wohl falsch. Pfarrer Valentin von Kriss. Triesner Pfarrer von 1664 bis 1692, wur- de für seinen vermutlich einmaligen Einsatz gegen die Llexenverfol- gungvom Churer Bischof 1681 mit einer dreimonatigen Verbannung aus der Pfarrei bestraft und zu Widerruf, Entschuldigung und Kos- tonübernahmo gezwungen. Die Jesuiten und Kapuziner in Feldkirch waren wohl zusätzlich eifrige Verfechter der Hexcnverfolgung (Tschaikner 1998. S. 25-30 sowie S. 118-120). Tschaikner 1998. S. 119 wörtlich: «Nicht zuletzt bildeten die Predigten der Geistlichen, die oft eine verfolgungsfördornde Einstellung vertraten, eine nicht zu unterschätzende Quelle der im Volk verbreiteten Hexenvorslcllun- gen.» 70) Tschaikner 1998. S. 124 u.a. 71) Vgl. Jones 2001. S. 898-900. 72) Insbesondere Jos. 10, 12. Josua befiehlt der Sonne, stillzustehen, womit eine Eigenbewegung der Sonne angedeutet ist. 73) Vgl. Jones 2001, S. 358 f. 74) Zum Zensursystem im Ancien Regime der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, der Einführung der Pressefreiheit in der Französi- schen Revolution und der Wiedereinführung einer restriktiven Zen- sur in der Zeit von 1789 bis 1791 vgl. Schroeder-Angormund 1993. 75) Plachta 1994. S. 14. In Wahlkapitulationen formulierte der zu wählende Kaiser die Zugeständnisse an die Kurfürsten, um sich die Wahl zu erkaufen. Dies schwächte fortschreitend die Zcntralgewalt und stärkte die Macht der Fürston. 76) Ebenda, S. 8. 77) Ebenda. 78) Zur Zensur in Österreich vgl. auch Jones 2001, S. 147-153. 149