Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

ZUR ERSTVERÖFFENTLICHUNG DES ROSENBAUM- PLÄDOYERS / NORBERT HAAS an den Opfern wird ausgelebt, was sich die Täter nicht eingestehen: ihre eigene Blutrünstigkeit. Den Juden insgesamt wird der Vorwurf der verbotenen Magie, des blutigen Rituals gemacht. Es ist die Pro- jektion der unterschwelligen Gelüste der Täter selbst. Die Familie Schaie-Rotter war das geeignete Objekt. Alfred und Fritz Rotter konnten als die Repräsentan- ten des Berliner Amüsierbetriebs der 1920er Jahre gelten, der den Nazis verhasst war; sie boten Stoff für Projektionen aller Art, vor allem jedoch für die, dass sie das «Undeutsche» schlechthin verkörperten. KONTAMINATION Sollte sie je geschrieben werden, die Geschichte der Judenfeindlichkeit im Lande, könnte für das zwan- zigste Jahrhundert mit einem Kapitel über die Aus- einandersetzungen um den Plan der Errichtung ei- nes jüdischen Schächthauses in Schaan begonnen werden. Hier sind Gegner und Befürworter gezwun- gen zu sprechen, man kann sie in den Textzeugnis- sen, die uns bleiben, beim Wort nehmen, und Wört- lichkeit verrät manches, was nicht gesagt sein sollte. Verlauf und Ende der Affäre (hier ist das Wort am Platz, anders als in der Katastrophe der Familie Schaie-Rotter wenige Jahre später) beginnend mit dem Gesuch des Schweizerischen Israelitischen Ge- meindebundes (SIG), der provisorischen Bewilligung durch die Fürstliche Regierung und der Befürwor- tung durch den Bauernverband über das erfolgrei- che Initiativbegehren dagegen und die kontrovers ge- führte ausgedehnte Pressekampagne in den beiden Parteizeitungen bis hin zum Verzicht des SIG auf das Schächthaus ist recht gut dargestellt worden.15 Die gesellschaftliche Brisanz der Affäre für das kleine Land bleibt aber noch zu erschliessen. In einem «Offenen Brief an Liechtenstein», den die «Liechtensteiner Nachrichten» am 14. März 1929 druckten, heisst es: «Vor Jahren schon hat man sich im Nachbarland des Liechtenstein, der Schweiz, wo gewiss volle Religions- und Gewissensfreiheit herrscht, durch wahrheitsgetreue Berichte und Augenschein- nahme überzeugt von der Roheit, Brutalität und Grausamkeit der betäubungslosen Schlachtart und 
durch Volksabstimmung ein Schächtverbot herbei- geführt.» Der Brief schliesst: «Armes Liechtenstein, wie tief wirst du 
erniedrigt! Fremde16 (keine Antise- miten), die das Land lieben und eifrig besuchen.» «Keine Antisemiten» - in der Verneinung wird offen- bar, was in der Affäre auf dem Spiel stand. Sie spricht aus, was unter keinen Umständen schwarz auf weiss stehen sollte: es könnte in ihr um Antisemitismus ge- gangen sein. Zwar unterstellt der Brief mit der «Ro- heit, Brutalität und Grausamkeit der ... Schlachtart» ebensolche Eigenschaften den Schlächtern und der Religion, die solches verlangt, nennt aber als einzige Handlungskonsequenz und dies indirekt, dass man von den «eifrigen Besuchen» des Landes absehen könnte, wenn dort ein Schächthaus errichtet würde. Das heisst: entweder Jüdisches im Land oder blühen- der Fremdenverkehr, was wiederum heisst: es ist un- wahrscheinlich, dass diesen Brief «Fremde» ge- schrieben haben, oder wenn «Fremde», dann auf Be- stellung. Vierhundert Unterschriften gegen die Errichtung des Schächthauses, die damals für ein Initiativbe- 10) Lorenz, Chris.- Konstruktion der Vergangenheit. Line Einführung in die Geschichtstheorie. Köln/Weimar/ Wien, 1997. - Dieses Buch wird von Christoph Maria Merki («Von der liechtensteinischen Land- kanzlei zur internationalen Finanzberatung. Die Anwaltskanzlei Marxer & Partner und der Finanzplatz Vaduz», Baden, 2003, S. 10, Anm. 4) als «grundlegend zu der Methodik und zu den Denkformen der Geschichtswissenschaft» bezeichnet. 11) Ebenda, S. 167 (Fussnote 68). 12) Zu diesem Brief siehe Ausführungen weiter unten. 1 3) Horkheimer, Max; Adorno. Theodor W; Dialektik der Aufklä- rung. Philosophische Fragmente. Amsterdam, 1947, S. 231 f. (Das ganze Kapitel «Elemente des Antisemitismus», S. 199-243. ist für unseren Zusammenhang erhellend.) 14) Geiger. Peter: Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928-1939. Band 1, Vaduz und Zürich 1997 (2. Auflage 2000), S. 401 f. - Auf S. 400-413 gibt Geiger einen ersten wichtigen Über- blick zu den antisemitischen Strömungen und Aktivitäten im Land während der Dreissigerjahre. 15) Krauthammer, Pascal: Das Schächtgebot in der Schweiz 1854- 2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremden- feindlichkeit. Zürich, 2000 (Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte). S.148 ff. 16) Im Originaltext nicht kursiv, aber unterstrichen. 63
	        

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