Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2005) (104)

häufig bei Bauern Gehör, welche die Lehre Luthers und anderer Reformatoren auf ihr Lebensdasein bezogen und nach Befreiung und mehr Selbstbe- stimmung riefen. Dass die Religionsauseinander- setzung im nachmaligen Liechtenstein nicht unbe- kannt war, dürfte daraus hervorgehen, dass im be- nachbarten Fläsch 1524 die erste Bündner Ge- meinde einen reformierten Pfarrer hatte. Nach Pe- ter Kaiser sei viel Volk aus der Grafschaft Vaduz dorthin gegangen.43 Graf Rudolf von Sulz unter- band jedoch die Aufweichung des katholischen Glaubens rigoros unter Androhung von Strafe und Landesverweis.44 Das Druckwesen blühte im 16. Jahrhundert ins- besondere in den protestantischen Gegenden auf. Nicht-Katholizismus war ein plakatives Reizsignal für Zensur.4S Die 16 wichtigsten von insgesamt 90 Druckorten zensierter Schriften des Reiches, wel- che über 75 Prozent der zensierten Bücher produ- zierten, waren denn auch ausschliesslich in prote- stantischen Städten angesiedelt. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts summierte sich die Zahl zensierter Schriften auf 3841.46 Trotz schwacher Quellenlage vermutet Fitos eine «enorme Verbreitung einzelner protestantischer Druckschriften» und schliesst auf ein «funktions- fähiges Vertriebssystem». Zentrum des Buchhan- dels war dabei in der zweiten Hälfte des 16. Jahr- hunderts Frankfurt am Main mit den Buchmes- sen.47 Durch die breite internationale Streuung von Druckorten war die Zensur erschwert oder konnte unterlaufen werden.48 Die nächstgelegenen Druck- orte des nachmaligen Liechtenstein dürften Zürich, St. Gallen und Konstanz gewesen sein. Unter den zensierten Schriften in der zweiten Llälfte des 16. Jahrhunderts fanden sich jedenfalls 110 aus Zü- rich, drei aus St. Gallen und eine aus Konstanz. Zürich kann demzufolge als bedeutender Druckort angesehen werden, während in der näheren Um- gebung wohl kaum Druckereien angesiedelt waren. Der Grossteil der zensierten Druckschriften war theologisch-philosophischen Inhalts. Erst mit gros- sem Abstand folgten historische Druckschriften und «Mancherley Bücher in allerley Klassen».49 
<CENSUR> IM ALTEN REICH Durch die Zugehörigkeit zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ist die staatliche <Censur> im nachmaligen Liechtenstein vor dem Hinter- grund der Reichsgesetzgebung zu beurteilen.™ Es muss vorangestellt werden, dass die Herrschaft Schellenberg und die Grafschaft Vaduz aufgrund ihrer ländlichen Struktur und der wohl schwachen Bildung der Bevölkerung mit Sicherheit kein Haupt- kampffeld der Zensurbehörden waren. Die Politik in dieser Region kann aber auch nicht ganz von der Politik im Alten Reich getrennt werden, weshalb mindestens indirekte Effekte angenommen werden müssen. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts - also mit dem Aufschwung der Buchdruckkunst - wurden in den einzelnen Ländern Zensurvorschriften erlas- sen. Die Reichsstände agierten als «Schützer und schirmer des heiligen christlichen glaubens»,51 wo- mit der LIauptzweck der Zensur zur damaligen Zeit bereits umschrieben ist. In der komplizierten Ver- fassung des Reiches kam es immer wieder zu Un- stimmigkeiten wegen der Zuständigkeit für die Zensur. Reservatrechte des Kaisers waren auf je- den Fall die Vergabe von Privilegien für den Buch- druck (<privilegia impressoria>) sowie die kaiserli- che Aufsicht über das Buchwesen."'2 Die Vorzensur wurde von der landesherrlichen Obrigkeit wahrge- nommen, während die kaiserlichen Organe darü- ber wachten, ob die Zensur den reichsrechtlichen Massstäben entsprechend erfolgte.53 Die Territorialisierung der Zensur hielt bis ins 18. Jahrhundert an und wurde erst dann mit einer absolutistischen Konzentrationsbewegung und ei- ner weitreichenden Zentralisierung und Säkulari- sierung auf Reichsebene gehoben.'"'4 1515 entstand in Augsburg die älteste erhaltene Druckzensurver- ordnung des Reiches.55 Der Reichstag zu Worms führte 1521 die allgemeine Vorzensur ein. Ein Jahr später erliess Württemberg die ersten Zensurvor- schriften. Mit dem Nürnberger Reichsabschied von 1524 wurden die Druckereien der Aufsicht unter- stellt und die Vorzensur wurde nun von der landes- herrlichen Obrigkeit wahrgenommen. Seit 1549 146
	        

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