Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

Derselbe Bismarck sagt in einem Gespräch vom November 1880: «Ich missbillige ganz entschieden diesen Kampf gegen die Juden ... Mit gleichem Rechte könnte man eines Tages über Deutsche von polnischer oder fran- zösischer Abstammung herfallen wollen und sagen: es seien keine Deutsche ... Ich werde niemals darauf eingehen, dass den Juden die ihnen verfassungs- mässig zustehenden Rechte in irgendeiner Weise verkümmert werden». Der deutsche Reichspräsident von Hindenburg, unter dessen Ägide sich die heutigen Judenverfol- gungen abspielen, hat noch am 12. August 1932 sei- nen Standpunkt in einem Briefe des Staatssekretärs Dr. Meissner bekannt geben lassen; dort heisst es: «Der Herr Reichspräsident, der jeden Versuch ei- ner Einschränkung der verfassungsmässigen politi- schen und religiösen Rechte deutscher Staatsbürger und die von ihnen mitgeteilten Ausschreitungen jü- dischen Reichsangehörigen gegenüber lebhaft miss- billigt und bedauert, hat das Schreiben dem Herrn Reichsminister des Innern zugeleitet». Und schliesslich Kaiser Friedrich III., dieser viel zu wenig bekannte bedeutende Mann, den eine tückische Krankheit dem deutschen Volke vorzeitig entrissen hat: «Antisemitismus ist die Schmach des Jahrhun- derts». Angesichts dieser harten Urteile von wirklich deutschen Männern, möchte man einem weiteren Worte von Nietzsche zustimmen, der in «Jenseits von Gut und Böse» einmal sagt, dass «es vielleicht nützlich und billig wäre, die antisemitischen Schrei- hälse des Landes zu verweisen». /5S Herr Präsident, meine Herren Richter! Im Sinne hohen Menschentums, im Sinne solcher deutschen Männer, solcher berufenen Führer des Volkes gehe ich zur abschliessenden Beurteilung der Tat über. Sie war schrecklich und verbreche- risch und bedarf, trotz aller Mitschuld Anderer, ei- ner strengen Ahndung. Angesichts des schweren Eingriffs in die Rechtssphäre von vier Menschen - auch Frau Wolf müssen wir hinzurechnen -, ange- sichts ferner der unverantwortlichen Verletzung 
staatlicher Hoheitsrechte mehrerer Länder erwar- tet die Kulturwelt, dass Sie sofort und unbedingt scharf eingreifen, - schon damit Jedem die Lust an solchen Unternehmungen vergeht. V. Bevor ich kurz auf die einzelnen Positionen und de- ren Quantitativ der Schadenersatz- und Genugtu- ungsansprüche meiner Klienten eintrete, will ich, ebenfalls abschliessend, noch mit einigen Worten die Persönlichkeit und das Charakterbild der Ange- klagten streifen. Über die Angeklagten Frommelt und Rheinber- ger will ich hinweggehen. Was diese beiden Täter charakterisiert, ist lediglich ihre moralische Hem- mungslosigkeit und ihre Brutalität, bei Rheinberger umso verwerflicher, als er aus einem gebildeten Hause stammt und eine/59höhere Schulung genos- sen hat. Die beiden Hauptverantwortlichen sind, Schäd- ler, der Täter, und Röckle, der geistige Miturheber. Das Verhalten Schädlers zeichnet sich aus durch eine ganz besondere Perfidie, Falschheit, Hinterhäl- tigkeit und Grausamkeit. Die Motive seines Han- deins waren nackte Geldinteressen, die er vor sich selbst und vor den Andern mit geheucheltem Patrio- tismus und ähnlich schönen Dingen verbrämte. Der Vorwurf der Perfidie trifft ihn in ganz besonderem Masse. Welch hemmungsloser Verworfenheit be- durfte es doch, um nach dem fehlgeschlagenen At- tentate kalten Blutes nochmals ein Attentat auf Fritz Rotter auszuführen und ihn zum nochmaligen Ein- steigen in das Auto zu verführen. Bei Schädler kommt noch ein weiterer eigenarti- ger Charakterzug hinzu, ein grausamer Sadismus. Wie lässt es sich sonst erklären, dass er die gänzlich unbeteiligte Frau Wolf zum Mitfahren überredete, als dadurch, dass er sich sagte: Je mehr Opfer, je lie- ber; noch einen weiteren Juden oder Jüdin in Schrecknisse versetzen, welches Vergnügen! Und schliesslich Röckle: Wohl die betrüblichste und verabscheuenswürdigste Gestalt in dem trüben Verbrecherkleeblatt. Er, der reife, gebildete Mann, 92
	        

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