Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (2004) (103)

nehmen».G:H Ein formeller Haftbefehl wurde am Sonntag, 22. Januar 1933 vom Amtsgericht Berlin- Mitte erlassen. «Der auf Grund dieses Haftbefehls er- lassene Steckbrief ist der Polizei noch Sonntag Nach- mittag fernmündlich und am Montag in schriftlicher Ausfertigung übermittelt worden».64 Schon am 27. Januar meldeten die Zeitungen aber einen überraschenden Umschwung: «Die Rotters wollen kommen» («Berliner Börsen-Courier»), «Si- cheres Geleit für Rotters» («Berliner Tageblatt»), «Freies Geleit für die Brüder Rotter. Gegen Kaution und Ablieferung der Pässe» («Deutsche Allgemeine Zeitung») wollten sie zurückkommen. Ihr Anwalt hatte mit dem Amtsgericht Berlin-Mitte unter Zu- stimmung des Generalstaatsanwalts bereits alle Mo- dalitäten der Rückkehr ausgehandelt.65 «Wenn sie klug sind», schrieb der «Berliner Herold» (29. Janu- ar 1933), «werden sie sich stellen, werden den letz- ten Kampf ihres Lebens kämpfen, um sich dann - so oder so, siegend oder fallend - zurückzuziehen!». Verhindert hat dies nur die Ernennung Adolf Hitlers als Reichskanzler am 30. Januar 1933. Sonst wäre nicht nur diese Geschichte anders ausgegangen. 63) LA Berlin. A Rep. 358-02, Nr. 108612 (Handakton des General- staatsanwalls), chronologischer Bericht des Generalstaatsanwalts hei dem Landgericht I an den Preussischen Justizminister vom 27. Januar 1933. S. 3: vgl. auch ebenda. Nr. 108613 (Hauptband 1). Blatt 90: Stadtrat Lindau (Bodensee) an Staatsanwaltschaft I in Berlin. 6. Feb- ruar 1933. «Betreff: Rotter Gebrüder, Theaterdirektoren»: «Nach Funkspruch des Polizeipräsidiums, Kriminalpolizei Berlin, vom 22. Ja- nuar 1933 ist gegen die Theaterdirektoren Alfred und Fritz Rotter Haftbefehl erlassen». Der Text des vierseitigen Haftbefehls befindet sich ebenda, Blatt 2-5. 64) LA Berlin. A Rep. 358-02, Nr. 108612 (Handakten des General- staatsanwalts), chronologischer Bericht des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht I an den Preussischen Justizminister vom 27. Januar 1933; vgl. ebenda, Nr. 10S613 (Hauptband I) Schutzmannschaft Lindau (Bodensee), «Fernmündliche Mitteilung eines Herrn Röckle aus Vaduz am 5. Februar 1933 aufgenommen von Obkirchner um 2.30 Uhr nachm.»: «Die in Deutschland wegen Betrugs steckbrieflich verfolgten Gebrüder Rotter halten sich z. Zt. in Vaduz auf. Sie sind licchtensleinei" Staatsbürger und werden deshalb von der liechtenstei- nischen Polizei nicht festgenommen, ich frage deshalb an, ob es nicht möglich wäre, dass ein Lindauer Detektiv nach Vaduz kommt und die Gebrüder Rotter ausserhalb des Landes festnimmt. Die Sache wäre schon zu drehen. Der Detektiv hätte sich an Franz Röckle, Sägewerk in Vaduz zu wenden. Ich kann auch durch Ruf Nr. 14 Postamt Vaduz erreicht werden. Auch kann auf dem Postamt Vaduz nach mir gefragt 
werden. Dort bin ich gut bekannt. Ich bin deutscher Reserveoffizier und sonst in Frankfurt a. M. wohnhaft, gez. Obkircher, Polizeihaupt- wachtmeister». 65) LA Berlin. A Rep. 358-02, Nr. 108615. «Beschluss» vom 26. Ja- nuar 1933. Amtsgericht Berlin-Mitte, Amtsgerichtsrat Dr. Kolbe, der Gcneralstaatsanwalt bei dem Landgericht I, Dr. Wilde, hielt in seinem Bericht an den Preussischen Justizminister vom 27. Januar 1933 fest (S. 8): «Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entsprechend meiner Stellungnahme das freie Geleit unter folgenden Bedingungen gewährt: 1.) Sie haben ihren Aufenthaltsort unverzüglich der Staatsanwalt- schaft I Berlin mitzuteilen 2.) Sie haben ferner eine Kaution von 15.000 - RM zu stellen. ... 3.) Der Beschuldigte Fritz Schaie genannt Rotter hat sich unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu Vernehmungen zur Verfügung zu stellen. 4.) Der Beschuldigte Alfred Schaie genannt Rotter, welcher z. Zt. erkrankt ist, hat sich Deutschen Gerichten und Staatsanwalt- schaften zur Verfügung zu stellen, sobald er reisefähig ist. 5.) beide Beschuldigten haben beim Betreten des deutschen Reichsgebiets ihre Pässe abzugeben, 6.) der Beschuldigte Fritz Schaie genannt Rotter lässt alsbald nach seiner Rückkehr als weitere Sicherheit auf das Lcssingtheater eine Grundschuld von 35.000 - RM an bereitester Stelle eintragen. 7.) Beide Beschuldigten haben jeden Wechsel ihres Aufenthaltsorts unverzüglich der Staatsanwaltschaft 1 Berlin anzuzei- gen». 46
	        

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