Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

Die Brüder Schaie wurden unter dem Vorwand, ih- nen das Kurhotel Gaflei zum Zwecke allfälliger Wohn- sitznahme zu zeigen, nach Gaflei gelockt. Dort woll- ten sich die Angeklagten ihrer bemächtigen und sie anschliessend an die deutschen Behörden ausliefern. Sie hatten Erkundigungen beim Zollamt Tisis und in Lindau betreffend die freie Durchfahrt mit den «Rot- ter» nach Deutschland eingeholt. In Österreich wur- de ihnen jedoch mitgeteilt, dass die Schaie aufgrund des Steckbriefes nach Erreichen des österreichischen Gebietes sofort in Haft genommen würden. Nachdem die Vorbereitungen getroffen waren, holte der Angeklagte Schädler die Brüder Schaie, Gertrud Schaie und Julie Wolff am 5. April 1933 beim Waldhotel in Vaduz, wo sie vorübergehend Aufent- halt genommen hatten, ab, um mit ihnen nach Gaflei zu fahren. Die anderen Mittäter warteten bereits in Gaflei. Beim Versuch die Opfer in Gaflei zu überwäl- tigen, kam es zu einem Handgemenge, wobei es Al- fred Schaie, Gertrud Schaie und auch Julie Wolff ge- lang, den Tätern zu entfliehen. «Der Überfall war missglückt».8 Gemäss den Feststellungen des Ge- richtes verliessen die Täter mit Ausnahme vom An- geklagten Schädler den Tatort. Fritz Schaie, den die Täter festgehalten hatten und der nicht mitbekom- men hatte, dass der Angeklagte Schädler auch zu den Tätern gehörte, weil sich dieser zuvor hinter dem Ho- tel versteckt hatte, fuhr dann mit Schädler in Rich- tung Vaduz zurück. Erst auf dem Weg erkannte er, dass auch Schädler zu den Entführern gehörte und sprang aus dem fahrenden Fahrzeug, wobei er sich eine schwere Verletzung der linken Schulter zuzog. Die Eheleute Schaie und Julie Wolff flohen unter To- desangst talwärts. Während Julie Wolff Leute traf, die sie in das Kurhaus Samina brachten, stürzten Alfred und Gertrud Schaie über einen Felsen in eine Rüfe, wo sie den Tod fanden. Das Kriminalgericht hielt in diesem Zusammenhang fest: «Eine Reihe von Ge- genständen, welche die Fliehenden verloren hatten, wie Handtasche, Notizbuch, Geldnoten, Schuhe zeichneten den Fluchtweg, den die Verunglückten nahmen. Selbst die Hose hatte Alfred Schaie auf der Flucht in den Felshängen verloren.»9 Das Kriminalgericht ging davon aus, dass die Op- fer bei ihrer Flucht nicht verfolgt wurden, da weder 
Julie Wolff noch sich in der Nähe aufhaftende Zeugen Verfolger bemerkt hatten. Möglich sei jedoch, dass das Ehepaar Schaie in der Nähe anwesende Arbeiter für Mittäter gehalten hatten, was auch ihre panikar- tige Flucht erklären würde.10 Nicht aufgeklärt und bei den Feststellungen über- gangen wurde jedoch der Umstand, dass Alfred Schaie auf der Flucht seine Hosen verloren hatte, ohne dass er und seine Gattin verfolgt wurden oder es zu weiteren Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Diese Tatsache wurde nicht weiter ausgeleuchtet, sondern zu Gunsten der Angeklagten davon ausge- gangen, dass keine Verfolgung stattgefunden hatte. Das Kriminalgericht stellte im Urteil nur fest, dass das Ehepaar Schaie durch den Absturz über die Fel- sen den Tod fand." Die Angeklagten waren übereinstimmend gestän- dig, dass sie sich der Brüder Schaie und Frau Schaie mit List und Gewalt bemächtigen wollten, um sie der deutschen Strafbehörde zu überstellen. Gemäss dem erkennenden Gericht war den Ange- klagten zuzubilligen, «dass sie die Tat nicht aus un- lauteren, sondern aus achtbaren, aus vaterländi- schen Motiven begingen.» Sie hätten jedoch gewusst und auch eingesehen, dass die Tat verboten war und der Strafbarkeit unterliege.12 ANMERKUNGEN ZUM DURCHGEFÜHRTEN UNTERSUCHUNGSVERFAHREN Bereits am 5. April 1933 ging eine Anzeige des Vor- falles bei Gericht ein, worauf Landrichter Dr. Julius Turnher das Untersuchungsverfahren wegen ver- suchten Menschenraubes eröffnete. Noch am selben Tag verhörte der zuständige Landrichter Rudolf Schädler und Franz Roeckle als Beschuldigte und verhängte über diese, wie auch über Eugen From- melt, die Untersuchungshaft. Der Mitbeschuldigte Peter Rheinberger wurde zusammen mit den deut- schen Mittätern ebenfalls am selben Tag in Götzis ge- fasst und in Feldkirch in Auslieferungshaft gesetzt. Über Ersuchen der liechtensteinischen Strafverfol- gungsbehörden wurde Peter Rheinberger am 27. April 1933 nach Liechtenstein überstellt, während 50
	        

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